Prozessführung für Banken und Finanzdienstleister

Prozessführung für Banken und Finanzdienstleister

Spezialisiert auf die Vertretung von Instituten

Rechtsstreitigkeiten lassen sich auch im Bank- und Finanzgeschäft nicht immer verhindern. In den meisten Fällen handelt es sich um Auseinandersetzungen zwischen Banken bzw. Finanzdienstleistern und ihren Kunden. Unsere Kanzlei hat sich auf die Vertretung von Instituten spezialisiert und begleitet diese in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren.

Bankprozesse können sich schnell zu langwierigen Verfahren entwickeln, die mit einem hohen Kostenaufwand und –risiko verbunden sind. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Abwägung der Chancen und Risiken gerichtlicher Streitigkeiten im Vorfeld. Diese beginnt mit einer vollständigen Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts. Denn nur wer die Prozessmaterie insgesamt überblickt, kann eine tragende rechtliche Lösung entwerfen, die den gewünschten Erfolg bringt. Dabei muss immer der wirtschaftliche Rahmen im Auge behalten werden. Sowohl in der vorgerichtlichen Auseinandersetzung als auch im Prozess stehen wir unseren Mandanten dabei mit fundierten Handlungsempfehlungen zur Seite.

Gerichtliche Vertretung von Banken und Finanzdienstleistern

Expertise in Bankprozessen

Bank- und finanzrechtliche Streitigkeiten sind durch die besondere Komplexität der Rechtsmaterie geprägt. An dieser Stelle können unsere spezialisiert arbeitenden Rechtsanwälte auf ihre umfangreiche Erfahrung aus ihrer rechtsgestaltenden Beratung zurückgreifen, die insbesondere die Erstellung von banküblichen Verträgen wie Darlehensverträgen, Immobilienkaufverträgen und Bürgschaftsurkunden, sowie von Vertriebsdokumentationen und Kapitalanlageprospekten umfasst.

Unsere Rechtsanwälte verstehen die Prozessführung für Banken und Finanzdienstleister als wesentlichen Teil einer umfassenden Beratung im Bank- und Finanzrecht. Alle Berufsträger verfügen über langjährige Erfahrung in Prozesstaktik und Verhandlungsführung. In zivilrechtlichen Verfahren kommt es besonders darauf an, das Gericht mit einem chronologisch und thematisch klar strukturierten und stringenten Vortrag zu überzeugen. Häufig kann dabei weniger auch mehr sein, wenn eine konsequente Konzentration auf die entscheidungserheblichen Punkte stattfindet. Ebenso hängen Erfolg und Misserfolg oft vom Verlauf einer mündlichen Gerichtsverhandlung ab. Hier gilt es, routiniert auch auf schwer vorhersehbare Verhandlungssituationen zu reagieren und die passenden prozessualen Erklärungen abzugeben.

Gerichtsverfahren aus Institutssicht

Die Liste der prozessträchtigen bankrechtlichen Themengebiete ist lang. Wir vertreten Banken bei Darlehensstreitigkeiten mit Unternehmen und Privatkunden sowie den dazugehörigen Verbraucherthemen (Widerrufsrecht, Bearbeitungsentgelte), im Kreditsicherungsrecht (Grundpfandrechte, Bürgschaften, Avalkredite, Sicherungsübereignungen), bei der Wahrung von Rechten in der Insolvenz des Bankkunden, im Recht des Zahlungsverkehrs und in Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Anlageberatung und Anlageemission.

Geltendmachung von Darlehensforderungen

Nehmen Banken in der Rolle des Klägers an einem Zivilprozess teil, haben sie aus Kostengründen ein großes Interesse an einer zügigen Titulierung ihrer Forderung. Geschickter Vortrag im Prozess kann dieses Ziel erheblich fördern. Eine vollständige und prägnante Sachverhaltsschilderung bereits in der Klageschrift gibt dem erkennenden Gericht die Möglichkeit einer zeitnahen Terminierung und Entscheidung, ohne dass vorher zahlreiche Schriftsätze zwischen den Parteien ausgetauscht werden müssen.

Nach der Titulierung muss eine zügige Zwangsvollstreckung erfolgen, um zusätzliche Risiken aus einer möglichen Kundeninsolvenz abzuwenden. Oft werden aus dem gleichen Grund erneute Vergleichsverhandlungen notwendig, bei denen unserer Rechtsanwälte ebenfalls unterstützend tätig werden können.

Abwehr von Anlegerklagen

Beklagte Banken und Finanzdienstleister sehen sich in vielen Fällen unberechtigten Kundenansprüchen ausgesetzt, die in gerichtlichen Verfahren abgewehrt werden müssen. Besondere Aufmerksamkeit muss Massenverfahren gewidmet werden, in denen Institute durch eine große Zahl von Kapitalanlegern in Anspruch genommen werden. Eine effektive Verteidigungsstrategie muss in solchen Fällen auf einer Risikoanalyse aufgebaut werden, die die wirtschaftliche Dimension des Gesamtvorgangs vollständig berücksichtigt.

In prozessualer Hinsicht kann es je nach der rechtlichen Lage der Fälle empfehlenswert sein, höchstrichterliche Urteile entweder zu erwirken oder zu vermeiden. Inhaltlich geht es dabei häufig um Beteiligungsmodelle (geschlossene Fonds), Investmentfonds oder Zertifikate. Gewerbliche Kunden oder die öffentliche Hand machen verstärkt Verluste aus Swap-Verträgen als Schäden geltend. Die genaue Kenntnis der betroffenen Rechtsmaterie und des ggfs. zu beachtenden Verbraucherrechts ist unerlässlich, um eine erfolgreiche Verteidigung in Anlegerprozessen darstellen zu können.

Interessenwahrung für Insolvenzgläubiger

Ein weiteres Feld der Rechtsverteidigung von Banken stellt das Vorgehen gegen Forderungen aufgrund insolvenzrechtlicher Anfechtungen dar. Häufig zeigt sich die Realisierbarkeit einer Sicherheit nämlich erst im Vermögensverfall des Kunden. In dem sich anschließenden Insolvenzverfahren steht die Pflicht des Insolvenzverwalters zur Mehrung der Masse dem Interesse der Kreditgeber an einer störungsfreien Verwertung ihrer Sicherheiten gegenüber.

Hat der Gesamtschuldner kurz vor seiner Insolvenz noch Leistungen erbracht, werden diese in vielen Fällen im Lauf des Insolvenzverfahrens zurückgefordert. Hier müssen Banken eine rechtssichere Entscheidung treffen, um weder einer unberechtigten Forderung nachzugeben, noch unnötige Kostenrisiken einzugehen, sofern die Anfechtung greift. Nicht selten kann die Anfechtbarkeit aber erst durch ein gerichtliches Verfahren geklärt werden.

Kompetente Vertretung vor Gericht

Die gerichtliche Vertretung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten ist eine Aufgabe für spezialisierte Rechtsanwälte mit einschlägiger Prozesserfahrung. Unsere Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht übernehmen für Sie gerne die Prozessvertretung in jeder Verfahrenslage vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten innerhalb Deutschlands. Fälle mit Auslandsbezug können wir über geeignete Partnerkanzleien vor die dortigen Gerichte bringen und das Prozessmanagement für Sie übernehmen.

Ihre Ansprechpartner zum Thema Prozessführung erreichen Sie am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder gerne auch telefonisch (069 76 75 77 80).

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