DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Arbeitgeber darf Browserverlauf prüfen

Das LAG Berlin-Brandenburg hat in einer Pressemitteilung festgestellt, dass ein Arbeitgeber berechtigt sein kann, auch ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers, den Browserverlauf auszuwerten, um einen Kündigungssachverhalt zu ermitteln.

Private Nutzung des Arbeitscomputers gestattet

Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer einen Computer überlassen. Eine private Nutzung des Internets war dem Arbeitnehmer in Ausnahmefällen während der Arbeitspausen gestattet. Nach Hinweisen auf massive private Nutzung wertete der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Arbeitnehmers den Browserverlauf aus. Eine Privatnutzung von etwa fünf Tagen in einem Zeitraum von 30 Arbeitstagen kam zu Tage. Der Arbeitgeber sprach daraufhin die Kündigung aus.

Kündigung wirksam

Das LAG hielt die außerordentliche Kündigung für wirksam, da die unerlaubte Nutzung des Internets nach Abwägung der beiderseitigen Interessen eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses rechtfertige. Es liege kein Beweisverwertungsverbot vor. Es handle sich zwar um personenbezogene Daten, in deren Kontrolle der Arbeitnehmer nicht eingewilligt habe. Die Datenverwertung sei jedoch zulässig, weil das Gesetz solch eine Missbrauchskontrolle auch ohne eine Einwilligung erlaube und der Arbeitgeber keine mildere Möglichkeit gehabt habe, die unerlaubte Internetnutzung mit anderen Mitteln zu belegen. Die Revision wurde zugelassen.

Unsere Experten im Datenschutz- bzw. Arbeitsrecht sind Ihnen bei Fragen zur Kündigung sowie zum Missbrauch des Datenschutzes gerne behilflich.

Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15

Weiterlesen:
Kein Anspruch auf bezahlte Raucherpause
Kündigung: Welche Rechte haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *