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Panama Papers bringen Finanzinstitute in Bedrängnis

Die kürzlich in den Medien enthüllten sogenannten Panama Papers werfen ein Schlaglicht auf einen Aspekt der globalen Wirtschaft, der häufig im Schatten liegt. Zahlreiche Prominente unterhalten Briefkastenfirmen im Offshore-Paradies Panama. Der Bericht ist nicht nur für die Betroffenen misslich. Auch deutsche Institute, die diese Firmen vermittelt haben, könnten nun in Bedrängnis geraten.

Offshore-Firmen nicht grundsätzlich illegal

Grundsätzlich ist festzustellen, dass – entgegen des in den Medien erweckten Eindrucks – die Errichtung von Firmen oder Stiftungen im Ausland nicht illegal ist. Tatsächlich werden in allen Ländern der Welt juristische Personen zur Vermögensverwaltung genutzt – auch in Deutschland. Dennoch eignen sich natürlich gerade anonym beherrschte Unternehmen in Staaten wie Bahrain, Delaware (USA) oder eben Panama zur Geldwäsche oder Steuerhinterziehung. Wer daher Hilfe zur Errichtung solcher Firmen leistet, sollte höchste Vorsicht walten lassen.

Denn schnell stehen Verstöße gegen das Geldwäschegesetz oder gar Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Raum. Es ist in solchen Fällen nicht nötig, dass ein Institut sicher weiß, dass sein Kunde die Firma für illegale Zwecke nutzen will. Es reicht, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalls ein entsprechender Verdacht ergibt und diesem nicht hinreichend nachgegangen wird. Dann kann selbst Beihilfe zur Steuerhinterziehung im Raum stehen.

Ermittler verschärfen Kontrollen

Auslandsinvestitionen werden von Seiten der Finanzbehörden auf Herz und Nieren überprüft. Und Investitionen in Offshore-Firmen bleiben selten unentdeckt, da die Ermittler international immer besser vernetzt sind. Ab 2017 erfolgt gar ein automatisierter Austausch von Steuerdaten zwischen zahlreichen Staaten. Zudem besteht immer die Möglichkeit, dass ein Insider Daten veröffentlicht, wie zahlreiche Datenlecks bei Banken und eben die Panama Papers gezeigt haben.

Die potentiellen Konsequenzen bei unlauteren Absichten des Investors wiegen für die Berater schwer. Bußgelder gehören in diesen Fällen noch zu den mildesten Maßnahmen. Bei Steuerhinterziehungen kann das Finanzamt das helfende Finanzinstitut auch für die hinterzogene Steuer haftbar machen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu Freiheitsstrafen für die Berater kommen.

Bedenkliche Geschäfte durch rechtliche Beratung absichern

Daher sollten Auslandsinvestitionen stets durch professionelle rechtliche Beratung begleitet werden, die Sie auf Ihre Pflichten und bedenkliche Geschäfte hinweist, als auch unbedenkliche Investitionen zum Erfolg führt. Unsere im Steuerrecht sowie Kapitalmarkt- und Bankaufsichtsrecht erfahrenen Rechtsanwälte arbeiten hier Hand in Hand und können Sie dabei unterstützen, die Risiken bei der Vermittlung von Firmen im Ausland zu minimieren. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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