Baugewerbe
Partner des Bausektors
WINHELLER Rechtsanwälte beraten und vertreten Architektenbüros, Bauingenieure und Bauunternehmen in allen ihren rechtlichen und steuerlichen Belangen. Wir legen dabei Wert auf eine ganzheitliche Betreuung und vorausschauende Beratung.
Schutz von Bauplanungen
Ihre Bauplanungen genießen Urheberrechtsschutz. Jede von Ihnen nicht autorisierte Umsetzung in ein Bauwerk stellt eine Vervielfältigung dar, die Sie verhindern bzw. für die Sie nach der sogenannten Lizenzanalogie eine angemessene Lizenzgebühr als Schadensersatz beanspruchen können. Einen notwendigen Baustopp ebenso wie Schadensersatzansprüche gegen den Rechtsverletzer setzen wir für Sie durch. Genauso schützen wir bei Bedarf Ihre Markenrechte und ihre sonstigen geschäftlichen Bezeichnungen – national wie international.
Verteidigung in Baumängelprozessen
Sollten Sie in Anspruch genommen werden, weil Ihre Planungen angeblich mangelhaft gewesen sein sollen, verteidigen Sie unsere erfahrenen Prozessanwälte. In vielen Fällen lässt sich eine drohende Haftung bereits außergerichtlich abwenden. Wir setzen uns in diesem Zusammenhang auch mit Ihrer Haftpflichtversicherung auseinander.
Klärung von HOAI-Fragen
Die am 18.08.2009 in Kraft getretene Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) brachte eine Reihe von Neuerungen mit sich: Von der Einordnung in die richtige Honorarzone, den ermittelten anrechenbaren Baukosten, den vom Auftrag abgedeckten Leistungsphasen sowie der anschließenden Bestimmung der richtigen Honorartafel hängt die Höchstgrenze des von Ihnen zulässigerweise anzusetzenden Honorars ab. Wir klären die HOAI-Fragen für Sie bereits im Vorfeld, um unnötigen späteren Prozessen über Honorarfragen vorzubeugen.
Vertragsbeziehungen zu Bauträgern und Subunternehmern
Bauunternehmen unterliegen häufig einer Vielzahl vertraglicher Beziehungen. Unsauber gestaltete Verträge können gerade bei komplexen Bauvorhaben und länderübergreifenden Projekten zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen führen. Unsere Anwälte widmen sich Vertragsfragen stets mit der nötigen Sorgfalt und tragen so zu Ihrer Planungssicherheit bei. Im Streitfall setzen wir uns engagiert für Ihre Interessen ein – wenn möglich außergerichtlich, wenn nötig auf prozessualem Weg.
Steuerrechtliche, gesellschaftsrechtliche & arbeitsrechtliche Beratung
Unser Team klärt für Sie auch die bei Ihnen ständig anfallenden Steuerfragen. Sofern Sie international tätig sind und bspw. Ihre Architektenplanungen weltweit verlizenzieren, zeigen wir Ihnen gerne Möglichkeiten auf, durch eine Neuausrichtung Ihres Geschäftsmodells Steuern zu sparen. Falls Sie, um Ihre persönliche Haftung zu begrenzen, eine separate juristische Person (z.B. GmbH, AG, ausländische Rechtsform, etc.) gründen möchten, beraten wir Sie hinsichtlich der für Sie geeigneten Form und setzen die Gründung für Sie um. In diesem Zusammenhang übernehmen wir auch die Gestaltung, Anpassung wie auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen für Sie. Wir sind Ihnen ferner dabei behilflich, ein Vergütungsmodell zu erarbeiten, das dem Unternehmen langfristig den größten Nutzen verspricht.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um das Baugewerbe sind RA Dr. Christian Seyfert und RA Christian Zeller. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
