Vermögende Privatpersonen & Familien
Erbrecht & Vermögensnachfolge
Wir betreuen Privatmandanten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu zählt sowohl die rechtssichere und steueroptimierte Gestaltung von Nachfolgelösungen, wie z.B. die Gründung so genannter Familienpools und die Bündelung von Vermögen in Family Offices, als auch der Entwurf von Testamenten und Erbverträgen, die die gesetzliche Erbfolge ausschließen und stattdessen Ihrem Willen Geltung verschaffen. Häufig sind auch bereits Schenkungen zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sinnvoll. Die notwendigen Schenkungsverträge gestalten wir nach Ihren Vorstellungen.
Stifter & Stiftungen
Viele wohlhabende Menschen entscheiden sich dafür, ihr privates Vermögen oder ihr Unternehmen bzw. ihre Unternehmensbeteiligungen in Stiftungen einzubringen – entweder zu Lebzeiten oder erst für den Fall ihres Todes. Der gewillte Stifter hat dabei die Qual der Wahl, denn „die Stiftung“ gibt es nicht. Die Welt der Stiftungen hat vielmehr sehr unterschiedliche rechtliche Konstrukte (selbständige Stiftungen einerseits, unselbständige Treuhandstiftungen andererseits; gemeinnützige Stiftungen oder Familienstiftungen, kirchliche oder weltliche Stiftungen; Einkommens- und Verbrauchsstiftungen) und selbst Stiftungen im Angebot, die im Rechtssinne tatsächlich gar keine Stiftungen sind (wie die Stiftungs-GmbH oder der Stiftungs-Verein). Daneben buhlen zahlreiche bereits existierende Stiftungen um Zuwendungen des Stifters z.B. in Form von Spenden, Zustiftungen, Stiftungsfonds oder Stifterdarlehen oder aber um eine Begünstigung per Testament.
So mannigfaltig wie die Stiftungswelt selbst sind auch die Motive von Stiftern, Stiftungen zu errichten. Dem einen geht es in erster Linie darum, das Gemeinwohl zu fördern, dem anderen darum, seine Angehörigen abzusichern oder eine Atomisierung des Familienvermögens im Erbgang zu vermeiden. Für wiederum andere bedeutet die Gründung einer Stiftung, für das eigene Lebenswerk, beispielsweise das über Jahre hinweg aufgebaute Unternehmen, eine geeignete dauerhafte und ggf. steueroptimierte Nachfolgelösung zu finden.
WINHELLER Rechtsanwälte sind ausgewiesene Stiftungsexperten. Wir gehen auf Ihre Vorstellungen ein und bieten Ihnen Orientierung im Dickicht des Stiftungsrechts. Obgleich eigentlich eine Selbstverständlichkeit, ist es angesichts der wachsenden Zahl von Dienstleistern auf dem „Stiftungsmarkt“ (Vermögensverwalter, Banken, Treuhandgesellschaften aus dem In- und Ausland, Fundraising-Agenturen, etc.) doch erwähnenswert, dass wir als Ihr anwaltlicher Berater allein Ihr Anliegen im Blick haben. Wir sind zu absoluter Unabhängigkeit und Loyalität verpflichtet und stehen in keinen Interessenkonflikten. Wenn eine Stiftungslösung einmal nicht sinnvoll sein sollte, teilen wir Ihnen das unverblümt mit und zeigen Ihnen geeignete Alternativen auf.
Investoren, Bank- & Versicherungskunden
Wir betreuen vermögende Privatpersonen, Family Offices und Stiftungen in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Wir optimieren Ihre Vertragsbeziehungen zu Ihren Vermögensverwaltern und Bankpartnern und entwickeln gesellschaftsrechtliche Gestaltungen für ein möglichst effizientes und steuerlich optimiertes Vermögensmanagement. Da unsere Mandanten als Anleger vor Kurseinbrüchen aufgrund allgemeiner Marktentwicklungen, aber auch vor Falschberatung durch Vermögensverwalter und/oder Banken nicht gefeit sind, prüfen wir, ob erlittene Vermögensschäden durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen Banken, Vermögensverwalter etc. ausgeglichen werden können. Das unabhängige JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2011/12 bescheinigt unserer Kanzlei ein ausgezeichnetes Renommee auf diesem Gebiet.
Durch die enge Kooperation mit Kessler Topaz Meltzer & Check, LLP, Philadelphia (USA), einer der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen, können wir unseren institutionellen Mandanten (Family Offices, Stiftungen, Pensionsfonds, etc.) überdies die auf Erfolgshonorarbasis vergütete Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen ermöglichen, sofern dies im Einzelfall angezeigt ist.
In den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen haben neben Auseinandersetzungen mit Banken und Vermögensverwaltern auch Streitigkeiten mit Versicherungsgesellschaften, die sich weigern, vereinbarte Versicherungsleistungen, z.B. aus Risikolebensversicherungen, Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen etc. auszuzahlen. Wir beraten Sie in diesen Fällen, verhandeln mit der Gegenseite und setzen Ihre Ansprüche außergerichtlich und, falls nötig, gerichtlich durch.
Immobilienanlagen
Investments in Immobilien stehen bei vermögenden Anlegern seit jeher hoch im Kurs. Wir begleiten Sie in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht bei Ihren Immobilieninvestitionen, seien es direkte Investments in Wohn- oder Gewerbeobjekte oder indirekte Anlagen, z.B. über geschlossene Fondskonstruktionen oder in Immobilien-AGs etc. Wir gestalten die notwendigen kaufrechtlichen und/oder gesellschaftsrechtlichen Vertragswerke für Ihre Investments und prüfen im Fall von Fehlinvestments, ob gegen Berater und/oder Verkäufer Schadensersatzansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
Steuerrechtliche Optimierungen & Steuerstrafrecht
Vermögenden Steuerzahlern bietet das Steuerrecht, insbesondere das internationale Steuerrecht, legale Chancen, die zur Senkung der Gesamtsteuerbelastung führen können. Entsprechende Gestaltungen planen wir gerne für Sie und setzen sie um. Haben Sie Einkünfte gegenüber den deutschen Finanzbehörden aus Vermögenswerten, die sich im Ausland befinden, bislang nicht erklärt, sind wir Ihnen auf dem Weg zurück in die Steuerehrlichkeit behilflich. Gleiches gilt in Fällen, in denen Sie im Wege einer Erbschaft an Schwarzgelder gelangt sind und sich mit dem Finanzamt durch eine zeitnahe Berichtigungserklärung gut stellen wollen.
Ihre Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Themen Vermögen, Stiften, Investieren sind RA Thorsten Franke-Roericht, RA Andreas Warkentin und RA Stefan Winheller. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail (info@winheller.com) oder telefonisch (069 / 76 75 77 80).
