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In den 90er Jahren wurden sie von vielen Volks- und Raiffeisenbanken
als ideale Anlage für die Altersvorsorge angepriesen:
geschlossene Immobilienfonds der DG Anlage, einer Tochter
der heutigen DZ Bank (damals: DG Bank). Mittlerweile hat sich
herausgestellt, dass es mit der Eignung einiger dieser Fonds
für die Altersvorsorge nicht weit her ist. Mindestens
10 der in den 90ern platzierten Fonds sind in Schwierigkeiten,
Ausschüttungen bleiben bereits seit längerem aus.
Insgesamt dürften über 20.000 Anleger und eine Investitionssumme
von rd. 500 Mio. Euro betroffen sein. Zahlreiche
Presseberichte haben sich mit dem Fall bereits beschäftigt.
Viele geschädigte Anleger haben sich mittlerweile in
Schutz- und Interessensgemeinschaften zusammengeschlossen.
Die größte Zusammenkunft geschädigter Anleger
dürfte der Verein "Geschädigte
Genossenschaftlicher Immobilienfonds e.V." sein,
der mit
publikumswirksamen Aktionen erfolgreich auf sich und die
(finanziellen) Probleme der Anleger aufmerksam macht.
Von Anwaltsseite
wird gelegentlich propagiert, Anleger sollten die DZ Bank
auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In
zahlreichen Klagen, die Anleger mittlerweile gegen die DZ
Bank geführt haben, hat sich dieser Weg allerdings nicht
als sonderlich erfolgversprechend herausgestellt. Es dürfte
in der Tat fraglich sein, ob ein Vorgehen gegen die DZ Bank
überhaupt zum Erfolg führen kann. Zwar mag es attraktiv
sein, mit der DZ Bank nur einen einzigen und überdies
noch äußerst solventen Schuldner auf der Gegenseite
zu haben. Dies darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen,
dass sich eine Haftung der DZ Bank mangels vertraglicher Beziehung
zum Anleger nur schwerlich begründen
lässt.
Die eigentliche Vertragsbeziehung, aus der der Anleger mögliche
Ansprüche herleiten kann, existiert nicht zwischen Anleger
und DZ Bank, sondern zwischen dem Anleger und seiner ihn beratenden
Volksbank/Raiffeisenbank bzw. der Südwestbank. Hat die
Bank dem Anleger die in Schieflage geratenen DG-Fonds vor
der Zeichnung mit Flokeln wie "wertbeständig",
"risikolos", "sicher" o.ä. schmackhaft
gemacht, haftet sie dem Kunden grds. wegen Beratungsfehlern
auf Schadensersatz. Einzelne Urteile in dieser Richtung wurden
bereits gefällt. Auch gerichtliche Vergleiche wurden
bereits geschlossen.
Zahlreiche Beratungsgespräche
zwischen den Anlegern und den VR Banken dürften in der
Tat Fehler aufweisen. Dennoch muss jeder einzelne Fall individuell
begutachtet werden. Eine pauschale Verurteilung aller VR Banken
verbietet sich. Für eine erfolgreiche Durchsetzung von
Ansprüchen ist stets der Einzelfall sorgfältig zu
prüfen. Mögliche Beratungsfehler müssen herausgearbeitet
werden. Sollten Sie sich falsch beraten fühlen, übernehmen
wir gerne die Prüfung Ihrer Ansprüche und setzen
sie ggf. auch mit gerichtlicher Hilfe durch.
Das Ihnen vermutlich bereits seitens der DZ Bank oder der
örtlichen VR Bank unterbreitete Rückkaufsangebot
sollten Sie bis zu einer Überprüfung der Sach- und
Rechtslage durch uns nicht annehmen - dies gilt jedenfalls
dann, wenn Sie sich mit der Annahme des Angebots ausdrücklich
dazu verpflichten sollen, auf weitergehende Schadensersatzansprüche
zu verzichten.
Womöglich wurden Sie durch Ihre Bank falsch beraten und
unter falschen Vorstellungen zum Investment in DG-Fonds veranlasst?
Sollte dem so sein, sind wir
Ihnen gerne behilflich, Ihre Schadensersatzansprüche
zu prüfen und so zügig wie möglich geltend
zu machen - bundesweit. Melden Sie sich hierzu bitte bei uns
- entweder per E-Mail (info@winheller.com),
telefonisch (Hr. RA Andreas
Warkentin, 069 - 76 75 77 80) oder am einfachsten
mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich
auf Sie zurück!
Kontaktformular
zum Fall DG Fonds
Möchten Sie, dass wir Sie vertreten
und Ihre Investments retten? Dann geben
Sie hier bitte Ihre Daten ein. Das Mandatsverhältnis
wird hierdurch noch nicht begründet.
Dies geschieht erst durch Unterzeichnung
unserer Mandatierungsunterlagen, die wir
Ihnen auf Wunsch gerne per E-Mail/Fax/Post
zukommen lassen.
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