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Ulrich Engler, ein in den 90er Jahren wegen Kreditkartenmissbrauchs
und Betrugs zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilter Deutscher,
ergaunerte im Laufe der letzten Jahre mit Hilfe zahlreicher,
vornehmlich aus Deutschland stammender Vermittler hohe dreistellige
Millionenbeträge. Seine beiden Anlageprodukte "Daytrading"
und "US-Land-Banking" versprachen seinen überwiegend
in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern
wohnhaften Kunden üppige Renditen; in auffälligen
Zeitungsanzeigen war von einer Verdopplung
des Kapitals in vier Jahren die Rede, die der selbsternannte
"Investmentbanker
des Jahres" zusicherte. Seit einigen Jahren entzieht
sich der zur Festnahme ausgeschriebene Ulrich Engler in den
USA den deutschen Strafverfolgungsbehörden. Sein derzeitiger
Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Das Urteil
des LG Hamburg vom 21.02.2007 schildert die kriminelle
Vergangenheit Ulrich Englers ausführlich. Auch das markenrechtliche
Verfahren, das die Investmentbank JP Morgan gegen Ulrich Engler
angestrengt hatte und welches mit einer Niederlage Englers
vor Gericht endete (siehe das "Anerkenntnisurteil"
vom 18.8.2007) ließ seit langem vermuten, dass die
eingenommenen Gelder nicht in die versprochenen Produkte investiert
wurden, sondern in einem Schneeballsystem versickerten. Allein
die von Engler bezahlten Provisionen an seine Vermittler von
12 % bis 38,4 % mussten stutzig machen (siehe die Provisionsliste
"Daytrading" (monatl. Provision) und die Provisionsliste
"US-Land-Banking"). Negative Pressemeldungen
häuften sich (siehe z.B. das Deutsche
Ärzteblatt sowie zwei Artikel in der Süddeutsche
Zeitung -
Artikel 1 und Artikel
2). Auch Finanzmagazine wie Finanzwelt
und Börse
Online warnten vor den "Produkten" Ulrich Englers.
Die staatsanwaltschaftlichen Razzien und die Anordnung
der BaFin, die unzulässigen Anlagegeschäfte rückabzuwickeln,
setzten dem Treiben Englers Anfang August 2007 ein Ende. Mitte
September stellte die für die Verwaltung auf Seiten Ulrich
Englers zuständige Mitarbeiterin ihre Tätigkeit
ein. Budgets für weitere Rückzahlungen stehen seitdem
nicht zur Verfügung. Auch gefälschte
Presseartikel (eine Bestätigung des Berliner Kuriers
über die Fälschung liegt uns vor) und dubiose Rundschreiben
konnten am Aus des Systems Englers nichts mehr ändern.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt
seit langem. Nachdem zahlreiche Geschädigte kontaktiert
und Fragebögen
versandt worden waren, führte eine Mitte Dezember
durchgeführte Großrazzia im gesamten Bundesgebiet
zur Beschlagnahme zahlreicher weiterer Beweise bei den umsatzstärksten
Vermitteln der Engler-"Produkte".
Seit August 2007 vertreten
wir zahlreiche Anleger aus Deutschland, Österreich,
Frankreich, Belgien, der Schweiz und Liechtenstein bei der
Durchsetzung ihrer Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche,
darunter viele institutionelle Anleger, wie Vermögensverwaltungsgesellschaften
und ausländische Stiftungen. Die geltend gemachten Ansprüche
bewegen sich mittlerweile im hohen siebenstelligen Bereich.
Zahlreiche Schadensersatzurteile gegen Vermittler (Beispiel_1,
Beispiel_2,
Beispiel_3)
konnten bereits erstritten werden. Auch eine große Zahl
außergerichtlicher Vergleiche wurde bereits geschlossen.
Während die geschlossenen Vergleiche regelmäßig
Quoten von 50 bis 60 % erreichen, werden den Anlegern in der
ersten Instanz per Urteil meist Schadensersatzansprüche
in Höhe von 50 bis zu 100 % ihrer Schäden zugesprochen
- je nachdem, ob die Gerichte ein Mitverschulden auf Seiten
des Anlegers erkennen oder ob sie ein deliktisches, ggf. sogar
ein vorsätzlich strafbares Handeln der Vermittler bejahen.
Wir schätzen, dass die laufenden Berufungsverfahren die
Verurteilungen in erster Instanz bestätigen werden und
die Anleger in der Regel mindestens mit einer Quote von rd.
66 % rechnen dürfen.
Die geltend gemachten Ansprüche richten sich vornehmlich
gegen die Vermittler der Engler-"Produkte". Es verwundert
angesichts der gegen sie erhobenen Millionenforderungen nicht,
dass einige Vermittler mit Ablenkungsmanövern versuchen,
ihre misstrauischen Kunden bei der Stange zu halten. Häufig
geben die Vermittler vor, selbst durch Engler geschädigt
worden zu sein und kein Vermögen mehr zu besitzen. Selbst
wenn dies gelegentlich zutrifft: Anleger sollten sich nicht
vorschnell blenden lassen. Viele Vermittler haben ihre Provisionen
auf ausländische Konten transferieren lassen. In vielen
Fällen dürfte daher noch immer ausreichend Vermögen
vorhanden sein.
Neben einem rechtlichen Vorgehen gegen die Vermittler,
versuchen einige Anleger ihr Glück derzeit in Insolvenzverfahren
im Ausland - vorwiegend in der Schweiz und in den USA. Derlei
Verfahren bieten in der Tat eine weitere Chance, einen Teil
der verlorenen Investitionen zurückzugewinnen. Die Erfolgsaussichten
lassen sich allerdings nur schwer voraussagen. Regelmäßig
dürften die über solche Verfahren erzielten Quoten
äußerst gering sein. Solange der Vermittler vor
Ort greifbar ist, wird ein direktes Vorgehen gegen den Vermittler
erfolgversprechender sein.
Zügiges
Handeln ist angesichts der Vielzahl geschädigter Anleger
anzuraten. Sofern
noch nicht geschehen, sollten Anleger unverzüglich anwaltliche
Hilfe in Anspruch nehmen.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, Ihre Rückforderungs-
und Schadensersatzansprüche so zügig wie möglich
durchzusetzen - bundesweit und mit Hilfe unserer Kooperationspartner
auch grenzüberschreitend. Melden Sie sich hierzu bitte
bei uns - entweder per E-Mail (info@winheller.com),
telefonisch (Hr. Andreas Warkentin, 069 - 76 75 77 80)
oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir
kommen unverzüglich auf Sie zurück!
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