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Die Aktien des Unternehmens GPC Biotech AG (WKN 585150) haben
einen dramatischen Kurssturz hinter sich. Der Aktienkurs der
GPC Biotech AG mit Sitz in Martinsried bei München fiel in
Etappen von ursprünglich über 23 Euro zunächst um 34,18 %
auf 14,81 Euro (20.07.2007) und wenige Tage später um weitere
31,59 % auf knapp unter 10 Euro. Am 31.10.2007 fiel der Kurs
schließlich um ca. 60 %. Heute liegt der Wert pro Aktie bei
nur noch rd. 2,77 Euro (09.05.2008).
Auslöser des erheblichen Kursrückganges war eine zunächst
inoffiziell bekannt gewordene Empfehlung und die im Juli 2007
folgende offizielle Bekanntgabe der Empfehlung des Beratungsgremiums
der US-Gesundheitsbehörde (FDA), die von GPC Biotech für August
2007 geplante Markteinführung des Krebsmedikaments Satraplatin
zu verschieben. Daraufhin zog GPC Biotech einen Antrag auf
beschleunigte Zulassung des Medikaments am 30.07.2007 zurück.
Im Oktober 2007 gab GPC Biotech endgültig bekannt, dass wesentliche
Ziele der Forschung am Mittel Satraplatin nicht erreicht worden
seien.
In das zu entwickelnde Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs
hatten Anleger und das Unternehmen selbst große Hoffnungen
gesetzt und einen Spitzenumsatz von 500 Mio. US-Dollar erwartet.
Die Entwicklung des Medikaments stellte einen wesentlichen
Schwerpunkt von GPC Biotech dar. Offenbar erzielte das Medikament
allerdings keine Wirkung, die sich von Placebo-Effekten wesentlich
unterschied. Die veröffentlichten Daten von Satraplatin in
Kombination mit Prednisone als Zweitlinien-Therapie zur Gesamtüberlebenszeit
hätten "keine statistische Signifikanz" (GPC Biotech) erreicht.
Gegen das Unternehmen ist in New York (USA) seit Ende Juli
2007 eine Sammelklage von Anlegern anhängig, die Ersatz
ihrer erlittenen Kursverluste begehren (siehe die Presseerklärung
sowie den Entwurf
einer Klageschrift unserer US-Partnerkanzlei Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP). Vertreten werden Anleger,
die Aktien zwischen dem 05.12.2005 und dem 24.07.2007 erwarben.
Angeführt wird die Klage von der luxemburgischen Investmentfondsgesellschaft
Axxion
S.A. als sog. Leitkläger für ihren Fonds "Akrobat
Funds-Value", dem der Kurseinbruch der GPC Biotech-Aktie
einen Verlust von über 1,8 Mio US-Dollar bescherte. Die
Kläger werfen GPC Biotech vor, die Investoren im genannten
Zeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung
von Satraplatin informiert und dadurch gegen Vorschriften
des US-Wertpapierrechts verstoßen zu haben.
Schadensersatzansprüche gegen GPC Biotech können
aber auch vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden.
Regelmäßig dürfte ein Vorgehen deutscher Anleger
in Deutschland empfehlenswert sein, da das deutsche Recht
für Fälle, die sich gegen Unternehmen
mit Sitz in Deutschland richten, eine ausschließliche Zuständigkeit
deutscher Gerichte vorsieht. Diese deutsche Sonderzuständigkeit
hat zur Folge, dass selbst dann, wenn in den USA ein Urteil
gegen GPC Biotech erwirkt werden sollte, ein solches Urteil
in Deutschland voraussichtlich nicht vollstreckbar wäre.
Ob unter diesen Voraussetzungen im US-Verfahren ein Vergleich
zwischen GPC Biotech und deutschen Anlegern zustandenkommen
kann, dürfte daher zweifelhaft sein. Anleger
sollten sich daher auf keinen Fall allein auf die anhängige
US-Sammelklage verlassen. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland
regelmäßig kurze Verjährungsfristen gelten.
Um eine Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern,
sollten Anleger daher zügig vorgehen und Ansprüche
auch nach deutschem Recht prüfen lassen.
Gerne prüfen wir, ob Ihnen Schadensersatzansprüche
zustehen. Ihre berechtigten Forderungen machen wir außergerichtlich
und notfalls gerichtlich für Sie geltend. Melden Sie
sich bei Interesse bitte bei uns - entweder per E-Mail (info@winheller.com),
telefonisch (Hr. Andreas Warkentin, 069 - 76 75 77 80)
oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir
kommen unverzüglich auf Sie zurück!
Kontaktformular
zum Fall GPC Biotech AG
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durch Unterzeichnung unserer Mandatierungsunterlagen,
die wir Ihnen gerne per E-Mail/Fax/Post
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