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Anspruch auf Schadensersatz gegen GPC Biotech? - Update v. 11.5.08
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Dramatischer Kursrückgang: von über 23 Euro auf unter 3 Euro
Die Aktien des Unternehmens GPC Biotech AG (WKN 585150) haben einen dramatischen Kurssturz hinter sich. Der Aktienkurs der GPC Biotech AG mit Sitz in Martinsried bei München fiel in Etappen von ursprünglich über 23 Euro zunächst um 34,18 % auf 14,81 Euro (20.07.2007) und wenige Tage später um weitere 31,59 % auf knapp unter 10 Euro. Am 31.10.2007 fiel der Kurs schließlich um ca. 60 %. Heute liegt der Wert pro Aktie bei nur noch rd. 2,77 Euro (09.05.2008).

Gescheiterte Zulassung des Hoffnungsträgers Satraplatin
Auslöser des erheblichen Kursrückganges war eine zunächst inoffiziell bekannt gewordene Empfehlung und die im Juli 2007 folgende offizielle Bekanntgabe der Empfehlung des Beratungsgremiums der US-Gesundheitsbehörde (FDA), die von GPC Biotech für August 2007 geplante Markteinführung des Krebsmedikaments Satraplatin zu verschieben. Daraufhin zog GPC Biotech einen Antrag auf beschleunigte Zulassung des Medikaments am 30.07.2007 zurück. Im Oktober 2007 gab GPC Biotech endgültig bekannt, dass wesentliche Ziele der Forschung am Mittel Satraplatin nicht erreicht worden seien.

In das zu entwickelnde Medikament zur Behandlung von Prostatakrebs hatten Anleger und das Unternehmen selbst große Hoffnungen gesetzt und einen Spitzenumsatz von 500 Mio. US-Dollar erwartet. Die Entwicklung des Medikaments stellte einen wesentlichen Schwerpunkt von GPC Biotech dar. Offenbar erzielte das Medikament allerdings keine Wirkung, die sich von Placebo-Effekten wesentlich unterschied. Die veröffentlichten Daten von Satraplatin in Kombination mit Prednisone als Zweitlinien-Therapie zur Gesamtüberlebenszeit hätten "keine statistische Signifikanz" (GPC Biotech) erreicht.

Schadensersatzansprüche für Anleger: Sammelklage in den USA
Gegen das Unternehmen ist in New York (USA) seit Ende Juli 2007 eine Sammelklage von Anlegern anhängig, die Ersatz ihrer erlittenen Kursverluste begehren (siehe die Presseerklärung sowie den Entwurf einer Klageschrift unserer US-Partnerkanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP). Vertreten werden Anleger, die Aktien zwischen dem 05.12.2005 und dem 24.07.2007 erwarben. Angeführt wird die Klage von der luxemburgischen Investmentfondsgesellschaft Axxion S.A. als sog. Leitkläger für ihren Fonds "Akrobat Funds-Value", dem der Kurseinbruch der GPC Biotech-Aktie einen Verlust von über 1,8 Mio US-Dollar bescherte. Die Kläger werfen GPC Biotech vor, die Investoren im genannten Zeitraum unvollständig über den Fortgang bei der Entwicklung von Satraplatin informiert und dadurch gegen Vorschriften des US-Wertpapierrechts verstoßen zu haben.

Empfehlung: Schadensersatzansprüche vor deutschen Gerichten geltend machen
Schadensersatzansprüche gegen GPC Biotech können aber auch vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden. Regelmäßig dürfte ein Vorgehen deutscher Anleger in Deutschland empfehlenswert sein, da das deutsche Recht
für Fälle, die sich gegen Unternehmen mit Sitz in Deutschland richten, eine ausschließliche Zuständigkeit deutscher Gerichte vorsieht. Diese deutsche Sonderzuständigkeit hat zur Folge, dass selbst dann, wenn in den USA ein Urteil gegen GPC Biotech erwirkt werden sollte, ein solches Urteil in Deutschland voraussichtlich nicht vollstreckbar wäre. Ob unter diesen Voraussetzungen im US-Verfahren ein Vergleich zwischen GPC Biotech und deutschen Anlegern zustandenkommen kann, dürfte daher zweifelhaft sein. Anleger sollten sich daher auf keinen Fall allein auf die anhängige US-Sammelklage verlassen. Dies gilt umso mehr, als in Deutschland regelmäßig kurze Verjährungsfristen gelten. Um eine Verjährung möglicher Ansprüche zu verhindern, sollten Anleger daher zügig vorgehen und Ansprüche auch nach deutschem Recht prüfen lassen.

Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Gerne prüfen wir, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Ihre berechtigten Forderungen machen wir außergerichtlich und notfalls gerichtlich für Sie geltend. Melden Sie sich bei Interesse bitte bei uns - entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Hr. Andreas Warkentin, 069 - 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich auf Sie zurück!




Kontaktformular zum Fall GPC Biotech AG

Möchten Sie, dass wir prüfen, ob Ihnen Ansprüche gegen die GPC Biotech AG oder deren Organe zukommen? Dann geben Sie hier bitte Ihre Daten ein. Das Mandatsverhältnis wird hierdurch noch nicht begründet. Dies geschieht erst durch Unterzeichnung unserer Mandatierungsunterlagen, die wir Ihnen gerne per E-Mail/Fax/Post zukommen lassen.

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