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Lehman Brothers-Zertifikate: Schadensersatz für Anleger - 15.11.08
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Totalverlust für Zertifikate-Anleger droht
Viele Anleger, die in der Vergangenheit Lehman Brothers-Zertifikate erworben haben, sind geschockt. Seitdem die Investmentbank Lehman Brothers im Zuge der Finanzmarktkrise in die Insolvenz schlitterte, sitzen sie auf Schäden von bis zu 100% ihrer Anlagen. Grund hierfür ist eine Besonderheit von Zertifikaten: das Emittentenrisiko trägt bei Zertifikaten grundsätzlich der Anleger - eine Einlagensicherung o.ä. gibt es nicht. Mit anderen Worten: Fällt der Emittent in die Insolvenz, sind die Zertfikate nichts mehr wert.

Teilweise schwere Beratungsfehler der Banken
Der drohende Totalverlust hat viele Anleger völlig unerwartet getroffen, waren sie doch von den beratenden Banken auf das Risiko häufig nicht hingewiesen worden. Im Gegenteil: Die Zertifikate wurden in der Regel als sichere Anlagen an den Mann und die Frau gebracht. Daran, dass der Emittent in die Insolvenz fallen könnte, dachte offensichtlich niemand. Selbst einige Prospekte, mit denen (Direkt-)Banken ihre Kunden anschrieben und um ihr Geld warben, enthielten zum Teil gravierende Fehler und verschwiegen das Emittentenrisiko.

Auf eben dieses Risiko hätten die Banken aber dezidiert hinweisen müssen, um ihren Beratungs- und Aufklärungspflichten ausreichend gerecht zu werden - war doch seit geraumer Zeit klar, dass zahlreiche Finanzinstitute in den USA und speziell die Investmentbank Lehman Brothers in erheblichen Schwierigkeiten steckten. Gleichfalls hinweisen müssen hätten die Banken auf die Provisionen und Rückvergütungen, die sie durch den Verkauf der Zertifikate verdienten. Dass von erheblichen Provisionsinteressen getriebene Beratungsgespräche nicht unabhängig und im besten Interesse des Anlegers erfolgen können, ist offenkundig.

Aus zahlreichen Gesprächen mit geschädigten Anlegern wissen wir, dass in den Beratungsgesprächen schwere Fehler seitens der Bankberater gemacht wurden: Obwohl die Bankberater häufig aktiv auf ihre Kunden zugingen - per Telefonanruf, Post oder durch eine direkte Ansprache in der Filiale - berichten viele Anleger, dass im Beratungsprotokoll angekreuzt worden sei, dass die Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgte. Weiter ist von vorausgefüllten Beratungsprotokollen die Rede und davon, dass Risikoklassen eigenmächtig vom Berater gewählt wurden. Häufig seien die Beratungsbögen den Anlegern außerdem nur sehr kurz zur Unterschrift vorgelegt worden; die Unterschrift sei lediglich "pro forma" erforderlich gewesen. Kunden, die besorgt über den Kursverlauf ihrer Zertifikate bei ihren Beratern nachfragten, wurden in der Regel beschwichtigt und in ihrer Anlageentscheidung bestärkt.

Schadensersatzansprüche gegen Banken und Sparkassen?
Betroffen vom drohenden Ausfall der Lehman Brothers-Zertifikate sind zahlreiche Kunden fast aller großen deutschen Banken und Sparkassen. Die Anleger haben üblicherweise vier- bis sechsstellige Beträge in Lehman-Zertifikate investiert. Besonders getroffen hat es diejenigen, meist älteren, Anleger, die ihre gesamten Ersparnisse zur Altersvorsorge in Lehman-Papiere investierten und nun ihrer Rücklagen beraubt sind. Bislang vertreten wir unsere Mandanten überwiegend gegen die Frankfurter Sparkasse, die 1822 direkt, sonstige Sparkassen und Volksbanken im gesamten Bundesgebiet sowie die Citibank, die Südwestbank, die Dresdner Bank und die Credit Suisse.

Die Lehman-Insolvenz erfasst übrigens nicht nur Zertifikate von Lehman direkt, sondern auch Kreditderivate oder „credit linked notes“ anderer Institute, bei denen der Anspruch des Anlegers auf Zinsen oder Tilgung an das Schicksal von Lehman Brothers als Referenzunternehmen gekoppelt ist. Derartig strukturierte Papiere wurden etwa von der DZ-Bank unter dem Namen „Cobold“ und von der Commerzbank unter dem Namen „Colibri“ vertrieben (siehe hierzu auch die Artikel im Handelsblatt sowie der Finanical Times Deutschland).

Sammelklage oder individuelles Vorgehen
Eine Sammelklage nach US-Vorbild gibt es in Deutschland nicht. Geschädigte Anleger sollten sich daher auf jeden Fall informieren, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Banken zustehen. Falls ja, ist es angezeigt, die Ansprüche in enger Absprache mit einem Rechtsanwalt durchzusetzen. "Interessensvereinigungen", "Interessensgemeinschaften" o.ä. sind zwar hilfreich, um den nötigen Druck - ggf. auch medialer Art - gegen die Banken aufzubauen. Letztlich ist es aber unabdingbar, jeden einzelnen Anspruch eines jeden Anlegers individuell sorgfältig zu prüfen. Dem einzelnen Anleger mit sehr guten Erfolgsaussichten bringt es wenig, wenn er mit vielen weiteren Anlegern, die ggf. schlechtere rechtliche Chancen haben, in einem Verein zusammengeschlossen ist, also quasi "in einem Boot" sitzt. Die individuelle Prüfung hat daher stets Vorrang; ein kollektives Vorgehen kann daneben und ergänzend sinnvoll sein.

Der Vorrang individueller Verfahren der geschädigten Anleger gegen ihre Banken bedeutet auch, dass sich die Anleger durch Verkündung angeblich nachteiliger Urteile oder Informationen zu vermeintlich erfolglosen Gerichtsverfahren nicht ins Boxhorn jagen lassen dürfen. Noch einmal: Jeder Fall muss individuell geprüft werden. Es gibt starke und schwache Fälle. Wenn Ihr Fall stark ist, also gute Aussichten auf Erfolg bietet, wäre es nachlässig, auf eine Durchsetzung von Ansprüchen zu verzichten.

Insolvenzverfahren und Ansprüche gegen die Bank
Neben der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Banken, können geschädigte Anleger sich auch am Insolvenzverfahren in den USA bzw. in den Niederlanden beteiligen. Als im internationalen und US-Wertpapierrecht erfahrene Kanzlei sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre Forderungen im Ausland anzumelden, auch wenn davon auszugehen ist, dass in den Verfahren nur eine vergleichsweise geringe Quote wird erzielt werden können.

Derzeit ist ein aktives Tätigwerden in den USA übrigens - anders als gelegentlich im Internet zu lesen ist - nicht erforderlich. Die Forderungen der Zertifikateinhaber werden nämlich automatisch in die Insolvenztabelle eingetragen und können dann anhand der jeweiligen Wertpapierkennnummer (WKN) dem jeweiligen Gläubiger zugeordnet werden. Wir gehen derzeit davon aus, dass auch im Verfahren in den Niederlanden die Forderungen von Zertifikateinhabern anhand ihrer Wertpapierkennungen zur Tabelle angemeldet werden. Auch insoweit wird dann eine besondere Forderungsanmeldung - jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt - nicht erforderlich sein.

Eine Teilnahme am so genannten SIPA-Verfahren in den USA - einer Art Anmeldung beim "US-Einlagensicherungsfonds" - ist unserer Rechtsauffassung nach daneben übrigens nicht möglich.

Die geringe Quote aus den Verfahren im Ausland vor Augen, ist es umso wichtiger, dass geschädigte Anleger in erster Linie ihre Ansprüche gegen ihre beratende Bank in Deutschland durchsetzen. Gerne sind wir dabei behiflich, zunächst außergerichtlich mit Ihrer Bank eine Lösung anzustreben. Sollten die außergerichtlichen Bemühungen nicht erfolgreich verlaufen, setzen wir Ihre Ansprüche im Klagewege durch. Dass eine Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Bank einen Ausschluss des Anlegers vom Insolvenzverfahren im Ausland zur Folge haben könnte, ist, trotz gelegentlich zu vernehmender gegenteiliger Aussagen, nicht zu befürchten. Anleger sollten ihre Schadensersatzansprüche gegen ihre Bank daher auf jeden Fall konsequent verfolgen, sofern wir nach individueller Prüfung der Rechtslage hierzu raten. Anleger, die nur in den USA oder Holland vorgehen, risikieren im Gegenteil die Verjährung ihrer im Vergleich zur geringen Insolvenz-Quote deutlich höheren Ansprüche in Deutschland.

Kostenfreie Infoveranstaltungen in mehreren Städten in Deutschland
Aufgrund der großen Zahl geschädigter Anleger führen wir bundesweit Informationsveranstaltungen für geschädigte Anleger durch.
Die Veranstaltungen sollen den Informationsbedarf der Anleger stillen und dem Austausch der Anleger untereinander dienen. In der Regel berichten anwesende Medienvertreter von unseren Veranstaltungen (siehe z.B. Frankfurter Neue Presse v. 3.11.2008, hr-online sowie Sendung "M€X" v. 12.11.2008, 20.15 Uhr). Wenn Sie Interesse an einer (kostenfreien) Teilnahme haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht und Ihre Anmeldung. Auf den Veranstaltungen wird dann auch die Möglichkeit bestehen, sich zu Interessensgemeinschaften zusammenzuschließen, falls dies sinnvoll erscheint.

Unsere Veranstaltungen im Überblick:
- Frankfurt, 31.10.2008, 19 Uhr:
Einladung, Wegbeschreibung (ausgebucht!)
- Frankfurt, 15.11.2008, 14 Uhr: Einladung, Wegbeschreibung (ausgebucht!)
- Karlsruhe, 22.11.2008, 15 Uhr: Einladung, Wegbeschreibung (bitte melden Sie sich an)
- Freiburg, geplant für Dezember 2008 (bitte merken Sie sich vor)
- Düsseldorf, geplant für Dezember 2008 (bitte merken Sie sich vor)

Engagierte Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Gerne prüfen wir, ob auch Ihre Bank Sie falsch beraten hat und Ihnen daher Schadensersatzansprüche zustehen. Ihre berechtigten Forderungen machen wir außergerichtlich für Sie geltend. Wir versuchen zunächst, auf diesem Wege eine Lösung mit Ihrer Bank zu erzielen. Sollte Ihre Bank nicht einlenken, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht, sofern wir die Erfolgsaussichten für überwiegend positiv erachten. Da die meisten der großen Geschäftsbanken ihren Sitz in Frankfurt haben und unser Hauptsitz ebenfalls in Frankfurt liegt, fallen in der Regel keine Reisekosten an, was die Anwaltskosten reduziert. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, werden Ihre Kosten ohnehin ganz oder überwiegend von Ihrer Versicherung getragen, so dass Sie kein oder kaum ein Kostenrisiko eingehen. Sollten Sie übrigens von Ihrer Rechtsschutzversicherung informiert worden sein, dass sie Ihren Fall nicht übernehmen möchte, können Sie sich gerne an uns wenden. In vielen der uns vorliegenden Fälle hat sich herausgestellt, dass die erste Ablehnung der Rechtsschutzversicherung fehlerhaft war.

Sofern Sie wünschen, dass wir Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren gegen Lehman Brothers anmelden, beraten wir Sie gerne auch insoweit.

Melden Sie sich bei Interesse bitte bei uns - entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Ihre Ansprechpartner: Herr RA Andreas Warkentin und Herr RA Martin Sach, Tel. 069 - 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich auf Sie zurück! Für eine ausführlichere Prüfung Ihrer Ansprüche benötigen wir übrigens, ggf. nach der ersten Kontaktaufnahme per Telefon/E-Mail/Formular, auch den ausgefüllten "Fragebogen für Anleger" (siehe in der linken Spalte auf dieser Seite). Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie ihn uns zeitnah zukommen lassen.



Kontaktformular zum Fall Lehman Brothers-Zertifikate

Möchten Sie, dass wir prüfen, ob Ihnen Ansprüche gegen Ihre Bank zustehen oder eine Teilnahme am Insolvenzverfahren angezeigt ist? Möchten Sie sich für eine unserer Informationsveranstaltungen anmelden? Dann geben Sie hier bitte Ihre Daten ein. Das Mandatsverhältnis wird hierdurch noch nicht begründet. Dies geschieht erst durch Unterzeichnung unserer Mandatierungsunterlagen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne per E-Mail/Fax/Post zukommen lassen.


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Angaben zur getätigten Anlage

Bitte geben Sie konkret an: Bezeichnung des Zertifikats (inkl. Wertpapierkennnummer bzw. ISIN), Kaufdatum, Datum des Beratungsgesprächs, Name und Ort der beratenden Bank, gesamter Wert der Anlage. Sollten Sie rechtschutzversichert sein, teilen Sie uns bitte auch den Namen der Rechtschutzversicherung und die Versicherungsnummer mit.

 

 

Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.