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Viele Anleger, die in der Vergangenheit Lehman Brothers-Zertifikate
erworben haben, sind geschockt. Seitdem die Investmentbank
Lehman Brothers im Zuge der Finanzmarktkrise in die Insolvenz
schlitterte, sitzen sie auf Schäden von bis zu 100% ihrer
Anlagen. Grund hierfür ist eine Besonderheit von Zertifikaten:
das Emittentenrisiko trägt bei Zertifikaten grundsätzlich
der Anleger - eine Einlagensicherung o.ä. gibt es nicht.
Mit anderen Worten: Fällt der Emittent in die Insolvenz,
sind die Zertfikate nichts mehr wert.
Der drohende Totalverlust hat viele Anleger völlig unerwartet
getroffen, waren sie doch von den beratenden Banken auf das
Risiko häufig nicht hingewiesen worden. Im Gegenteil:
Die Zertifikate wurden in der Regel als sichere Anlagen an
den Mann und die Frau gebracht. Daran, dass der Emittent in
die Insolvenz fallen könnte, dachte offensichtlich niemand.
Selbst einige Prospekte, mit denen (Direkt-)Banken ihre Kunden
anschrieben und um ihr Geld warben, enthielten zum Teil gravierende
Fehler und verschwiegen das Emittentenrisiko.
Auf eben dieses Risiko hätten die Banken aber dezidiert
hinweisen müssen, um ihren Beratungs- und Aufklärungspflichten
ausreichend gerecht zu werden - war doch seit geraumer Zeit
klar, dass zahlreiche Finanzinstitute in den USA und speziell
die Investmentbank Lehman Brothers in erheblichen Schwierigkeiten
steckten. Gleichfalls hinweisen müssen hätten die
Banken auf die Provisionen und Rückvergütungen,
die sie durch den Verkauf der Zertifikate verdienten. Dass
von erheblichen Provisionsinteressen getriebene Beratungsgespräche
nicht unabhängig und im besten Interesse des Anlegers
erfolgen können, ist offenkundig.
Aus zahlreichen Gesprächen mit geschädigten Anlegern
wissen wir, dass in den Beratungsgesprächen schwere Fehler
seitens der Bankberater gemacht wurden: Obwohl die Bankberater
häufig aktiv auf ihre Kunden zugingen - per Telefonanruf,
Post oder durch eine direkte Ansprache in der Filiale - berichten
viele Anleger, dass im Beratungsprotokoll angekreuzt worden
sei, dass die Anlage auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
erfolgte. Weiter ist von vorausgefüllten Beratungsprotokollen
die Rede und davon, dass Risikoklassen eigenmächtig vom
Berater gewählt wurden. Häufig seien die Beratungsbögen
den Anlegern außerdem nur sehr kurz zur Unterschrift
vorgelegt worden; die Unterschrift sei lediglich "pro
forma" erforderlich gewesen. Kunden, die besorgt über
den Kursverlauf ihrer Zertifikate bei ihren Beratern nachfragten,
wurden in der Regel beschwichtigt und in ihrer Anlageentscheidung
bestärkt.
Betroffen vom drohenden Ausfall der Lehman Brothers-Zertifikate
sind zahlreiche Kunden fast aller großen deutschen Banken
und Sparkassen. Die Anleger haben üblicherweise vier-
bis sechsstellige Beträge in Lehman-Zertifikate investiert.
Besonders getroffen hat es diejenigen, meist älteren,
Anleger, die ihre gesamten Ersparnisse zur Altersvorsorge
in Lehman-Papiere investierten und nun ihrer Rücklagen
beraubt sind. Bislang vertreten wir unsere Mandanten überwiegend
gegen die Frankfurter Sparkasse, die 1822 direkt,
sonstige Sparkassen und Volksbanken im gesamten Bundesgebiet
sowie die Citibank, die Südwestbank, die
Dresdner Bank und die Credit Suisse.
Die Lehman-Insolvenz erfasst übrigens nicht nur Zertifikate
von Lehman direkt, sondern auch Kreditderivate oder „credit
linked notes“ anderer Institute, bei denen der Anspruch des
Anlegers auf Zinsen oder Tilgung an das Schicksal von Lehman
Brothers als Referenzunternehmen gekoppelt ist. Derartig strukturierte
Papiere wurden etwa von der DZ-Bank unter dem Namen
„Cobold“ und von der Commerzbank unter dem Namen „Colibri“
vertrieben (siehe hierzu auch die Artikel im Handelsblatt
sowie der Finanical
Times Deutschland).
Eine Sammelklage nach US-Vorbild gibt es in Deutschland nicht.
Geschädigte Anleger sollten sich daher auf jeden Fall
informieren, ob ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre
Banken zustehen. Falls ja, ist es angezeigt, die Ansprüche
in enger Absprache mit einem Rechtsanwalt durchzusetzen. "Interessensvereinigungen",
"Interessensgemeinschaften" o.ä. sind zwar
hilfreich, um den nötigen Druck - ggf. auch medialer
Art - gegen die Banken aufzubauen. Letztlich ist es aber unabdingbar,
jeden einzelnen Anspruch eines jeden Anlegers individuell
sorgfältig zu prüfen. Dem einzelnen Anleger mit
sehr guten Erfolgsaussichten bringt es wenig, wenn er mit
vielen weiteren Anlegern, die ggf. schlechtere rechtliche
Chancen haben, in einem Verein zusammengeschlossen ist, also
quasi "in einem Boot" sitzt. Die individuelle Prüfung
hat daher stets Vorrang; ein kollektives Vorgehen kann daneben
und ergänzend sinnvoll sein.
Der Vorrang individueller Verfahren der geschädigten
Anleger gegen ihre Banken bedeutet auch, dass sich die Anleger
durch Verkündung angeblich nachteiliger Urteile oder
Informationen
zu vermeintlich erfolglosen Gerichtsverfahren nicht ins
Boxhorn jagen lassen dürfen. Noch einmal: Jeder Fall
muss individuell geprüft werden. Es gibt starke und schwache
Fälle. Wenn Ihr Fall stark ist, also gute Aussichten
auf Erfolg bietet, wäre es nachlässig, auf eine
Durchsetzung von Ansprüchen zu verzichten.
Neben der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche
gegen die Banken, können geschädigte Anleger sich
auch am Insolvenzverfahren in den USA bzw. in den Niederlanden
beteiligen. Als im internationalen und US-Wertpapierrecht
erfahrene Kanzlei sind wir Ihnen gerne dabei behilflich, Ihre
Forderungen im Ausland anzumelden, auch wenn davon auszugehen
ist, dass in den Verfahren nur eine vergleichsweise geringe
Quote wird erzielt werden können.
Derzeit ist ein aktives Tätigwerden in den USA übrigens
- anders als gelegentlich im Internet zu lesen ist - nicht
erforderlich. Die Forderungen der Zertifikateinhaber werden
nämlich automatisch in die Insolvenztabelle eingetragen
und können dann anhand der jeweiligen Wertpapierkennnummer
(WKN) dem jeweiligen Gläubiger zugeordnet werden. Wir gehen
derzeit davon aus, dass auch im Verfahren in den Niederlanden
die Forderungen von Zertifikateinhabern anhand ihrer Wertpapierkennungen
zur Tabelle angemeldet werden. Auch insoweit wird dann eine
besondere Forderungsanmeldung - jedenfalls zum derzeitigen
Zeitpunkt - nicht erforderlich sein.
Eine Teilnahme am so genannten SIPA-Verfahren in den USA -
einer Art Anmeldung beim "US-Einlagensicherungsfonds"
- ist unserer Rechtsauffassung nach daneben übrigens
nicht möglich.
Die geringe Quote aus den Verfahren im Ausland vor Augen,
ist es umso wichtiger, dass geschädigte Anleger in erster
Linie ihre Ansprüche gegen ihre beratende Bank in Deutschland
durchsetzen. Gerne sind wir dabei behiflich, zunächst
außergerichtlich mit Ihrer Bank eine Lösung anzustreben.
Sollten die außergerichtlichen Bemühungen nicht
erfolgreich verlaufen, setzen wir Ihre Ansprüche im Klagewege
durch. Dass eine Geltendmachung von Ansprüchen gegen
die Bank einen Ausschluss des Anlegers vom Insolvenzverfahren
im Ausland zur Folge haben könnte, ist, trotz gelegentlich
zu vernehmender gegenteiliger Aussagen, nicht zu befürchten.
Anleger sollten ihre Schadensersatzansprüche gegen ihre
Bank daher auf jeden Fall konsequent verfolgen, sofern wir
nach individueller Prüfung der Rechtslage hierzu raten.
Anleger, die nur in den USA oder Holland vorgehen, risikieren
im Gegenteil die Verjährung ihrer im Vergleich zur geringen
Insolvenz-Quote deutlich höheren Ansprüche in Deutschland.
Aufgrund der großen Zahl geschädigter
Anleger führen wir bundesweit Informationsveranstaltungen
für geschädigte Anleger durch.
Die Veranstaltungen sollen den Informationsbedarf der Anleger
stillen und dem Austausch der Anleger untereinander dienen.
In der Regel berichten anwesende Medienvertreter von unseren
Veranstaltungen (siehe z.B. Frankfurter
Neue Presse v. 3.11.2008, hr-online
sowie Sendung "M€X" v. 12.11.2008, 20.15 Uhr).
Wenn Sie Interesse an einer (kostenfreien) Teilnahme haben,
freuen wir uns über Ihre Nachricht und Ihre Anmeldung.
Auf den Veranstaltungen wird dann auch die Möglichkeit
bestehen, sich zu Interessensgemeinschaften zusammenzuschließen,
falls dies sinnvoll erscheint.
Unsere Veranstaltungen im Überblick:
- Frankfurt, 31.10.2008, 19 Uhr:
Einladung,
Wegbeschreibung
(ausgebucht!)
- Frankfurt, 15.11.2008, 14 Uhr: Einladung,
Wegbeschreibung
(ausgebucht!)
- Karlsruhe, 22.11.2008, 15 Uhr: Einladung,
Wegbeschreibung
(bitte melden Sie sich an)
- Freiburg, geplant für Dezember 2008 (bitte
merken Sie sich vor)
- Düsseldorf, geplant für Dezember 2008 (bitte
merken Sie sich vor)
Gerne prüfen wir, ob auch Ihre Bank Sie falsch beraten
hat und Ihnen daher Schadensersatzansprüche zustehen.
Ihre berechtigten Forderungen machen wir außergerichtlich
für Sie geltend. Wir versuchen zunächst, auf diesem
Wege eine Lösung mit Ihrer Bank zu erzielen. Sollte Ihre
Bank nicht einlenken, vertreten wir Sie selbstverständlich
auch vor Gericht, sofern wir die Erfolgsaussichten für
überwiegend positiv erachten. Da die meisten der großen
Geschäftsbanken ihren Sitz in Frankfurt haben und unser
Hauptsitz ebenfalls in Frankfurt liegt, fallen in der Regel
keine Reisekosten an, was die Anwaltskosten reduziert. Sofern
Sie rechtschutzversichert sind, werden Ihre Kosten ohnehin
ganz oder überwiegend von Ihrer Versicherung getragen,
so dass Sie kein oder kaum ein Kostenrisiko eingehen. Sollten
Sie übrigens von Ihrer Rechtsschutzversicherung informiert
worden sein, dass sie Ihren Fall nicht übernehmen möchte,
können Sie sich gerne an uns wenden. In vielen der uns
vorliegenden Fälle hat sich herausgestellt, dass die
erste Ablehnung der Rechtsschutzversicherung fehlerhaft war.
Sofern Sie wünschen, dass wir Ihre Ansprüche im
Insolvenzverfahren gegen Lehman Brothers anmelden, beraten
wir Sie gerne auch insoweit.
Melden Sie sich bei Interesse bitte bei uns - entweder per
E-Mail (info@winheller.com),
telefonisch (Ihre Ansprechpartner: Herr
RA Andreas Warkentin und Herr
RA Martin Sach, Tel. 069 - 76 75 77 80) oder
am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen
unverzüglich auf Sie zurück! Für eine ausführlichere
Prüfung Ihrer Ansprüche benötigen wir übrigens,
ggf. nach der ersten Kontaktaufnahme per Telefon/E-Mail/Formular,
auch den ausgefüllten "Fragebogen für Anleger"
(siehe in der linken Spalte auf dieser Seite). Sie erleichtern
uns die Arbeit, wenn Sie ihn uns zeitnah zukommen lassen.
Kontaktformular
zum Fall Lehman Brothers-Zertifikate
Möchten Sie, dass wir prüfen, ob Ihnen Ansprüche
gegen Ihre Bank zustehen oder eine Teilnahme
am Insolvenzverfahren angezeigt ist? Möchten
Sie sich für eine unserer Informationsveranstaltungen
anmelden? Dann geben Sie hier bitte Ihre
Daten ein. Das Mandatsverhältnis wird hierdurch
noch nicht begründet. Dies geschieht erst
durch Unterzeichnung unserer Mandatierungsunterlagen,
die wir Ihnen auf Wunsch gerne per E-Mail/Fax/Post
zukommen lassen.
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sind, sind Pflichtfelder)
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