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Im Folgenden finden Sie eine PDF-Datei mit aktuellen US-Wertpapier-Sammelklagen, an denen Sie sich beteiligen können.


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Laufende Fälle:


Die Fristen betreffen institutionelle Investoren, die sich um die Stellung als Leitkläger bewerben möchten.

Die Stellung als Leitkläger bietet dem Investor die Möglichkeit, das Verfahren und insbesondere mögliche Vergleichsverhandlungen unmittelbar zu beeinflussen und mit über die Höhe der an die gesamte Klägergemeinschaft auszuschüttenden Entschädigungszahlungen sowie mögliche Corporate Governance-Verbesserungen im Zielunternehmen zu bestimmen. Finanzielle Risiken geht der Investor mit Übernahme der Leitklägerstellung nicht ein.

Meist bewerben sich mehrere institutionelle Investoren um die attraktive Position als Leitkläger, um die Verfahrensführung nicht der Taktik der Konkurrenz zu überlassen. Das Gericht wählt aus den Bewerbern den Leitkläger aus, der am ehesten Gewähr dafür bietet, die gesamte Klägergemeinschaft erfolgreich zu vertreten, bspw. weil er vergleichsweise hohe Verluste erlitten hat.

Die Bewerbung als Leitkläger muss innerhalb von 60 Tagen nach Bekanntgabe des Einreichen einer Klage (durch einen dritten Kläger) bei Gericht eingehen. Die entsprechende Frist finden Sie in der folgenden Tabelle. Wir raten Ihnen dringend dazu, sich frühzeitig bei uns zu melden. Die 60-Tage-Frist ist angesichts der komplexen juristischen Berechnungen der erlittenen Verluste äußerst knapp bemessen. Sie sollten uns mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Frist kontaktieren.

Wenn Sie als institutioneller Investor sicher gehen möchten, jederzeit und individuell über mögliche Verfahren informiert zu werden und keine Fristen zu versäumen, sollten Sie sich übrigens auf unseren umfassenden und laufenden Portfolioschutz verlassen, den wir kostenfrei (gegen Erfolgsbeteiligung) und gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer depotführenden Stelle anbieten. Sprechen Sie mit uns!

Abgeschlossene Fälle:

Diese Fristen sind sowohl für institutionelle als auch private Anleger, die ihre Schäden fristgemäß geltend machen wollen, von Interesse.

In Verfahren, die bereits von dritter Seite abgeschlossen wurden, können betroffene Anleger ihre Ansprüche bis zum Fristablauf geltend machen. Zur Geltendmachung der berechtigten Ansprüche müssen entsprechende Nachweise mitsamt eines Anspruchsformulars (claim form) an den sog. Claims Adminstrator in den USA gesendet werden. Der Claims Administrator kümmert sich dann um die Auszahlung der Gelder. Das Verfahren dauert regelmäßig mehrere Monate bis Jahre.

Die notwendigen Formulare halten wir gerne für Sie bereit. Für ein Pauschalhonorar reichen wir die Formulare und die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Nachweise außerdem gerne beim zuständigen Claims Administrator ein.

Weitere Infos zum Thema US-Wertpapier-Sammelklagen finden Sie hier.

 

Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.