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Im Folgenden finden Sie eine PDF-Datei mit aktuellen US-Wertpapier-Sammelklagen,
an denen Sie sich beteiligen können.
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Laufende Fälle:
Die Fristen betreffen institutionelle Investoren, die sich
um die Stellung als Leitkläger bewerben möchten.
Die Stellung als Leitkläger bietet dem Investor die Möglichkeit,
das Verfahren und insbesondere mögliche Vergleichsverhandlungen
unmittelbar zu beeinflussen und mit über die Höhe der an die
gesamte Klägergemeinschaft auszuschüttenden Entschädigungszahlungen
sowie mögliche Corporate Governance-Verbesserungen im Zielunternehmen
zu bestimmen. Finanzielle Risiken geht der Investor mit Übernahme
der Leitklägerstellung nicht ein.
Meist bewerben sich mehrere institutionelle Investoren um
die attraktive Position als Leitkläger, um die Verfahrensführung
nicht der Taktik der Konkurrenz zu überlassen. Das Gericht
wählt aus den Bewerbern den Leitkläger aus, der am ehesten
Gewähr dafür bietet, die gesamte Klägergemeinschaft erfolgreich
zu vertreten, bspw. weil er vergleichsweise hohe Verluste
erlitten hat.
Die Bewerbung als Leitkläger muss innerhalb von 60 Tagen nach
Bekanntgabe des Einreichen einer Klage (durch einen dritten
Kläger) bei Gericht eingehen. Die entsprechende Frist finden
Sie in der folgenden Tabelle. Wir raten Ihnen dringend dazu,
sich frühzeitig bei uns zu melden. Die 60-Tage-Frist ist angesichts
der komplexen juristischen Berechnungen der erlittenen Verluste
äußerst knapp bemessen. Sie sollten uns mindestens zwei Wochen
vor Ablauf der Frist kontaktieren.
Wenn Sie als institutioneller Investor sicher gehen möchten,
jederzeit und individuell über mögliche Verfahren informiert
zu werden und keine Fristen zu versäumen, sollten Sie sich
übrigens auf unseren umfassenden und laufenden Portfolioschutz
verlassen, den wir kostenfrei (gegen Erfolgsbeteiligung) und
gerne in Zusammenarbeit mit Ihrer depotführenden Stelle anbieten.
Sprechen Sie mit uns!
Abgeschlossene Fälle:
Diese Fristen sind sowohl für institutionelle als auch
private Anleger, die ihre Schäden fristgemäß
geltend machen wollen, von Interesse.
In Verfahren, die bereits von dritter Seite abgeschlossen
wurden, können betroffene Anleger ihre Ansprüche bis zum Fristablauf
geltend machen. Zur Geltendmachung der berechtigten Ansprüche
müssen entsprechende Nachweise mitsamt eines Anspruchsformulars
(claim form) an den sog. Claims Adminstrator in den USA gesendet
werden. Der Claims Administrator kümmert sich dann um die
Auszahlung der Gelder. Das Verfahren dauert regelmäßig mehrere
Monate bis Jahre.
Die notwendigen Formulare halten wir gerne für Sie bereit.
Für ein Pauschalhonorar reichen wir die Formulare und die
uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Nachweise außerdem
gerne beim zuständigen Claims Administrator ein.
Weitere Infos zum Thema US-Wertpapier-Sammelklagen finden
Sie hier.
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