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Steuersparpolicen: Falschberatung/Schadensersatz? - 22.08.2008
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Steuern sparen für Vermögende mit Lebensversicherungspolicen?
Die Investementindustrie weiß um den starken Steuerspartrieb vermögender Anleger und bastelt regelmäßig an Modellen und Produkten, die den Anlegern entgegenkommen und ihre Steuerlast senken sollen. Die ab 2009 in Kraft tretende Abgeltungssteuer hat dementsprechend seit vielen Monaten für erhebliche Bewegung am Markt geführt und gute und weniger gute Finanzprodukte das Licht der Welt erblicken lassen. Das Ziel ist klar: Vermögende Anleger sollen noch in 2008 geworben werden, damit sie den Investmenthäusern ihr Vermögen anvertrauen.

Zu den weniger guten Produkten, die die Angst vor der Abgeltungssteuer hervorgebracht hat, zählen so genannte "Steuersparpolicen" oder "Policenmäntel". Mit dem Hinweis auf ihre angebliche "Abgeltungssteuerfreiheit" verkaufen sie sich seit Monaten blendend. Bei den Produkten handelt es sich im Wesentlichen um Vermögensdepots der Anleger, die sich
hinter kapitalbildenden Versicherungen "verstecken". Das Depot kommt also "im Mantel" einer kapitalbildenden Lebensversicherung, einer Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Versicherung daher, der sich praktisch schützend über das Depot legt. Ziel eines solchen Investments ist es, der Abgeltungssteuer ab 2009 zu entfliehen. Das Vermögen soll langfristig in der "Steuersparpolice" investiert bleiben und kann - so die Theorie - darin ohne zusätzliche Steuerbelastung beliebig umgeschichtet und obendrein am Ende der idR langen Laufzeit nur hälftig besteuert entnommen werden. Der Abgeltungssteuer, die ab 2009 Kapitaleinkünfte, vor allem aber auch Kursgewinne aus Kapitalanlagen der Versteuerung unterwirft, sollte so ein Schnippchen geschlagen werden.

Fragliche Konstrukte vor allem aus dem Ausland: Steuerfreiheit passé!
Immer, wenn sich Dinge zu gut anhören, um wahr zu sein, sollte der Anleger mit gehöriger Vorsicht ans Werk gehen. Einige Anbieter derartiger "Steuersparpolicen" haben es leider übertrieben und die Feinheiten des deutschen Steuerrechts nicht beachtet. Das betrifft Anbieter aus Deutschland, vor allem aber auch aus dem benachbarten Ausland, wie Liechtenstein oder Luxemburg. Vermögende deutsche Anleger wurden speziell in diesen Ländern mit den angeblichen Steuervorteilen der angepriesenen Produkte umgarnt. Die Anlagen wurden nicht selten marktschreierisch als "sicher", "steueroptimiert", "abgeltungssteuerfrei" o.ä. beworben - wenn auch nicht immer von den Initiatoren selbst, so doch häufig vom entsprechend geschulten Vertriebspersonal oder freien Maklern und freien Versicherungs-/Vermögensberatern.

Bundesfinanzministerium will Rechtslage klären: Steuern werden fällig
Das Bundesfinanzministerium will nicht länger zusehen, sondern hat angekündigte, aktiv zu werden. Ein Rundschreiben des BMF ist in Arbeit. Es stellt noch einmal die bereits geltende Rechtslage dar, wonach steuerliche Vorteile nur solche Produkte genießen, die einen Mindestrisikoschutz bieten. Viele "Steuersparprodukte" haben diese Voraussetzunge nicht beachtet. Das hat zur Folge, dass die Steuerbegünstigung nicht greift. Dem Anleger wurde das freilich in der Regel nicht verständlich vermittelt.

Rückabwicklung oder Schadensersatz wegen Falschberatung
Anleger, die in solche "Steuersparpolicen" investiert haben, müssen Ihre Anlagen versteuern. Geschieht dies nicht, ist damit zu rechnen, dass in wenigen Jahren die Steuerfahndung bei den Anlegern vorstellig wird. Kein angenehmer Gedanke, der zum sofortigen Handeln auffordern sollte. Betroffene Anleger sollten sich ihre Produkte und die zugehörigen Versicherungsbedingungen noch einmal in Ruhe anschauen und anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um klären zu lassen, wie sie aus der meist über mehrere Jahrzehnte laufenden Anlage wieder herauszukommen oder jedenfalls Schadensersatz verlangen können. Denn: die künstlichen Versicherungsprodukte dürften sich ohne "Steuerkick" in aller Regel überhaupt nicht lohnen, ein Investment außerhalb eines Versicheurngsmantels deutlich lukrativer sein. Deutlich flexibler sind derartige Investments außerhalb eines Versicherungsmantels allemal. Mit ihnen bindet sich der Anleger in aller Regel nicht gleich für mehrere Jahrzehnte. Teure Kunstgriffe wie vorzeitige Policendarlehen, die einige der "Steuersparpolicen" anbieten, bedarf es ebenfalls nicht.

Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Gerne sind wir Ihnen behilflich, Ihre Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche so zügig wie möglich durchzusetzen - bundesweit und mit Hilfe unserer Kooperationspartner auch grenzüberschreitend. Melden Sie sich hierzu bitte bei uns - entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Hr. RA Andreas Warkentin, 069 - 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich auf Sie zurück!



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