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Die Investementindustrie weiß um den starken Steuerspartrieb
vermögender Anleger und bastelt regelmäßig
an Modellen und Produkten, die den Anlegern entgegenkommen
und ihre Steuerlast senken sollen. Die ab 2009 in Kraft tretende
Abgeltungssteuer hat dementsprechend seit vielen Monaten für
erhebliche Bewegung am Markt geführt und gute und weniger
gute Finanzprodukte das Licht der Welt erblicken lassen. Das
Ziel ist klar: Vermögende Anleger sollen noch in 2008
geworben werden, damit sie den Investmenthäusern ihr
Vermögen anvertrauen.
Zu den weniger guten Produkten, die die Angst vor der Abgeltungssteuer
hervorgebracht hat, zählen so genannte "Steuersparpolicen"
oder "Policenmäntel". Mit dem Hinweis auf ihre
angebliche "Abgeltungssteuerfreiheit" verkaufen
sie sich seit Monaten blendend. Bei den Produkten handelt
es sich im Wesentlichen um Vermögensdepots der Anleger,
die sich hinter kapitalbildenden
Versicherungen "verstecken". Das Depot kommt also
"im Mantel" einer kapitalbildenden Lebensversicherung,
einer Rentenversicherung oder einer fondsgebundenen Versicherung
daher, der sich praktisch schützend über das Depot
legt. Ziel eines solchen Investments ist es, der Abgeltungssteuer
ab 2009 zu entfliehen. Das Vermögen soll langfristig
in der "Steuersparpolice" investiert bleiben und
kann - so die Theorie - darin ohne zusätzliche Steuerbelastung
beliebig umgeschichtet und obendrein am Ende der idR langen
Laufzeit nur hälftig besteuert entnommen werden. Der
Abgeltungssteuer, die ab 2009 Kapitaleinkünfte, vor allem
aber auch Kursgewinne aus Kapitalanlagen der Versteuerung
unterwirft, sollte so ein Schnippchen geschlagen werden.
Immer, wenn sich Dinge zu gut anhören, um wahr zu sein,
sollte der Anleger mit gehöriger Vorsicht ans Werk gehen.
Einige Anbieter derartiger "Steuersparpolicen" haben
es leider übertrieben und die Feinheiten des deutschen
Steuerrechts nicht beachtet. Das betrifft Anbieter aus Deutschland,
vor allem aber auch aus dem benachbarten Ausland, wie Liechtenstein
oder Luxemburg. Vermögende deutsche Anleger wurden speziell
in diesen Ländern mit den angeblichen Steuervorteilen
der angepriesenen Produkte umgarnt. Die Anlagen wurden nicht
selten marktschreierisch als "sicher", "steueroptimiert",
"abgeltungssteuerfrei" o.ä. beworben - wenn
auch nicht immer von den Initiatoren selbst, so doch häufig
vom entsprechend geschulten Vertriebspersonal oder freien
Maklern und freien Versicherungs-/Vermögensberatern.
Das Bundesfinanzministerium will nicht länger zusehen,
sondern hat angekündigte, aktiv zu werden. Ein Rundschreiben
des BMF ist in Arbeit. Es stellt noch einmal die bereits geltende
Rechtslage dar, wonach steuerliche Vorteile nur solche Produkte
genießen, die einen Mindestrisikoschutz bieten. Viele
"Steuersparprodukte" haben diese Voraussetzunge
nicht beachtet. Das hat zur Folge, dass die Steuerbegünstigung
nicht greift. Dem Anleger wurde das freilich in der Regel
nicht verständlich vermittelt.
Anleger, die in solche "Steuersparpolicen"
investiert haben, müssen Ihre Anlagen versteuern. Geschieht
dies nicht, ist damit zu rechnen, dass in wenigen Jahren die
Steuerfahndung bei den Anlegern vorstellig wird. Kein angenehmer
Gedanke, der zum sofortigen Handeln auffordern sollte. Betroffene
Anleger sollten sich ihre Produkte und die zugehörigen
Versicherungsbedingungen noch einmal in Ruhe anschauen und
anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen, um klären zu lassen,
wie sie aus der meist über mehrere Jahrzehnte laufenden
Anlage wieder herauszukommen oder jedenfalls Schadensersatz
verlangen können. Denn: die künstlichen Versicherungsprodukte
dürften sich ohne "Steuerkick" in aller Regel
überhaupt nicht lohnen, ein Investment außerhalb
eines Versicheurngsmantels deutlich lukrativer sein. Deutlich
flexibler sind derartige Investments außerhalb eines
Versicherungsmantels allemal. Mit ihnen bindet sich der Anleger
in aller Regel nicht gleich für mehrere Jahrzehnte. Teure
Kunstgriffe wie vorzeitige Policendarlehen, die einige der
"Steuersparpolicen" anbieten, bedarf es ebenfalls
nicht.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, Ihre Rückabwicklungs-
und Schadensersatzansprüche so zügig wie möglich
durchzusetzen - bundesweit und mit Hilfe unserer Kooperationspartner
auch grenzüberschreitend. Melden Sie sich hierzu bitte
bei uns - entweder per E-Mail (info@winheller.com),
telefonisch (Hr. RA Andreas
Warkentin, 069 - 76 75 77 80) oder am einfachsten
mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich
auf Sie zurück!
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