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Seit 01.01.2008 ist Herr Rechtsreferendar Christoph Klein als
freier Mitarbeiter bei Winheller Rechtsanwälte beschäftigt.
Er unterstützt insbesondere die Arbeit von Frau Oberbeck und
Herrn Winheller auf den Gebieten des Vereins-,
Gemeinnützigkeits-
und Stiftungsrechts
und von Frau Hirsch im Bereich des Kapitalanlagerechts.
Herr Klein studierte Rechtswissenschaften an der Universität
Konstanz. Während seines Studiums war er am dortigen Lehrstuhl
für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Europarecht sowie internationales
Privatrecht beschäftigt. Aufgrund seines besonderen Interesses
für die italienische Rechtsordnung war er im Rahmen von Auslandspraktika
für Anwaltskanzleien in Mailand und Rom tätig.
Im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen in Konstanz
trat Herr Klein das Referendariat am Landgericht
Karlsruhe an. Im Rahmen seines Referendariats war er bislang
in einer auf italienisches Wirtschaftsrecht spezialisierten
Kanzlei, beim Amtsgericht (Zivilrichter) und bei der Staatsanwaltschaft
im Dezernat für Wirtschaftsstrafrecht tätig. Darüber hinaus
absolviert Herr Klein derzeit ein Ergänzungsstudium an der Deutschen
Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer.
Deutsch-Italienische
Juristenvereinigung e.V.
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