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Umfassende Beratung verlangt nach
Expertenkenntnissen in vielen verschiedenen rechtlichen und
wirtschaftlichen Bereichen. Um Ihnen in jeder Lage eine Ihrer
Situation angepasste ganzheitliche Beratung zu bieten, arbeiten
wir vertrauensvoll mit auf verschiedensten Fachgebieten spezialisierten
Experten zusammen.
Kooperationen mit Anwaltskanzleien im In- und Ausland bestehen
zu nahezu jedem Fachbereich. Besondere Erwähnung verdient
unsere Zusammenarbeit mit der renommierten und auf US-Wertpapierklagen
spezialisierten US-Kanzlei Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP (USA). Winheller Rechtsanwälte
sind exklusive Partnerkanzlei von Schiffrin Barroway Topaz
& Kessler für den deutschsprachigen Raum.
Neben Rechtsanwälten zählen zu unseren Partnern erfahrene
Notare, Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
als auch unabhängige Finanzexperten und -makler, deren Expertise
sich Winheller Rechtsanwälte vor allem zu steuerlichen, wirtschaftlichen
und die Vermögensanlage betreffenden Fragen sichern. Für
unsere gemeinnützige Mandantschaft unterhalten wir Kooperationen
mit speziell auf gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen spezialisierten
Steuerberatern.
Mit weiteren außerjuristischen
Beratern arbeiten wir auf den folgenden Gebieten zusammen:
Alternative Finanzierungsformen
für Mittelständler und Nonprofit-Organisationen,
Sponsoring, Fundraising und Marketing, Verwaltung
unselbständiger Stiftungen sowie Stimmrechtsvertretung
für institutionelle Anleger.
Jeder unserer Kooperationspartner
ist ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet. Beeindruckende
Referenzlisten eines jeden Partners sprechen für sich. Über
die fachliche Qualifikation hinaus bestehen mit unseren Partnern
beste persönliche Beziehungen - meist schon seit Jahren. Die
Zusammenarbeit, innerhalb Deutschlands oder über die Grenzen
hinweg, funktioniert stets unbürokratisch und immer mit dem
Anspruch, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.
Hinweis: Alle Kooperationspartner
von Winheller Rechtsanwälte sind rechtlich selbständig organisiert.
Es besteht keinerlei Gesellschaftsverhältnis - weder zwischen
den einzelnen Kooperationspartnern untereinander noch zwischen
ihnen und Winheller Rechtsanwälte.
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