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Umfassende Beratung verlangt nach Expertenkenntnissen in vielen verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen. Um Ihnen in jeder Lage eine Ihrer Situation angepasste ganzheitliche Beratung zu bieten, arbeiten wir vertrauensvoll mit auf verschiedensten Fachgebieten spezialisierten Experten zusammen.

Kooperationen mit Anwaltskanzleien im In- und Ausland bestehen zu nahezu jedem Fachbereich. Besondere Erwähnung verdient unsere Zusammenarbeit mit der renommierten und auf US-Wertpapierklagen spezialisierten US-Kanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP (USA). Winheller Rechtsanwälte sind exklusive Partnerkanzlei von Schiffrin Barroway Topaz & Kessler für den deutschsprachigen Raum.

Neben Rechtsanwälten zählen zu unseren Partnern erfahrene Notare, Unternehmensberater, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer als auch unabhängige Finanzexperten und -makler, deren Expertise sich Winheller Rechtsanwälte vor allem zu steuerlichen, wirtschaftlichen und die Vermögensanlage betreffenden Fragen sichern. Für unsere gemeinnützige Mandantschaft unterhalten wir Kooperationen mit speziell auf gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen spezialisierten Steuerberatern.

Mit weiteren außerjuristischen Beratern arbeiten wir auf den folgenden Gebieten zusammen: Alternative Finanzierungsformen für Mittelständler und Nonprofit-Organisationen, Sponsoring, Fundraising und Marketing, Verwaltung unselbständiger Stiftungen sowie Stimmrechtsvertretung für institutionelle Anleger.

Jeder unserer Kooperationspartner ist ausgewiesener Spezialist auf seinem Gebiet. Beeindruckende Referenzlisten eines jeden Partners sprechen für sich. Über die fachliche Qualifikation hinaus bestehen mit unseren Partnern beste persönliche Beziehungen - meist schon seit Jahren. Die Zusammenarbeit, innerhalb Deutschlands oder über die Grenzen hinweg, funktioniert stets unbürokratisch und immer mit dem Anspruch, das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Hinweis: Alle Kooperationspartner von Winheller Rechtsanwälte sind rechtlich selbständig organisiert. Es besteht keinerlei Gesellschaftsverhältnis - weder zwischen den einzelnen Kooperationspartnern untereinander noch zwischen ihnen und Winheller Rechtsanwälte.

Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.