Rechtsberatung
kann Existenzen retten. Winheller Rechtsanwälte bemühen
sich, jedes Jahr mindestens ein Mandat als Pro-Bono-Mandat zu
bearbeiten, d.h. Mandanten unentgeltlich anwaltlich zur Seite
zu stehen, um existenzielle Krisen bewältigen zu helfen.
Voraussetzung ist stets, dass die Angelegenheit in die von
uns bearbeiteten Rechtsgebiete fällt, rechtlich
bedeutsam und für den Mandanten von existentieller
Bedeutung ist. Der vollständige Erlass unserer Honorare
verlangt ferner, dass der Mandant bedürftig und
daher nicht in der Lage ist, die Gebühren aufzubringen.
Bitte wenden Sie sich unter Schilderung des rechlichen Problems
und unter Angabe der Gründe, die Ihren Fall nach den oben
dargestellten Kriterien als Pro-Bono-Fall qualifizieren, schriftlich
per Briefpost an:
Winheller Rechtsanwälte
Stichwort: Pro Bono
Bettinastr. 30
D-60325 Frankfurt a.M.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns die
Annahme oder Ablehnung eines Mandats als Pro-Bono-Mandat nach
freiem Ermessen vorbehalten. Wir entscheiden zeitnah, ob wir
Ihren Fall als Pro-Bono-Mandat bearbeiten können oder nicht
und benachrichtigen Sie entsprechend. Ablehnungen werden von
uns im Regelfall allerdings nicht begründet.