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Herr Rechtsanwalt Andreas Warkentin leitet das Dezernat Kapitalanlagerecht
und Kapitalmarktrecht. Für private und institutionelle Kapitalanleger
setzt er in ausgewählten Fällen von Kapitalanlagebetrug,
Falschberatung oder sonstiger Fehlinformation des Kapitalmarktes
Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche gegen Anlageberater,
Anlagevermittler, Vermögensverwalter, Banken, börsennotierte
Unternehmen sowie Initiatoren von Kapitalanlageprodukten durch.
Er ist sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich für
seine Mandanten tätig. Die gerichtliche Anspruchsverfolgung
betreibt Herr Warkentin entweder durch Individualprozesse oder,
sofern zulässig, durch kollektive Verfahren (Sammelklagen).
Herr Warkentin berät in rein deutschen Kapitalanlagefällen
wie in Fällen, die Bezug zum Ausland aufweisen. Bei grenzüberschreitenden
Sachverhalten, die im Bereich komplexer Kapitalanlagebetrugsfälle
häufig anzutreffen sind und die in aller Regel Schäden
im hohen Millionenbereich bei einer großen Vielzahl von
Anlegern verursachen, arbeitet Herr Warkentin eng mit den ausländischen
Kooperationspartnern
der Kanzlei zusammen, um die Ansprüche seiner Mandanten erfolgreich
durchzusetzen.
Nach seinem Studium an der Verwaltungsfachhochschule Wiesbaden,
das er als Diplom-Verwaltungswirt (FH) abschloss, studierte
Herr Warkentin an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt
am Main Jura. Durch sein wirtschaftsrechtliches Aufbaustudium
mit kapitalmarktrechtlichem Schwerpunkt an der Universität
Halle-Wittenberg erwarb er ferner den Abschluss LL.M. oec. int.
Seine wissenschaftlichen Fähigkeiten hat Herr Warkentin
durch seine vierjährige Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter
am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Halle-Wittenberg
unter Beweis gestellt. Seine verfassungsrechtliche Dissertation
steht vor dem Abschluss.
- Kapitalanlagerecht
Mitglied Deutscher
Anwaltverein DAV.
Deutsch, Englisch
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