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Wir beraten Stiftungen aller Art, vermögende Privatpersonen,
Stifter, Gönner und Mäzene zu allen steuerlichen und
rechtlichen Fragen rund um das weite Thema Stiftungen. Als erfahrene
Berater begleiten wir unsere Stiftungsmandantschaft ab den ersten
Vorüberlegungen vor der Errichtung einer Stiftung über
die Rechtsgestaltung
im Gründungsprozess bis hin zur Überwachung der
laufenden Stiftungsarbeit und zur Klärung von Detailfragen
im Bereich der Vermögensverwaltung
und der steuerlichen
Behandlung der Stiftungsmittel. In Fällen von Auseinandersetzungen
mit den Stiftungsbehörden setzen wir uns energisch für
die Interessen unserer Mandanten ein und führen die Auseinandersetzung
einer sinnvollen Lösung zu.
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei Winheller Rechtsanwälte
ist die Beratung gemeinnütziger Organisationen zu allen Fragen
rund um das weite Thema Gemeinnützigkeitsrecht.
Zu den typischerweise nachgefragten Rechtsgebieten zählen zum
Beispiel das Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn,
die Themen Sponsoring
und Spenden sowie Fragen zum Arbeitsrecht,
Sportrecht, Vereinsrecht,
Verbandsrecht, Stiftungsrecht
und zum Recht der gGmbHs,
gemeinnütziger Genossenschaften, gemeinnütziger Aktiengesellschaften
oder sonstiger Rechtsformen. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Fragen rund ums Medienrecht.
Wir beraten Unternehmen der Unterhaltungsbranche sowie Künstler
und Sportler aller Art in Fragen des Filmrechts,
Musikrechts, Theater-
und Bühnenrechts, Verlagsrechts,
Internet- und Softwarerechts,
Model- und Fashionrechts
sowie des Schutzes des Persönlichkeitsrechts
- weltweit, mit einem regionalen Schwerpunkt auf Deutschland
und die USA.
Winheller Rechtsanwälte beraten und vertreten Kapitalanleger,
die mit ihren Investments Verluste erlitten haben. In enger
Zusammenarbeit mit Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP, Philadelphia (USA), einer
der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen, unterstützen
wir europäische institutionelle Investoren, insbesondere aus
Deutschland, Österreich und der Schweiz, auch im Hinblick auf
die Möglichkeiten, die sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen
bieten. Unsere Mandanten sind überwiegend vermögende Privatpersonen
sowie Großinvestoren, wie Versicherungsgesellschaften, Investmentfonds,
Pensionskassen, Pensionsfonds, Stiftungen und Vermögensverwalter.
Winheller Rechtsanwälte beraten inländische und ausländische
Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, vermögende Privatpersonen,
Künstler und Sportler zu allen Fragestellungen, die sich im
deutschen und internationalen
Wirtschaftsrecht stellen. Hierzu zählen Rechtsbereiche wie
das Arbeitsrecht,
das Steuerrecht,
das Wettbewerbsrecht,
das Kartellrecht, das Urheberrecht
und Markenrecht
oder das allgemeine Zivilrecht. Viele unserer Mandanten sitzen
im Ausland - schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, in
den USA. |