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Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Wettbewerbshandlungen und Unternehmenszusammenschlüsse können überdies mit internationalen wettbewerbsrechtlichen Regelungen oder auch mit nationalen und internationalen Vorschriften des Kartellrechts in Widerspruch geraten.

Fügt Ihnen ein Konkurrent durch wettbewerbswidriges Verhalten oder unter Verstoß gegen kartellrechtliche Bestimmungen Schaden zu, helfen wir Ihnen dabei, sich schnell und effektiv zur Wehr zu setzen. Wir mahnen den unlauter handelnden Konkurrenten ab und setzen Ihr Recht und Ihre Ansprüche außergerichtlich und gerichtlich durch. Sollten Sie einmal Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Mitbewerber sein oder sollten Sie sich Schadensersatzforderungen auf kartellrechtlicher Grundlage ausgesetzt sehen, beraten wir Sie, wie Sie sich hiergegen am besten verteidigen können.

Speziell: Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Kartells, das Ihnen erhebliche Schäden zugefügt hat, stehen Ihnen voraussichtlich Schadensersatzansprüche zu. Winheller Rechtsanwälte unterstützen Sie - und regelmäßig weitere Geschädigte - bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir verhandeln mit den Kartelltätern außergerichtlich, um zügig zu Ergebnissen zu kommen. Selbstverständlich setzen wir Ihre Ansprüche aber auch vor Gericht durch. Stehen Sie mit dem Kartelltäter weiterhin in laufenden Geschäftsbeziehungen und möchten daher anonym bleiben, finden wir hierfür eine Lösung. Gleiches gilt für das in solchen Fällen üblicherweise recht hohe Prozesskostenrisko - je nach Einzelfall können wir Ihnen mit einem Prozessfinanzierer aushelfen oder über unsere US-Partnerkanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP eine Finanzierung des Verfahrens bewerkstelligen.

In Fragen zum Wettbewerbsrecht und Kartellrecht unterstützen wir Sie z.B. bei:

- der Planung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor zukünftigen Abmahnungen durch Konkurrenten,
- Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften (fehlende/falsche Widerrufsbelehrung etc.) durch Ihre Konkurrenten,
- Verletzungen von Impressumspflichten und Pflichten nach der Preisangabenverordnung auf der Websites Ihrer Konkurrenten,
- Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Ihre Mitbewerber,
- Verletzungen Ihrer Markenrechte, Geschmacksmusterrechte und/oder Urheberrechte oder Patente,
- irreführender und vergleichender Werbung,
- Mondpreiswerbung,
- Lockvogelwerbung,
- Werbung mit Bonusprogrammen oder Gewinnspielen,
- der Frage, wie Sie Ihren Anspruch auf Gewinnabschöpfung gegen Ihren Konkurrenten durchsetzen können, sowie
- der risikolosen Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegen Kartelltäter.

Vertretung auf internationaler Ebene
Geschäftliches Handeln findet zunehmend auf internationaler Bühne statt; Wettbewerb kennt kaum mehr nationale Grenzen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in Deutschland als auch international. Verlässliche Kooperationspartner stehen uns zur Seite, wenn es Fragen zum ausländischen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht zu klären gilt. In kartellrechtlichen Fällen mit erheblichem Prozesskostenrisiko arbeiten wir mit unserem US-Partner
Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP zusammen, mit dessen Hilfe wir im Einzelfall kostenträchtige Prozesse finanzieren.


© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.