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Kapitalanlagerecht: Anlegerschutz in Deutschland
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Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Winheller Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte private und institutionelle Kapitalanleger. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre durch fehlerhafte Beratung, falsche Prospektangaben, fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen oder gar bewusst betrügerisches Handeln erlittenen finanziellen Schäden erstattet bekommen. Ihre Ansprüche setzen wir gegenüber Banken, Versicherungen, Anlageberatern, Anlagevermittlern, Vermögensverwaltern, Maklern, Initiatoren von Anlageprodukten und sonstigen Beratern und Finanzdienstleistern durch. Auch gegen börsennotierte Unternehmen, die ihre Aktionäre fehlerhaft informieren und hierdurch Kurs- und Wertverluste in den Depots der Anleger zu verantworten haben, gehen wir vor - zunächst außergerichtlich, selbstverständlich aber auch mit Hilfe der Gerichte.

Falschberatung und fehlerhafte Aufklärung
Anleger, die mit ihren Kapitalanlagen Verluste erleiden, zögern häufig, andere Personen für ihre Schäden verantwortlich zu machen. Für ein solches Verhalten gibt es in typischen Kapitalanlagerechtsfällen allerdings keinen triftigen Grund. Anlageberater und Initiatoren von Anlageprodukten, aber auch börsennotierte Unternehmen haben umfassende rechtliche Pflichten den Anlegern bzw. den Aktionären gegenüber zu erfüllen. Verletzen sie diese, müssen sie für ihre Fehler geradestehen. Wenn Anleger den Verdacht hegen, fehlerhaft informiert worden zu sein, sollten sie daher stets prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Ersatz der erlittenen Schäden zustehen. Dies gilt selbstverständlich insbesondere in Fällen vorsätzlichen Kapitalanlagebetrugs, in denen der vermeintlich unabhängige Berater strafrechtlich in Erscheinung tritt und den Mandanten durch Täuschungen zur Anlage verleitet.

Einzelverfahren und "Sammelklage" in Deutschland

Sofern es sich anbietet, gehen wir für Sie zusammen mit weiteren Geschädigten mittels einer nach deutschem Recht möglichen "Sammelklage" (das sog. Kapitalanlegermusterverfahren) gegen die Gegenseite vor. Ein solches Verfahren spart Kosten, da die Gebühren auf mehrere Schultern verteilt werden können. Selbstverständlich vertreten wir aber auch in jedem Einzelfall Ihre Interessen, wenn - aus welchem Grund auch immer - eine "Sammelklage" einmal nicht möglich ist.

Starke Partner in den USA
In "high-profile"-Fällen mit internationalem Bezug kooperieren wir mit unserer Partnerkanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP aus Philadelphia, USA. Die Zusammenarbeit ermöglicht es unseren Anlegern in geeigneten Fällen, im Wege US-amerikanischer Sammelklagen Schadensersatzansprüche effizient durchzsetzen. Bereits die berechtigte Androhung einer Sammelklage kann gelegentlich zu einer erhöhten Vergleichsbereitschaft der Gegenseite führen. In jedem Fall sind Wertpapier-Sammelklagen ein geeignetes Mittel zur erfolgreichen, effektiven und kostensparenden Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.