Winheller Rechtsanwälte beraten und vertreten geschädigte
private und institutionelle Kapitalanleger. Wir setzen uns
dafür ein, dass Sie Ihre durch fehlerhafte Beratung, falsche
Prospektangaben, fehlerhafte ad-hoc-Mitteilungen oder gar
bewusst betrügerisches Handeln erlittenen finanziellen Schäden
erstattet bekommen. Ihre Ansprüche setzen wir gegenüber Banken,
Versicherungen, Anlageberatern, Anlagevermittlern, Vermögensverwaltern,
Maklern, Initiatoren von Anlageprodukten und sonstigen Beratern
und Finanzdienstleistern durch. Auch gegen börsennotierte
Unternehmen, die ihre Aktionäre fehlerhaft informieren und
hierdurch Kurs- und Wertverluste in den Depots der Anleger
zu verantworten haben, gehen wir vor - zunächst außergerichtlich,
selbstverständlich aber auch mit Hilfe der Gerichte.
Anleger, die mit ihren Kapitalanlagen Verluste erleiden, zögern
häufig, andere Personen für ihre Schäden verantwortlich
zu machen. Für ein solches Verhalten gibt es in typischen
Kapitalanlagerechtsfällen allerdings keinen triftigen
Grund. Anlageberater und Initiatoren von Anlageprodukten,
aber auch börsennotierte Unternehmen haben umfassende
rechtliche Pflichten den Anlegern bzw. den Aktionären
gegenüber zu erfüllen. Verletzen sie diese, müssen sie
für ihre Fehler geradestehen. Wenn Anleger den Verdacht hegen,
fehlerhaft informiert worden zu sein, sollten sie daher stets
prüfen lassen, ob Ihnen Ansprüche auf Ersatz der erlittenen
Schäden zustehen. Dies gilt selbstverständlich insbesondere
in Fällen vorsätzlichen Kapitalanlagebetrugs, in denen
der vermeintlich unabhängige Berater strafrechtlich in
Erscheinung tritt und den Mandanten durch Täuschungen zur
Anlage verleitet.
Sofern es sich anbietet, gehen wir für Sie zusammen mit weiteren
Geschädigten mittels einer nach deutschem Recht möglichen
"Sammelklage" (das sog. Kapitalanlegermusterverfahren) gegen
die Gegenseite vor. Ein solches Verfahren spart Kosten, da
die Gebühren auf mehrere Schultern verteilt werden können.
Selbstverständlich vertreten wir aber auch in jedem Einzelfall
Ihre Interessen, wenn - aus welchem Grund auch immer - eine
"Sammelklage" einmal nicht möglich ist.
In "high-profile"-Fällen mit internationalem
Bezug kooperieren wir mit unserer Partnerkanzlei Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP aus Philadelphia, USA.
Die Zusammenarbeit ermöglicht es unseren Anlegern in
geeigneten Fällen, im Wege US-amerikanischer Sammelklagen
Schadensersatzansprüche effizient durchzsetzen. Bereits
die berechtigte Androhung einer Sammelklage kann gelegentlich
zu einer erhöhten Vergleichsbereitschaft der Gegenseite
führen. In jedem Fall sind Wertpapier-Sammelklagen ein
geeignetes Mittel zur erfolgreichen, effektiven und kostensparenden
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.