Winheller Rechtsanwälte beraten alle an Filmproduktionen
beteiligten Berufsgruppen zu rechtlichen und steuerrechtlichen
Fragen, die sich im Bereich des Filmrechts stellen - auf nationaler
und internationaler Ebene. Zu unseren Mandanten zählen
beispielsweise Filmemacher und Produzenten, Schauspieler und
Models, Regisseure, Drehbuchschreiber, Produktionsfirmen,
Filmverleihe, Kinobetreiber, Fernsehsender, Filmfonds, Rechtehändler
und Zweitrechteverwerter, Casting-Agenturen, Festival-Veranstalter,
Schauspieler- und Placement-Agenturen, Filmarchive, Klammerteilauswerter,
Filmkomponisten sowie ausübende Künstler aller Art.
Unsere Beratungsleistungen streben stets eine ganzheitliche
Lösung Ihrer Vorstellungen an: wir schützen Ihre
erste Filmidee, schalten Titelschutzanzeigen, beschaffen Ihnen
die nötigen Drehgenehmigungen, gründen für
Sie Ihre eigene Produktionsgesellschaft, entwerfen die notwendigen
Verträge und vertreten Sie bei Vertragsverhandlungen,
schützen Ihr geistiges Eigentum und Ihre Persönlichkeitsrechte
und setzen Ihre Ansprüche vor Gericht durch.
Großen Wert legen wir auf eine sorgfältige Gestaltung
der auszuhandelnden Verträge. Winheller Rechtsanwälte
bürgen für praxisbezogene Verträge, die dem
Industriestandard der deutschen Kino- und TV-Branche entsprechen.
Klarheit und Rechtssicherheit helfen gerade in diesem Bereich
spätere (unnötige) gerichtliche Auseinandersetzungen
zu vermeiden und Ihren Planungen ein stabiles rechtliches
Fundament zu geben.
Wir gestalten insbesondere:
- Drehbuchverträge
- Modelverträge
- Exposé- und Treatmentverträge
- Verträge zur Verfilmung von Romanen oder sonstigen
vorbestehenden Werken
- Verträge zur Verfilmung von Biographien und realen
Ereignissen
- Optionsverträge aller Art
- Produktions- und Auftragsproduktionsverträge
- Coproduktionsverträge
- Presale Verträge
- Versicherungsverträge (Ausfallversicherungen, Completion
Bonds, E & O)
- Regieverträge
- Schauspielerverträge
- Crewverträge aller Art
- Objektmietverträge (Drehgenehmigungen)
- Motivnutzungsverträge aller Art (inkl. Product Placements)
- Lizenzverträge (einschließlich Package Deals)
- Weltvertriebsverträge
- Video/DVD-Vertriebsverträge
- Verträge zur Verwertung von Filmwerken und Lichtbildwerken
im Internet (Video-On-Demand, Webcasting, Streaming etc.)
- Festival- und Eventverträge
- Verträge zur Klammerteilauswertung
- Filmkomponistenverträge
- Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge
- Kinoverleihverträge
- Merchandising-Verträge
- Promotion- und Werbeverträge
Um sicher zu gehen und später den gerichtlichen Nachweis
führen zu können, dass Sie der Urheber eines bestimmten
Sprach- oder Filmwerkes sind (Beweis der Priorität),
können Sie bei uns ein Exemplar Ihres Werkes in einem
versiegelten Umschlag hinterlegen und sich von uns den Hinterlegungszeitpunkt
bestätigen lassen. Im späteren Prozessfalle wird
diese Vorgehensweise von den Gerichten regelmäßig
als tatsächliche Beweisvermutung der Priorität bezogen
auf den Hinterlegungszeitpunkt angesehen.