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Medienrecht: Filmrecht & Fernsehrecht
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Mail an Dr. Christian Seyfert
 

Beratung und Prozessführung
Winheller Rechtsanwälte beraten alle an Filmproduktionen beteiligten Berufsgruppen zu rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die sich im Bereich des Filmrechts stellen - auf nationaler und internationaler Ebene. Zu unseren Mandanten zählen beispielsweise Filmemacher und Produzenten, Schauspieler und Models, Regisseure, Drehbuchschreiber, Produktionsfirmen, Filmverleihe, Kinobetreiber, Fernsehsender, Filmfonds, Rechtehändler und Zweitrechteverwerter, Casting-Agenturen, Festival-Veranstalter, Schauspieler- und Placement-Agenturen, Filmarchive, Klammerteilauswerter, Filmkomponisten sowie ausübende Künstler aller Art.

Unsere Beratungsleistungen streben stets eine ganzheitliche Lösung Ihrer Vorstellungen an: wir schützen Ihre erste Filmidee, schalten Titelschutzanzeigen, beschaffen Ihnen die nötigen Drehgenehmigungen, gründen für Sie Ihre eigene Produktionsgesellschaft, entwerfen die notwendigen Verträge und vertreten Sie bei Vertragsverhandlungen, schützen Ihr geistiges Eigentum und Ihre Persönlichkeitsrechte und setzen Ihre Ansprüche vor Gericht durch.

Vertragsgestaltung im Filmrecht und Fernsehrecht
Großen Wert legen wir auf eine sorgfältige Gestaltung der auszuhandelnden Verträge. Winheller Rechtsanwälte bürgen für praxisbezogene Verträge, die dem Industriestandard der deutschen Kino- und TV-Branche entsprechen. Klarheit und Rechtssicherheit helfen gerade in diesem Bereich spätere (unnötige) gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und Ihren Planungen ein stabiles rechtliches Fundament zu geben.

Wir gestalten insbesondere:
- Drehbuchverträge
- Modelverträge
- Exposé- und Treatmentverträge
- Verträge zur Verfilmung von Romanen oder sonstigen vorbestehenden Werken
- Verträge zur Verfilmung von Biographien und realen Ereignissen
- Optionsverträge aller Art
- Produktions- und Auftragsproduktionsverträge
- Coproduktionsverträge
- Presale Verträge
- Versicherungsverträge (Ausfallversicherungen, Completion Bonds, E & O)
- Regieverträge
- Schauspielerverträge
- Crewverträge aller Art
- Objektmietverträge (Drehgenehmigungen)
- Motivnutzungsverträge aller Art (inkl. Product Placements)
- Lizenzverträge (einschließlich Package Deals)
- Weltvertriebsverträge
- Video/DVD-Vertriebsverträge
- Verträge zur Verwertung von Filmwerken und Lichtbildwerken im Internet (Video-On-Demand, Webcasting, Streaming etc.)
- Festival- und Eventverträge
- Verträge zur Klammerteilauswertung
- Filmkomponistenverträge
- Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge
- Kinoverleihverträge
- Merchandising-Verträge
- Promotion- und Werbeverträge

Beweis der Priorität (Hinterlegung)
Um sicher zu gehen und später den gerichtlichen Nachweis führen zu können, dass Sie der Urheber eines bestimmten Sprach- oder Filmwerkes sind (Beweis der Priorität), können Sie bei uns ein Exemplar Ihres Werkes in einem versiegelten Umschlag hinterlegen und sich von uns den Hinterlegungszeitpunkt bestätigen lassen. Im späteren Prozessfalle wird diese Vorgehensweise von den Gerichten regelmäßig als tatsächliche Beweisvermutung der Priorität bezogen auf den Hinterlegungszeitpunkt angesehen.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.