Internetrecht und Softwarerecht sind zwei Rechtsgebiete,
die sich national und international nach wie vor im Fluss
befinden. Winheller Rechtsanwälte verwenden deshalb große
Sorgfalt darauf, sowohl im Internetrecht als auch im Softwarerecht
die aktuellste Rechtsprechung und die jüngsten Entwicklungen
der Vertragsgestaltung im In- und Ausland zu verfolgen und
zu analysieren.
Während in den USA die Patentierung von Software grundsätzlich
zulässig ist, wird der Schutz von Software in Deutschland
und im übrigen Europa nach wie vor über das Urheberrecht,
Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht erreicht.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie das geistige Eigentum an Ihrer Software
auch hierzulande wirksam schützen können und helfen Ihnen
im Pirateriefalle bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen
und Schadensersatzansprüchen. Vergleichbares gilt für
den Schutz Ihres geistigen Eigentums an Ihrer Website.
Daneben beraten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung
Ihrer Website, Ihres Onlineshops oder Ihres Downloadportals
- gleich, ob Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen in Deutschland
oder auch im Ausland - bspw. in den USA - vertreiben wollen.
Auch im Bereich des Schutzes gegen unliebsame E-Mails (Spam),
Hackerangriffe oder DoS/DDoS ([Distributed] Denial of Service)-Attacken,
können Sie sich auf unsere rechtliche Unterstützung verlassen.
Das Internet bietet einen rasant wachsenden Markt
für Dienstleistungen immer neuer Art. Onlineshops jeder Branche
gehören mittlerweile zum alltäglichen Bild des Internets.
Daneben entstehen täglich neue Chat- und Wissensforen zu stets
neuen Themen. Ein Markt, der enorme wirtschaftliche Chancen
bietet, der aber auch außerordentlich umkämpft ist. Wer seine
Onlineplattform einer Vielzahl von Benutzern zugänglich macht,
die er weder persönlich kennen noch auswählen kann, läuft
ständig Gefahr, von Dritten für das Verhalten dieser Nutzer
haftbar gemacht zu werden. Welche Vorkehrungen muss zum Beispiel
der Betreiber eines Downloadportals treffen, damit Besucher
dort nicht illegal erlangte Musikdateien einstellen können?
Und wann und in welchem Umfang haftet er für strafbare, etwa
rechtsradikale Äußerungen seiner Kunden? Und was muss der
Betreiber eines Internetcafés tun, damit seine jugendlichen
Nutzer über seine Rechner keine jugendgefährdenden Inhalte
aufrufen? Winheller Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und
übernehmen die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetseiten
und Verträge. Wir informieren Sie fortlaufend über die Entwicklungen
von Rechtsprechung und Gesetzgebung und bringen Sie auf den
aktuellen Stand.
Beim Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen müssen
Unternehmer zahlreiche Vorschriften beachten, die dem Schutz
von Verbrauchern dienen. Die Anforderungen des Gesetzgebers
und der Rechtsprechung an die rechtskonforme Gestaltung von
Onlineshops werden allerdings immer undurchsichtiger und unterliegen
zudem einem steten Wandel. So mag der Umstand, dass große
Teile der Rechtsprechung die in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und
3 BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung für unzureichend
und mithin rechtswidrig halten, mittlerweile hinlänglich bekannt
sein. Weniger bekannt dürfte freilich sein, dass der
EuGH in absehbarer Zeit auf einen Vorlagebeschluss des AG
Lahr hin über die Frage zu entscheiden haben wird, ob der
in der Widerrufsfolgenbelehrung enthaltene Hinweis, dass der
Verkäufer im Widerrufsfalle vom Käufer einen angemessenen
Ersatz für die Nutzung der Ware bis zur Rücksendung verlangen
kann, gegen die Fernabsatzrichtlinie der EU verstößt. Schließlich
können auch die Impressumspflichten und die Anforderungen
an die von Shopbetreibern abzugebende Datenschutzerklärung
als Beispiele für die zahllosen Tücken und Fallstricke dienen,
die das Internetrecht für Onlinehändler bereithält.
Winheller Rechtsanwälte behalten Gesetzgebung und Rechtsprechung
für Sie im Blick. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren
Gestaltung Ihres Onlineshops und informieren Sie rechtzeitig,
wenn Anpassungen und Änderungen erforderlich werden. Wir klären
Sie über Ihre Pflichten auf und entwerfen Ihnen die nötigen
Dokumente und Texte, die Sie in Ihren Onlineshop oder Ihre
Website integrieren können. Haftungsfälle und kostenpflichtige
Abmahnungen durch Ihre Mitbewerber können Sie sich so
sparen.
Anbieter von Suchmaschinen sowie Anbieter von Websites, die
entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte
enthalten (z.B. Online-Anbieter gewisser Videospiele oder
Erotik-Websites), sind gesetzlich verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten
zu bestellen. Die Aufgabe eines Jugendschutzbeauftragten wird
häufig von einem auf Medienrecht und Jugendschutzfragen spezialisierten
Rechtsanwalt wahrgenommen. Wir nehmen diese Aufgabe häufig
wahr und sind gerne bereit, auch für Sie als Jugendschutzbeauftragter
tätig zu werden.
Wurde Software früher noch überwiegend
über CD-ROMs und DVDs vertrieben, steigt die Zahl der
über das Internet zum Verkauf stehenden Software seit
Jahren unaufhörlich an. Der Vertrieb muss dann freilich
den Anforderungen eines gewöhnlichen Onlineshops genügen.
Insoweit stehen sich das Internetrecht und das Softwarerecht
sehr nahe; beide Rechtsgebiete überschneiden sich in
vielfältiger Art und Weise. Nicht zuletzt typische urheberrechtliche
Probleme des Internetvertriebs, die den Kostenvorteilen des
Softwareangebots per Download gegenüberstehen, sind Gegenstand
derlei Überschneidungen.
Winheller Rechtsanwälte sind Ihnen gerne dabei behilflich,
den Vertrieb Ihrer Software - sei es auf herkömmliche
Art und Weise oder über das Medium Internet - rechtlich
abzusichern.
Softwarelizenzverträge werden häufig
nachgefragt. Aus gutem Grund: Die Entwicklung der besten Software
bringt Ihnen als Unternehmer oder Entwickler nichts, wenn
nicht dafür Sorge getragen wird, dass die Verlizenzierung
reibungslos und vor allem ertragbringend gestaltet wird. Die
Entwicklung individueller Softwarelizenzverträge bedarf
daher einer sorgfältigen Recherche und Bearbeitung. Winheller
Rechtsanwälte kümmern sich darum, dass Ihre Verträge
nationalen und internationalen Standards entsprechen. Eine
einmalige Investition, die sich auszahlt!
Eine klare, auf den Einzelfall abgestimmte Vertragsgestaltung
ist eine unabdingbare Stütze im Kampf gegen Softwarepiraterie
und im täglichen Online-Geschäftsverkehr.
Wir gestalten insbesondere:
- End User Lizenzvereinbarungen
- Verträge mit Webdesignern und Systementwicklern
- Verträge zur Entwicklung interaktiver Software und von Videospielen
- Softwarevertriebsvereinbarungen
- Software Package Deals
- Merchandising-Vereinbarungen
- Markenrechtliche Lizenzvereinbarungen
- Optionsverträge aller Art
- Sponsorshipverträge
- Verträge zur Vermietung von Online-Werbefläche
- Web Hosting Vereinbarungen
- Verträge zur Übertragung von Domainnamen
- rechtssichere Websites (Widerrufserklärungen, AGB,
Impressumspflichten, Datenschutzerklärungen, Privacy
Policies, Terms of Use, Terms of Service etc.)
- Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge
- Verträge zur Verwertung von Filmwerken und musikalischen
Werken im Internet (Video-On-Demand, Downloads, Webcasting,
Streaming etc.)