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Medienrecht: Internetrecht & Softwarerecht
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Mail an Dr. Christian Seyfert
 

Beratung und Prozessführung
Internetrecht und Softwarerecht sind zwei Rechtsgebiete, die sich national und international nach wie vor im Fluss befinden. Winheller Rechtsanwälte verwenden deshalb große Sorgfalt darauf, sowohl im Internetrecht als auch im Softwarerecht die aktuellste Rechtsprechung und die jüngsten Entwicklungen der Vertragsgestaltung im In- und Ausland zu verfolgen und zu analysieren.

Während in den USA die Patentierung von Software grundsätzlich zulässig ist, wird der Schutz von Software in Deutschland und im übrigen Europa nach wie vor über das Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Vertragsrecht erreicht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie das geistige Eigentum an Ihrer Software auch hierzulande wirksam schützen können und helfen Ihnen im Pirateriefalle bei der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen und Schadensersatzansprüchen. Vergleichbares gilt für den Schutz Ihres geistigen Eigentums an Ihrer Website.

Daneben beraten wir Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Website, Ihres Onlineshops oder Ihres Downloadportals - gleich, ob Sie Ihre Produkte und Dienstleistungen in Deutschland oder auch im Ausland - bspw. in den USA - vertreiben wollen. Auch im Bereich des Schutzes gegen unliebsame E-Mails (Spam), Hackerangriffe oder DoS/DDoS ([Distributed] Denial of Service)-Attacken, können Sie sich auf unsere rechtliche Unterstützung verlassen.

Internetrecht: Onlineplattformen, Onlineshops und Haftungsfragen
Das Internet bietet einen rasant wachsenden Markt für Dienstleistungen immer neuer Art. Onlineshops jeder Branche gehören mittlerweile zum alltäglichen Bild des Internets. Daneben entstehen täglich neue Chat- und Wissensforen zu stets neuen Themen. Ein Markt, der enorme wirtschaftliche Chancen bietet, der aber auch außerordentlich umkämpft ist. Wer seine Onlineplattform einer Vielzahl von Benutzern zugänglich macht, die er weder persönlich kennen noch auswählen kann, läuft ständig Gefahr, von Dritten für das Verhalten dieser Nutzer haftbar gemacht zu werden. Welche Vorkehrungen muss zum Beispiel der Betreiber eines Downloadportals treffen, damit Besucher dort nicht illegal erlangte Musikdateien einstellen können? Und wann und in welchem Umfang haftet er für strafbare, etwa rechtsradikale Äußerungen seiner Kunden? Und was muss der Betreiber eines Internetcafés tun, damit seine jugendlichen Nutzer über seine Rechner keine jugendgefährdenden Inhalte aufrufen? Winheller Rechtsanwälte beraten Sie umfassend und übernehmen die rechtssichere Gestaltung Ihrer Internetseiten und Verträge. Wir informieren Sie fortlaufend über die Entwicklungen von Rechtsprechung und Gesetzgebung und bringen Sie auf den aktuellen Stand.

Internetrecht: Onlinevertrieb und Verbraucherschutz
Beim Onlinevertrieb von Waren und Dienstleistungen müssen Unternehmer zahlreiche Vorschriften beachten, die dem Schutz von Verbrauchern dienen. Die Anforderungen des Gesetzgebers und der Rechtsprechung an die rechtskonforme Gestaltung von Onlineshops werden allerdings immer undurchsichtiger und unterliegen zudem einem steten Wandel. So mag der Umstand, dass große Teile der Rechtsprechung die in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV enthaltene Musterwiderrufsbelehrung für unzureichend und mithin rechtswidrig halten, mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Weniger bekannt dürfte freilich sein, dass der EuGH in absehbarer Zeit auf einen Vorlagebeschluss des AG Lahr hin über die Frage zu entscheiden haben wird, ob der in der Widerrufsfolgenbelehrung enthaltene Hinweis, dass der Verkäufer im Widerrufsfalle vom Käufer einen angemessenen Ersatz für die Nutzung der Ware bis zur Rücksendung verlangen kann, gegen die Fernabsatzrichtlinie der EU verstößt. Schließlich können auch die Impressumspflichten und die Anforderungen an die von Shopbetreibern abzugebende Datenschutzerklärung als Beispiele für die zahllosen Tücken und Fallstricke dienen, die das Internetrecht für Onlinehändler bereithält.

Winheller Rechtsanwälte behalten Gesetzgebung und Rechtsprechung für Sie im Blick. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Onlineshops und informieren Sie rechtzeitig, wenn Anpassungen und Änderungen erforderlich werden. Wir klären Sie über Ihre Pflichten auf und entwerfen Ihnen die nötigen Dokumente und Texte, die Sie in Ihren Onlineshop oder Ihre Website integrieren können. Haftungsfälle und kostenpflichtige Abmahnungen durch Ihre Mitbewerber können Sie sich so sparen.

Internetrecht: Arbeit als Jugendschutzbeauftragter
Anbieter von Suchmaschinen sowie Anbieter von Websites, die entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte enthalten (z.B. Online-Anbieter gewisser Videospiele oder Erotik-Websites), sind gesetzlich verpflichtet, einen Jugendschutzbeauftragten zu bestellen. Die Aufgabe eines Jugendschutzbeauftragten wird häufig von einem auf Medienrecht und Jugendschutzfragen spezialisierten Rechtsanwalt wahrgenommen. Wir nehmen diese Aufgabe häufig wahr und sind gerne bereit, auch für Sie als Jugendschutzbeauftragter tätig zu werden.

Softwarerecht: Vertrieb
Wurde Software früher noch überwiegend über CD-ROMs und DVDs vertrieben, steigt die Zahl der über das Internet zum Verkauf stehenden Software seit Jahren unaufhörlich an. Der Vertrieb muss dann freilich den Anforderungen eines gewöhnlichen Onlineshops genügen. Insoweit stehen sich das Internetrecht und das Softwarerecht sehr nahe; beide Rechtsgebiete überschneiden sich in vielfältiger Art und Weise. Nicht zuletzt typische urheberrechtliche Probleme des Internetvertriebs, die den Kostenvorteilen des Softwareangebots per Download gegenüberstehen, sind Gegenstand derlei Überschneidungen.

Winheller Rechtsanwälte sind Ihnen gerne dabei behilflich, den Vertrieb Ihrer Software - sei es auf herkömmliche Art und Weise oder über das Medium Internet - rechtlich abzusichern.

Softwarerecht: Vertragsgestaltung national und international
Softwarelizenzverträge werden häufig nachgefragt. Aus gutem Grund: Die Entwicklung der besten Software bringt Ihnen als Unternehmer oder Entwickler nichts, wenn nicht dafür Sorge getragen wird, dass die Verlizenzierung reibungslos und vor allem ertragbringend gestaltet wird. Die Entwicklung individueller Softwarelizenzverträge bedarf daher einer sorgfältigen Recherche und Bearbeitung. Winheller Rechtsanwälte kümmern sich darum, dass Ihre Verträge nationalen und internationalen Standards entsprechen. Eine einmalige Investition, die sich auszahlt!

Vertragsgestaltung im Internetrecht und Softwarerecht

Eine klare, auf den Einzelfall abgestimmte Vertragsgestaltung ist eine unabdingbare Stütze im Kampf gegen Softwarepiraterie und im täglichen Online-Geschäftsverkehr.

Wir gestalten insbesondere:
- End User Lizenzvereinbarungen
- Verträge mit Webdesignern und Systementwicklern
- Verträge zur Entwicklung interaktiver Software und von Videospielen
- Softwarevertriebsvereinbarungen
- Software Package Deals
- Merchandising-Vereinbarungen
- Markenrechtliche Lizenzvereinbarungen
- Optionsverträge aller Art
- Sponsorshipverträge
- Verträge zur Vermietung von Online-Werbefläche
- Web Hosting Vereinbarungen
- Verträge zur Übertragung von Domainnamen
- rechtssichere Websites (Widerrufserklärungen, AGB, Impressumspflichten, Datenschutzerklärungen, Privacy Policies, Terms of Use, Terms of Service etc.)
- Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge
- Verträge zur Verwertung von Filmwerken und musikalischen Werken im Internet (Video-On-Demand, Downloads, Webcasting, Streaming etc.)

Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.