Winheller Rechtsanwälte beraten Theater, Musicalhäuser
und Opernhäuser im In- und Ausland zu allen rechtlichen
und steuerrechtlichen Fragen, die sich im Betrieb einer solchen
Einrichtung stellen. Zu unseren Mandanten zählen alle
in der Theaterszene tätigen Berufsgruppen, insbesondere
Intendanten, Regisseure, Dramaturgen, darstellende Künstler,
Theater-Ensembles, Opern- und Operettensänger, Beleuchter,
Requisiteure, Bühnenmeister, Veranstaltungstechniker,
Autoren, Komponisten, Dirigenten, Choreographen, Lichtdesigner,
Kostümbildner, Maskenbildner sowie Chöre und Orchester.
Zudem unterstützen wir künstlerische Betriebsbüros
(KBB), Bühnenvereine und Theaterstiftungen bei der rechtlichen
und steuerrechtlichen Koordination ihrer Aufgaben.
Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Gerichten inklusive
der Bühnenschiedsgerichte I. und II. Instanz.
Einen Schwerpunkt legen wir bei unserer Arbeit auf eine klare
und sorgfältige Gestaltung der auszuhandelnden Verträge.
Verträge werden im Theaterbereich häufig notwendig,
um Lizenzen zu vorbestehenden Werken zu erwerben und das Bühnenwerk
auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen. Auch müssen
die Rechtsbeziehungen der einzelnen Akteure untereinander
geregelt werden.
Wir gestalten insbesondere:
- Bühnenvertriebsverträge
- Intendantenverträge
- Regieverträge
- Gastspielverträge
- Festival- und Eventverträge
- Tourneeverträge
- Produktions- und Auftragsproduktionsverträge
- Coproduktionsverträge
- Lizenzverträge (Erwerb von Aufführungs- und sonstigen
Rechten)
- Komponistenverträge (Bühnen- und Orchestermusik)
- Gesellschaftsverträge für Ensembles und freie
Theatergruppen
- Arbeitsverträge aller Art
- Normalvertrag (NV) Bühne (Erläuterung)
- Versicherungsverträge
- Merchandising-Verträge
- Promotion- und Werbeverträge