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Medienrecht: Theaterrecht & Bühnenrecht
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Mail an Dr. Christian Seyfert
 

Beratung und Prozessführung
Winheller Rechtsanwälte beraten Theater, Musicalhäuser und Opernhäuser im In- und Ausland zu allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die sich im Betrieb einer solchen Einrichtung stellen. Zu unseren Mandanten zählen alle in der Theaterszene tätigen Berufsgruppen, insbesondere Intendanten, Regisseure, Dramaturgen, darstellende Künstler, Theater-Ensembles, Opern- und Operettensänger, Beleuchter, Requisiteure, Bühnenmeister, Veranstaltungstechniker, Autoren, Komponisten, Dirigenten, Choreographen, Lichtdesigner, Kostümbildner, Maskenbildner sowie Chöre und Orchester. Zudem unterstützen wir künstlerische Betriebsbüros (KBB), Bühnenvereine und Theaterstiftungen bei der rechtlichen und steuerrechtlichen Koordination ihrer Aufgaben.

Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Gerichten inklusive der Bühnenschiedsgerichte I. und II. Instanz.

Vertragsgestaltung
Einen Schwerpunkt legen wir bei unserer Arbeit auf eine klare und sorgfältige Gestaltung der auszuhandelnden Verträge. Verträge werden im Theaterbereich häufig notwendig, um Lizenzen zu vorbestehenden Werken zu erwerben und das Bühnenwerk auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen. Auch müssen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Akteure untereinander geregelt werden.

Wir gestalten insbesondere:
- Bühnenvertriebsverträge
- Intendantenverträge
- Regieverträge
- Gastspielverträge
- Festival- und Eventverträge
- Tourneeverträge
- Produktions- und Auftragsproduktionsverträge
- Coproduktionsverträge
- Lizenzverträge (Erwerb von Aufführungs- und sonstigen Rechten)
- Komponistenverträge (Bühnen- und Orchestermusik)
- Gesellschaftsverträge für Ensembles und freie Theatergruppen
- Arbeitsverträge aller Art
- Normalvertrag (NV) Bühne (Erläuterung)
- Versicherungsverträge
- Merchandising-Verträge
- Promotion- und Werbeverträge


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.