Winheller Rechtsanwälte beraten Verlage zu allen urheberrechtlichen,
verlagsrechtlichen, presserechtlichen, markenrechtlichen und
steuerrechtlichen Fragen. Wir vertreten sowohl die renommierten
Großverlage als auch Selbst-, Klein- und Zuschussverlage,
ebenso Verlage, die im Book-on-Demand Verfahren arbeiten.
Zu unseren Mandanten zählen neben dem Verlagspersonal
auch Autoren, Übersetzer, Lektorate und Lizenznehmer
aller Art.
Wir vertreten unsere Mandanten vor allen Gerichten und vor
der Schlichtungs- und Schiedsstelle Buch.
Bei unserer Arbeit legen wir besonderes Augenmerk auf eine
klare und sorgfältige Gestaltung der auszuhandelnden
Verträge. Neben den "klassischen" Vertragsformen des
Verlags- und Lizenzvertrages bedarf insbesondere auch die
Gestaltung neuerer Vertragsformen (z.B. bzgl. der Nutzung
von Schriftwerken in den Offline- und Online-Medien, wie CD-ROMs,
Internet etc.) einer sorgfältigen Planung unter Einschluss
aktueller Rechtsprechungsgrundsätze.
Wir gestalten insbesondere:
- Verlagsverträge
- "Ghost Writer"-Verträge
- Übersetzungsverträge
- Herausgeberverträge
- Illustrationsverträge
- Lizenzverträge aller Art
- Verträge zur Nutzung als Hörbuch
- Offline- und Online-Nutzungen (CD-ROMs, Online-Zeitschriften
etc.)
- Verfilmungsverträge
- Bühnenaufführungsverträge
- Bestellverträge