Falschberichterstattungen und Verleumdungen in den Medien
Presse, Internet, Hörfunk und Fernsehen gehören
mit zu den schlimmsten Beeinträchtigungen des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts und des gutes Rufs eines jeden
Menschen. Um Ihre Ansprüche auf Richtigstellung, Gegendarstellung
und Beseitigung des Ihnen widerfahrenen Unrechts wirksam durchzusetzen
und um zu verhindern, dass sich die falsche negative Botschaft
eines Beitrages, auch auf dem Wege sog. Folgeberichterstattungen,
in der öffentlichen Meinung festsetzen kann, ist ein
rasches juristisches Gegenhandeln geboten.
National und international steht ein umfangreiches Arsenal
an Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, mit
dem Sie sich wirksam und zeitnah gegen Verleumdungen zur Wehr
setzen können. Wir helfen Ihnen insbesondere in folgenden
Bereichen:
- Erwirkung außergerichtlicher strafbewehrter Unterlassungserklärungen
- Einstweiliger Rechtsschutz vor Gericht
- Gegendarstellung und Widerruf (zivilrechtlich und presserechtlich)
- Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen
- Unterlassung von Schmähkritik
- Schadensersatzansprüche bezüglich Ihres materiellen
und immateriellen Schadens
- Strafgerichtliche Genugtuung: Strafanträge, Nebenklage
und Privatklage
- Dienstaufsichtbeschwerden und Petitionen
Unsere guten Kontakte zu den Medien helfen Ihnen darüber
hinaus, sich auch in tatsächlicher Hinsicht erfolgreich
gegen den erfolgten Angriff zu verteidigen. Dadurch haben
Sie die Möglichkeit, sich zeitnah öffentlich zu
wehren, ein juristisches Vorgehen anzukündigen oder über
erzielte Erfolge vor Gericht zu berichten.
Die Gerichte sind nicht zimperlich, wenn es um die Bemessung
einer angemessenen Entschädigung für die widerrechtliche
kommerzielle Ausnutzung des Persönlichkeitsrechts Prominenter
geht. Ihr Name, Ihre Prominenz oder Ihr Abbild dürfen
zu Werbezwecken oder für den kommerziellen Nutzen anderer
nur dann verwendet werden, wenn Sie dazu vorher Ihre Erlaubnis
erteilt haben, was üblicherweise nur gegen eine angemessene
vorherige Vergütung geschieht. US-Gerichte billigen dem
Geschädigten darüber hinaus in bestimmten Fällen
auch einen Anspruch auf sog. Strafschadensersatz zu. Wir helfen
Ihnen auf nationaler wie internationaler Ebene dabei, Ihre
Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Unterlassung und
ggf. Vernichtung von Druckerzeugnissen und Druckvorrichtungen
gerichtlich wie außergerichtlich durchzusetzen.
Prominente Persönlichkeiten sind in besonderem Maße
dem widerrechtlichen Einfall der Medien in ihre Privatsphäre
ausgesetzt, sei es durch das widerrechtliche Nachstellen und
Photographieren durch Paparazzi, durch das widerrechtliche
Ausspähen privater Daten oder Fakten oder durch das Verbreiten
privater Lebensumstände in der Boulevardpresse. Wir zeigen
Ihnen auf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen
und unter welchen Voraussetzungen Sie sich mit Hilfe von Unterlassungs-
und Schadensersatzansprüchen gegen Eingriffe in Ihre
Privatsphäre zur Wehr setzen können.
Weiteren strafbewehrten Zivilrechtsschutz bietet das Gewaltschutzgesetz
gegen unzumutbare Belästigungen durch Stalking. Das Verfahrens-
und Vollstreckungsrecht des Gewaltschutzgesetzes ist so ausgestaltet,
dass Stalking-Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen.
Insofern helfen wir Ihnen, die zusätzlichen im Gesetz
verankerten Unterlassungsansprüche durchzusetzen und
bei Verletzung der erwirkten gerichtlichen Unterlassungsanordnungen
die Bestrafung des Täters herbeizuführen.