Startseite > Rechtsgebiete > Medienrecht: Persönlichkeitsschutz für VIPs
Medienrecht: Persönlichkeitsschutz für VIPs
STIFTUNGSRECHT
 

Unabhängige Stiftungsberatung
Stiftungsarten
Vermögensverwaltung/-schutz
Vermögensnachfolge/Erbrecht
Stiftungen und Steuern

NONPROFITRECHT
 

Gemeinnützigkeitsrecht
Vereinsrecht & Verbandsrecht
Recht der gGmbH
Sportrecht
Fördermittel aus den USA
Sponsoring
Alternative Finanzierungsformen

MEDIENRECHT
 

Film- & Fernsehrecht
Musikrecht
Theater- & Bühnenrecht
Verlagsrecht             
Internet- & Softwarerecht
Modelrecht & Fashionrecht
Persönlichkeitsschutz für VIPs

KAPITALANLAGERECHT
 

US-Wertpapier-Sammelklagen
Portfolio-Überwachung
Anlegerschutz in Deutschland

WIRTSCHAFTSRECHT
 

Internationales Wirtschaftsrecht
Arbeitsrecht
Internationales Steuerrecht
Markenrecht
Urheberrecht
Wettbewerbsrecht

 
Mail an Dr. Christian Seyfert
 

Falschberichterstattungen und Gegendarstellungen
Falschberichterstattungen und Verleumdungen in den Medien Presse, Internet, Hörfunk und Fernsehen gehören mit zu den schlimmsten Beeinträchtigungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des gutes Rufs eines jeden Menschen. Um Ihre Ansprüche auf Richtigstellung, Gegendarstellung und Beseitigung des Ihnen widerfahrenen Unrechts wirksam durchzusetzen und um zu verhindern, dass sich die falsche negative Botschaft eines Beitrages, auch auf dem Wege sog. Folgeberichterstattungen, in der öffentlichen Meinung festsetzen kann, ist ein rasches juristisches Gegenhandeln geboten.

National und international steht ein umfangreiches Arsenal an Rechtsschutzmöglichkeiten zur Verfügung, mit dem Sie sich wirksam und zeitnah gegen Verleumdungen zur Wehr setzen können. Wir helfen Ihnen insbesondere in folgenden Bereichen:

- Erwirkung außergerichtlicher strafbewehrter Unterlassungserklärungen
- Einstweiliger Rechtsschutz vor Gericht
- Gegendarstellung und Widerruf (zivilrechtlich und presserechtlich)
- Unterlassung unrichtiger Tatsachenbehauptungen
- Unterlassung von Schmähkritik
- Schadensersatzansprüche bezüglich Ihres materiellen und immateriellen Schadens
- Strafgerichtliche Genugtuung: Strafanträge, Nebenklage und Privatklage
- Dienstaufsichtbeschwerden und Petitionen

Unsere guten Kontakte zu den Medien helfen Ihnen darüber hinaus, sich auch in tatsächlicher Hinsicht erfolgreich gegen den erfolgten Angriff zu verteidigen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich zeitnah öffentlich zu wehren, ein juristisches Vorgehen anzukündigen oder über erzielte Erfolge vor Gericht zu berichten.

Kommerzielle Ausnutzung Ihres Persönlichkeitsrechts
Die Gerichte sind nicht zimperlich, wenn es um die Bemessung einer angemessenen Entschädigung für die widerrechtliche kommerzielle Ausnutzung des Persönlichkeitsrechts Prominenter geht. Ihr Name, Ihre Prominenz oder Ihr Abbild dürfen zu Werbezwecken oder für den kommerziellen Nutzen anderer nur dann verwendet werden, wenn Sie dazu vorher Ihre Erlaubnis erteilt haben, was üblicherweise nur gegen eine angemessene vorherige Vergütung geschieht. US-Gerichte billigen dem Geschädigten darüber hinaus in bestimmten Fällen auch einen Anspruch auf sog. Strafschadensersatz zu. Wir helfen Ihnen auf nationaler wie internationaler Ebene dabei, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz sowie auf Unterlassung und ggf. Vernichtung von Druckerzeugnissen und Druckvorrichtungen gerichtlich wie außergerichtlich durchzusetzen.

Eingriffe in die Privatsphäre
Prominente Persönlichkeiten sind in besonderem Maße dem widerrechtlichen Einfall der Medien in ihre Privatsphäre ausgesetzt, sei es durch das widerrechtliche Nachstellen und Photographieren durch Paparazzi, durch das widerrechtliche Ausspähen privater Daten oder Fakten oder durch das Verbreiten privater Lebensumstände in der Boulevardpresse. Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen und unter welchen Voraussetzungen Sie sich mit Hilfe von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen Eingriffe in Ihre Privatsphäre zur Wehr setzen können.

Stalking
Weiteren strafbewehrten Zivilrechtsschutz bietet das Gewaltschutzgesetz gegen unzumutbare Belästigungen durch Stalking. Das Verfahrens- und Vollstreckungsrecht des Gewaltschutzgesetzes ist so ausgestaltet, dass Stalking-Opfer schnell und einfach zu ihrem Recht kommen. Insofern helfen wir Ihnen, die zusätzlichen im Gesetz verankerten Unterlassungsansprüche durchzusetzen und bei Verletzung der erwirkten gerichtlichen Unterlassungsanordnungen die Bestrafung des Täters herbeizuführen.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.