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Gemeinnützige Einrichtungen haben
- ähnlich wie es im Mittelstand seit längerem beklagt
wird - zunehmend Probleme, sich mit Hilfe der Banken zu finanzieren,
die vor der Vergabe von Krediten strenge Ratings durchführen
und die Darlehensvergabe dem Risiko des Darlehensnehmers anpassen.
Eine empfindliche Erhöhung der Finanzierungskosten ist
die Folge. Gelegentlich scheidet eine Bankenfinanzierung ganz
aus.
Der Mittelstand begegnet diesem Dilemma seit geraumer Zeit
mit der Inanspruchnahme alternativer Finanzierungslösungen.
In der Regel lösen solch alternative Finanzierungswege
die althergebrachte Bankenfinanzierung nicht ab, sondern ergänzen
sie sinnvoll. Meist verbessern alternative Finanzierungsinstrumente
überdies die Ratingergebnisse des Unternehmens, so dass
sich in der Folge eine bankengebundene Kreditfinanzierung
wiederum besser darstellen lässt.
Winheller Rechtsanwälte sind seit jeher bestrebt, auch
dem gemeinnützigen Sektor innovative Alternativen aufzuzeigen,
was die Finanzierung ihrer gemeinnütziger Projekte anbelangt
(siehe z.B. die Bereiche Fördermittel
aus den USA, US-Wertpapier-Sammelklagen
sowie Sponsoring).
Über diese mehr und mehr an Bedeutung gewinnenden innovativen
Lösungsansätze hinaus hat sich gezeigt, dass auch
gemeinützige Organisationen
von eher klassischen Finanzierungsalternativen, die vom Mittelstand
bereits erfolgreich angenommen wurden, in großem Maße
profitieren können. Für gemeinnützige Organisationen
in Frage kommen beispielsweise das Factoring und das Leasing.
Finanzierungsvehikel, die im gemeinnützigen Sektor trotz
ihrer bereits langjährigen Nutzung in anderen Wirtschaftsbereichen
noch kaum zur Anwendung kommen, sind ebenfalls Teil eines
möglichen Finanzierungsportfolios. Genussrechte sind
hierfür ein gutes Beispiel.
Ziel all unserer Bemühungen ist es stets, gemeinnützigen
Einrichtungen speziell auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte
und ganzheitliche Finanzierungslösungen aufzuzeigen, um sie
in die Lage zu versetzen, ihre gemeinnützigen Zwecke
langfristig erfolgreich zu verwirklichen. Es versteht sich
von selbst, dass wir eine vom Mandanten gewünschte Platzierung
alternativer Finanzierungsinstrumente ständig auf ihre
Vereinbarkeit mit den strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts
überwachen und dass wir allein im Interesse und Auftrag
unserer Mandanten tätig werden, ohne in irgendeiner Weise
an einer Vermittlung von Produkten beteiligt zu werden.
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