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Nonprofitrecht: Alternative Finanzierungsformen
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Gemeinnützige Einrichtungen haben - ähnlich wie es im Mittelstand seit längerem beklagt wird - zunehmend Probleme, sich mit Hilfe der Banken zu finanzieren, die vor der Vergabe von Krediten strenge Ratings durchführen und die Darlehensvergabe dem Risiko des Darlehensnehmers anpassen. Eine empfindliche Erhöhung der Finanzierungskosten ist die Folge. Gelegentlich scheidet eine Bankenfinanzierung ganz aus.

Der Mittelstand begegnet diesem Dilemma seit geraumer Zeit mit der Inanspruchnahme alternativer Finanzierungslösungen. In der Regel lösen solch alternative Finanzierungswege die althergebrachte Bankenfinanzierung nicht ab, sondern ergänzen sie sinnvoll. Meist verbessern alternative Finanzierungsinstrumente überdies die Ratingergebnisse des Unternehmens, so dass sich in der Folge eine bankengebundene Kreditfinanzierung wiederum besser darstellen lässt.

Winheller Rechtsanwälte sind seit jeher bestrebt, auch dem gemeinnützigen Sektor innovative Alternativen aufzuzeigen, was die Finanzierung ihrer gemeinnütziger Projekte anbelangt (siehe z.B. die Bereiche Fördermittel aus den USA, US-Wertpapier-Sammelklagen sowie Sponsoring). Über diese mehr und mehr an Bedeutung gewinnenden innovativen Lösungsansätze hinaus hat sich gezeigt, dass auch
gemeinützige Organisationen von eher klassischen Finanzierungsalternativen, die vom Mittelstand bereits erfolgreich angenommen wurden, in großem Maße profitieren können. Für gemeinnützige Organisationen in Frage kommen beispielsweise das Factoring und das Leasing. Finanzierungsvehikel, die im gemeinnützigen Sektor trotz ihrer bereits langjährigen Nutzung in anderen Wirtschaftsbereichen noch kaum zur Anwendung kommen, sind ebenfalls Teil eines möglichen Finanzierungsportfolios. Genussrechte sind hierfür ein gutes Beispiel.

Ziel all unserer Bemühungen ist es stets, gemeinnützigen Einrichtungen speziell auf ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte und ganzheitliche Finanzierungslösungen aufzuzeigen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre gemeinnützigen Zwecke langfristig erfolgreich zu verwirklichen. Es versteht sich von selbst, dass wir eine vom Mandanten gewünschte Platzierung alternativer Finanzierungsinstrumente ständig auf ihre Vereinbarkeit mit den strengen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts überwachen und dass wir allein im Interesse und Auftrag unserer Mandanten tätig werden, ohne in irgendeiner Weise an einer Vermittlung von Produkten beteiligt zu werden.

Honorare
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