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Angesichts rückgängiger
finanzieller Unterstützung durch den Staat und eines
zusehends stärker umkämpften Fundraisingmarkts in
Deutschland, öffnen sich deutsche gemeinnützige
Organisationen vermehrt dem Nonprofit-Markt in den USA. Die
US-Zivilgesellschaft stellt durch Stiftungen, Privatpersonen,
Unternehmen und Trusts jährlich über 6,5 Milliarden
US-Dollar an Fördermitteln für gemeinnützige
Projekte außerhalb der USA zur Verfügung.
Auch deutsche Organisationen können von diesen Fördermitteln
profitieren. Zwar gehen die Zahlungen bislang aus rechtlichen
und tatsächlichen Gründen an deutschen Organisationen
in der Regel noch vorbei. Mit der richtigen rechtlichen Strategie
eröffnet sich aber auch deutschen Nonprofit-Organisationen
der Fundraisingmarkt in den USA. Winheller Rechtsanwälte
haben sich als einzige deutsche Kanzlei darauf spezialisiert,
deutschen gemeinnützigen Organisationen den Zugang zu
einem erfolgreichen Fundraising in den USA zu ebnen und die
hierfür notwendigen Verfahren einzuleiten. In der Regel
kann die Organisation bereits nach etwa sechs Monaten auf
ein enormes Angebot an Fördermitteln in den USA zurückgreifen.
Die rechtlichen Grundlagen, die es im Hinblick auf das US-Fundraising
für deutsche Organisationen zu beachten gilt, werden
in dem Artikel "Fördermittel
aus den USA für deutsche Nonprofits - Erfolgreiches Fundraising
in den USA mit der richtigen rechtlichen Strategie" ausführlich
erläutert. Eine Kurzübersicht in Form eines Flyers
finden Sie hier.
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