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Ein wesentlicher Schwerpunkt
der Kanzlei Winheller Rechtsanwälte ist die Beratung
gemeinnütziger Organisationen zu allen Fragen rund um
das weite Thema Gemeinnützigkeitsrecht. Wir beraten bundesweit
deutsche sowie ausländische gemeinnützige Organisationen
zu optimalen strategischen und steuerlichen Gestaltungen,
die das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht zulässt.
Daneben sind wir insbesondere auf die Beratung US-amerikanischer
Charities, die in Deutschland Töchterorganisationen gründen
wollen oder bereits unterhalten, spezialisiert.
Zu den typischerweise nachgefragten Rechtsgebieten zählen
neben dem klassischen Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht
im engeren Sinn die Themen Sponsoring und Spenden sowie Fragen
zum Arbeitsrecht,
Vereinsrecht, Verbandsrecht,
Stiftungsrecht,
zum Recht der gGmbHs,
gemeinnütziger Genossenschaften, gemeinnütziger
Aktiengesellschaften und sonstiger Rechtsformen.
Neben der strategischen Beratung für bereits
existierende gemeinnützige Organisationen unterstützen
wir Vorhaben unserer Mandanten zur Gründung neuer gemeinnütziger
Einrichtungen. Wir helfen Ihnen, Ihre gemeinnützigen
Projekte in die passende Rechtsform zu kleiden. In der Regel
sind entweder der eingetragene Verein,
die Stiftung
oder die gGmbH die richtige
Wahl. In besonders gelagerten Fällen sind aber auch andere
Rechtsformen, wie z.B. die gemeinnützige Aktiengesellschaft,
die gemeinnützige Genossenschaft oder gar die Corporation
nach US-Recht denkbar.
Unsere Steuerberater helfen Ihnen gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich
einwandfreien Buchführung und der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse.
In finanzieller Hinsicht unterstützen wir Sie ebenfalls.
Gerne verweisen wir Sie hierzu an ausgewiesene Fundraisingexperten,
die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen - sowohl für
das konventionelle Fundraising in Deutschland als auch das
Einwerben von Fördermitteln
aus den USA. Auf letzteres hat sich die Kanzlei Winheller
Rechtsanwälte als einzige Kanzlei in Deutschland spezialisiert.
- Gründung Ihrer gemeinnützigen Organisation (Verein,
Stiftung,
gGmbH, AG etc.),
- Beratung zu Steuervergünstigungen für ausländische
gemeinnützige Einrichtungenen in Bezug auf Einkünfte
in Deutschland,
- Klärung von Fragen zum "international grantmaking",
d.h. zum Spenden von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt
aus dem Ausland nach Deutschland (Schwerpunkt USA),
- Planung optimaler gemeinnützigkeitsrechtlicher und
steuerrechtlicher Strukturen (Stichworte: Ausgliederung von
GmbHs aus dem ideellen Bereich und Steueroptimierung für
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe),
- Überprüfung von Satzungen auf gemeinnützigkeitsrechtliche
Fehler,
- Verteidigung des Gemeinnützigkeitsstatus vor dem drohenden
Entzug - außergerichtlich wie auch im Rahmen eines gerichtlichen
Verfahrens,
- Optimierung von Satzungen für Zwecke des Einwerbens
von
Fördermitteln aus den USA,
- Beratung zur
rechtlich einwandfreien Vermögensverwaltung - inklusive
des Schutzes des Vermögens Ihrer Organisation,
- Steuerrechtliche Optimierungsberatung für Stifter und
Sponsoren sowie
- Beratung und Vertretung in allen sonstigen rechtlichen Fragen,
die sich Ihrer gemeinnützigen Organisation stellen (z.B.
Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn, zum
Spendenrecht, Vereinsrecht,
Stiftungsrecht,
gGmbh-Recht, zur Haftung
des Vorstands, zu
arbeitsrechtlichen Problemen, etc.).
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