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Nonprofitrecht: Gemeinnützigkeitsrecht
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Beratung deutscher und ausländischer gemeinnütziger Organisationen
Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei Winheller Rechtsanwälte ist die Beratung gemeinnütziger Organisationen zu allen Fragen rund um das weite Thema Gemeinnützigkeitsrecht. Wir beraten bundesweit deutsche sowie ausländische gemeinnützige Organisationen zu optimalen strategischen und steuerlichen Gestaltungen, die das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht zulässt. Daneben sind wir insbesondere auf die Beratung US-amerikanischer Charities, die in Deutschland Töchterorganisationen gründen wollen oder bereits unterhalten, spezialisiert.

Zu den typischerweise nachgefragten Rechtsgebieten zählen neben dem klassischen Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn die Themen Sponsoring und Spenden sowie Fragen zum Arbeitsrecht, Vereinsrecht, Verbandsrecht, Stiftungsrecht, zum Recht der gGmbHs, gemeinnütziger Genossenschaften, gemeinnütziger Aktiengesellschaften und sonstiger Rechtsformen.

Gründung gemeinnütziger Organisationen
Neben der strategischen Beratung für bereits existierende gemeinnützige Organisationen unterstützen wir Vorhaben unserer Mandanten zur Gründung neuer gemeinnütziger Einrichtungen. Wir helfen Ihnen, Ihre gemeinnützigen Projekte in die passende Rechtsform zu kleiden. In der Regel sind entweder der eingetragene Verein, die Stiftung oder die gGmbH die richtige Wahl. In besonders gelagerten Fällen sind aber auch andere Rechtsformen, wie z.B. die gemeinnützige Aktiengesellschaft, die gemeinnützige Genossenschaft oder gar die Corporation nach US-Recht denkbar.

Steuerberatung und Fundraising
Unsere Steuerberater helfen Ihnen gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich einwandfreien Buchführung und der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse. In finanzieller Hinsicht unterstützen wir Sie ebenfalls. Gerne verweisen wir Sie hierzu an ausgewiesene Fundraisingexperten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen - sowohl für das konventionelle Fundraising in Deutschland als auch das Einwerben von Fördermitteln aus den USA. Auf letzteres hat sich die Kanzlei Winheller Rechtsanwälte als einzige Kanzlei in Deutschland spezialisiert.

Auszug aus unserem Beratungsangebot im Gemeinnützigkeitsrecht
- Gründung Ihrer gemeinnützigen Organisation (Verein, Stiftung, gGmbH, AG etc.),
- Beratung zu Steuervergünstigungen für ausländische gemeinnützige Einrichtungenen in Bezug auf Einkünfte in Deutschland,
- Klärung von Fragen zum "international grantmaking", d.h. zum Spenden von Deutschland ins Ausland oder umgekehrt aus dem Ausland nach Deutschland (Schwerpunkt USA),
- Planung optimaler gemeinnützigkeitsrechtlicher und steuerrechtlicher Strukturen (Stichworte: Ausgliederung von GmbHs aus dem ideellen Bereich und Steueroptimierung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe),
- Überprüfung von Satzungen auf gemeinnützigkeitsrechtliche Fehler,
- Verteidigung des Gemeinnützigkeitsstatus vor dem drohenden Entzug - außergerichtlich wie auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens,
- Optimierung von Satzungen für Zwecke des Einwerbens von Fördermitteln aus den USA,
- Beratung zur rechtlich einwandfreien Vermögensverwaltung - inklusive des Schutzes des Vermögens Ihrer Organisation,
- Steuerrechtliche Optimierungsberatung für Stifter und Sponsoren sowie
- Beratung und Vertretung in allen sonstigen rechtlichen Fragen, die sich Ihrer gemeinnützigen Organisation stellen (z.B. Fragen zum Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn, zum Spendenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht, gGmbh-Recht, zur Haftung des Vorstands, zu
arbeitsrechtlichen Problemen, etc.).

Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.