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Nonprofitrecht: Recht der gGmbH
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Gemeinnützige GmbH - moderne Rechtsform für Ihr gemeinnütziges Projekt
Die Gründung und die laufende Beratung gemeinnütziger GmbHs (gGmbH) sind Gegenstand unserer täglichen Arbeit. Die Form der gGmbH eignet sich in idealer Weise für solche gemeinnützigen Projekte, die einerseits die umfangreichen Privilegien der Gemeinnützigkeit (vor allem die Steuerfreiheit) genießen wollen, andererseits aber Wert legen auf

- ein professionelles Management,
-
eine klare innere Organisation, die betriebswirtschaftlichen Regeln folgt und
- eine hauptamtlich angestellte und ein Gehalt beziehende Geschäftsführung.

Die gGmbH paart die Vorteile der in Deutschland seit jeher außerordentlich erfolgreichen Rechtsform der GmbH mit den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht gemeinnützigen Organisationen bietet.
Das Ehrenamt, welches für Vereine und Stiftungen häufig kennzeichnend ist, wird bei der gGmbH regelmäßig ersetzt durch hauptamtlich tätige, das Unternehmen professionell leitende und hierfür entsprechend entlohnte Geschäftsführer. Dennoch bleibt der überwiegende Zweck einer gGmbH auf die Förderung gemeinnütziger Ziele gerichtet.

Gemeinnützige GmbH - geeignet für zahlreiche gemeinnützige Zwecke
Gemeinnützige GmbHs kommen vielfach im Bildungssektor vor. Aber auch für sonstige gemeinnützige Zwecke, wie die Förderung von Forschung, Wissenschaft, Umweltschutz, Kultur Kunst und Gesundheitswesen etc. eignet sich die gGmbH. Selbst einige der bedeutendsten deutschen Stiftungen sind in der Form der gGmbH (sog. Stiftungs-gGmbH) tätig.

Die GmbH-Reform 2008: weiterer Run auf die gGmbH zu erwarten
Die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH erfreut sich schon heute großer Beliebtheit. Sofern die für 2008 geplante Reform des GmbH-Rechts tatsächlich wie geplant umgesetzt wird, wird es Unternehmern im gemeinnützigen Sektor (sog. "social entrepreneurs") zukünftig noch leichter fallen, sich für die GmbH als richtige Rechtsform zu entscheiden. Unter anderem soll bekanntlich die Mindesthöhe des notwendigen Stammkapitals reduziert werden, ggf. sogar bis auf 1 Euro. Dies gilt auch für gemeinnützige GmbHs. Dennoch: Die Reform bezieht sich in erster Linie auf das allgemeine GmbH-Recht, nicht auf das Recht der gemeinnützigen GmbHs. Für letztere bleibt es trotz interessanter Verbesserungen dabei, dass der gGmbH-Gesellschaftsvertrag die strengen Anforderungen des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen muss. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ist daher weiterhin zwingend erforderlich, wenn die Unternehmung langfristig Bestand haben soll.

Vollumfassende Beratung gemeinnütziger GmbHs
Winheller Rechtsanwälte beraten Sie rund um das Thema der gemeinnützigen GmbH. Wir entscheiden mit Ihnen gemeinsam, ob die Rechtsform der gGmbH für Ihre Unternehmung die richtige ist. Falls ja, begleiten wir Sie bei der Gründung Ihrer gGmbH und beraten Sie im Alltagsgeschäft zu allen aufkommenden Rechtsfragen - sein sie allgemein rechtlicher, steuerlicher oder gemeinnützigkeitsrechtlicher Natur.

Unsere Steuerberater helfen Ihnen außerdem gerne bei der Einrichtung der Buchführung, so dass Ihre gGmbH von Beginn an auf sicherem Fundament steht. Gleiches gilt für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Schließlich stehen Ihnen unsere Fundraisingexeperten gerne mit Rat und Tat zu Seite, um Sie bei der Einwerbung von Spendengeldern zu unterstützen. Im Einzelfall mag es sich ferner anbieten, Ihre gGmbH von Anfang an auch auf den US-Nonprofitmarkt auszurichten und Ihre gemeinnützige GmbH so aufzustellen, dass sie Fördermittel aus den USA einwerben kann. Winheller Rechtsanwälte sind hierauf spezialisiert.


Honorare
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