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Die Gründung und die laufende
Beratung gemeinnütziger GmbHs (gGmbH) sind Gegenstand
unserer täglichen Arbeit.
Die Form der gGmbH eignet sich
in idealer Weise für solche gemeinnützigen Projekte,
die einerseits die umfangreichen Privilegien der Gemeinnützigkeit
(vor allem die Steuerfreiheit) genießen wollen, andererseits
aber Wert legen auf
- ein professionelles Management,
- eine klare innere Organisation,
die betriebswirtschaftlichen Regeln folgt und
- eine hauptamtlich angestellte und ein Gehalt beziehende
Geschäftsführung.
Die gGmbH paart die Vorteile der in Deutschland seit jeher
außerordentlich erfolgreichen Rechtsform der GmbH mit
den Steuervorteilen, die das Gemeinnützigkeitsrecht gemeinnützigen
Organisationen bietet. Das Ehrenamt,
welches für Vereine und Stiftungen häufig kennzeichnend
ist, wird bei der gGmbH regelmäßig ersetzt durch
hauptamtlich tätige, das Unternehmen professionell leitende
und hierfür entsprechend entlohnte Geschäftsführer.
Dennoch bleibt der überwiegende Zweck einer gGmbH auf
die Förderung gemeinnütziger Ziele gerichtet.
Gemeinnützige GmbHs kommen vielfach im Bildungssektor
vor. Aber auch für sonstige gemeinnützige Zwecke,
wie die Förderung von Forschung, Wissenschaft, Umweltschutz,
Kultur Kunst und Gesundheitswesen etc. eignet sich die gGmbH.
Selbst einige der bedeutendsten deutschen Stiftungen sind
in der Form der gGmbH (sog. Stiftungs-gGmbH) tätig.
Die Rechtsform der gemeinnützigen GmbH erfreut sich schon
heute großer Beliebtheit. Sofern die für 2008 geplante
Reform des GmbH-Rechts tatsächlich wie geplant umgesetzt
wird, wird es Unternehmern im gemeinnützigen Sektor (sog.
"social entrepreneurs") zukünftig noch leichter
fallen, sich für die GmbH als richtige Rechtsform zu
entscheiden. Unter anderem soll bekanntlich die Mindesthöhe
des notwendigen Stammkapitals reduziert werden, ggf. sogar
bis auf 1 Euro. Dies gilt auch für gemeinnützige
GmbHs. Dennoch: Die Reform bezieht sich in erster Linie auf
das allgemeine GmbH-Recht, nicht auf das Recht der gemeinnützigen
GmbHs. Für letztere bleibt es trotz interessanter Verbesserungen
dabei, dass der gGmbH-Gesellschaftsvertrag die strengen Anforderungen
des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts
erfüllen muss. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung
ist daher weiterhin zwingend erforderlich, wenn die Unternehmung
langfristig Bestand haben soll.
Winheller Rechtsanwälte beraten Sie rund um das Thema
der gemeinnützigen GmbH. Wir entscheiden mit Ihnen gemeinsam,
ob die Rechtsform der gGmbH für Ihre Unternehmung die
richtige ist. Falls ja, begleiten wir Sie bei der Gründung
Ihrer gGmbH und beraten Sie im Alltagsgeschäft zu allen
aufkommenden Rechtsfragen - sein sie allgemein rechtlicher,
steuerlicher oder gemeinnützigkeitsrechtlicher Natur.
Unsere Steuerberater helfen Ihnen außerdem gerne bei
der Einrichtung der Buchführung, so dass Ihre gGmbH von
Beginn an auf sicherem Fundament steht. Gleiches gilt für
die Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Schließlich
stehen Ihnen unsere Fundraisingexeperten gerne mit Rat und
Tat zu Seite, um Sie bei der Einwerbung von Spendengeldern
zu unterstützen. Im Einzelfall mag es sich ferner anbieten,
Ihre gGmbH von Anfang an auch auf den US-Nonprofitmarkt auszurichten
und Ihre gemeinnützige GmbH so aufzustellen, dass sie
Fördermittel
aus den USA einwerben kann. Winheller Rechtsanwälte
sind hierauf spezialisiert.
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