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Nonprofitrecht: Sportrecht
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Sportrecht im Profisport
Winheller Rechtsanwälte beraten in allen Fragen, die mit dem Profisport in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit der Kanzlei auf dem Gebiet des Sportrechts im Profibereich richtet sich sowohl an aktive Sportler als auch an Vereine, Verbände, Fitnessstudios, Trainer, Manager und Funktionäre.

Den genannten Personengruppen stellen sich häufig sehr spezifische Fragen im Bereich des Vereins-, Verbands-, Arbeits- und Berufsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Haftungsrechts (beispielsweise bei Verletzungen). Auch steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsrechlichen Fragestellungen sieht sich der Profisport verstärkt ausgesetzt. Bei Doping- oder ähnlichen Vergehen steht nicht zuletzt das Sportstrafrecht als Unterfall des Sportrechts im Mittelpunkt des Interesses.

Im Falle rechtlicher Streitigkeiten ist häufig die Zuständigkeit der besonderen Sportgerichtsbarkeit sowie die Bindungswirkung von Regeln der Sportverbände zu klären. Winheller Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, die richtigen rechlichen Schritte einzuleiten.

Sportrecht im Breitensport
Unter den Begriff des Breitensports fällt vornehmlich die sportliche Betätigung von in Sportvereinen und Fitnesstudios organisierten Mitgliedern zum Zwecke der Freizeitgestaltung.

Mit ihrer Expertise im Sportrecht für den Breitensport bieten Winheller Rechtsanwälte neben der Beratung aktiver Sportler, Trainer, Manager und sonstiger Funktionäre vor allem Sportvereinen, -verbänden und Fitnessstudios die notwendige rechtliche Unterstützung. Bei der Geschäfts-, Vereins- oder Verbandsgründung bis hin zu allen sonstigen vereinsrechtlichen, verbandsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen, die die Führung eines Vereins, Verbands oder Fitnessstudios mit sich bringt, stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite. Ein erhöhter Beratungsbedarf, den wir gerne bedienen, besteht erfahrungsgemäß auch zu arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Themen und zu den sich bietenden Möglichkeiten, Haftungsfallen - beispielsweise bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen oder sonstiger Events - zu umgehen.

Lassen sich Streitigkeiten im Sportrecht nicht außergerichtlich lösen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.



Unsere Beratungsschwerpunkte im Sportrecht sind:
-
die Vereins- und Verbandsgründung,
- die umfassende Beratung von Fitnessstudios und Sportstudios,
- alle vereinsrechtlichen und verbandsrechtlichen Fragen,
- arbeitsrechtliche Fragen,
- der Schutz des Persönlichkeitsrechts von Sportlern und sonstigen Persönlichkeiten im Verein,
- die gesellschaftsrechtliche Beratung,
- Profisportlerverträge,
- Vereinswechsel,
- Trainer- und Managerverträge,
- die Sport- und Kaderförderung,
- Haftungsfragen,
- Sponsorenverträge,
- steuerliche, versicherungsrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Fragen,
- die strafrechtliche Interessenvertretung
- sowie alle sonstigen rechtlichen Fragen, die sich typischerweise im Sport stellen.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.