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Winheller Rechtsanwälte beraten in allen Fragen, die
mit dem Profisport in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit
der Kanzlei auf dem Gebiet des Sportrechts im Profibereich
richtet sich sowohl an aktive Sportler als auch an Vereine,
Verbände, Fitnessstudios, Trainer, Manager und Funktionäre.
Den genannten Personengruppen stellen sich häufig sehr
spezifische Fragen im Bereich des Vereins-,
Verbands-, Arbeits-
und Berufsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des
Haftungsrechts (beispielsweise bei Verletzungen). Auch steuerlichen,
gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsrechlichen Fragestellungen
sieht sich der Profisport verstärkt ausgesetzt. Bei Doping-
oder ähnlichen Vergehen steht nicht zuletzt das Sportstrafrecht
als Unterfall des Sportrechts im Mittelpunkt des Interesses.
Im Falle rechtlicher Streitigkeiten ist häufig die Zuständigkeit
der besonderen Sportgerichtsbarkeit sowie die Bindungswirkung
von Regeln der Sportverbände zu klären. Winheller
Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, die richtigen rechlichen
Schritte einzuleiten.
Unter den Begriff des Breitensports
fällt vornehmlich die sportliche Betätigung von
in Sportvereinen und Fitnesstudios organisierten Mitgliedern
zum Zwecke der Freizeitgestaltung.
Mit ihrer Expertise im Sportrecht für den Breitensport
bieten Winheller Rechtsanwälte neben der Beratung aktiver
Sportler, Trainer, Manager und sonstiger Funktionäre
vor allem Sportvereinen, -verbänden und Fitnessstudios
die notwendige rechtliche Unterstützung. Bei der Geschäfts-,
Vereins- oder Verbandsgründung
bis hin zu allen sonstigen vereinsrechtlichen, verbandsrechtlichen,
gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen
Fragen, die die Führung eines Vereins, Verbands oder
Fitnessstudios mit sich bringt, stehen wir Ihnen gerne unterstützend
zur Seite. Ein erhöhter Beratungsbedarf, den wir gerne
bedienen, besteht erfahrungsgemäß auch zu arbeitsrechtlichen
und versicherungsrechtlichen Themen und zu den sich bietenden
Möglichkeiten, Haftungsfallen - beispielsweise bei der
Durchführung von Vereinsveranstaltungen oder sonstiger
Events - zu umgehen.
Lassen sich Streitigkeiten im Sportrecht nicht außergerichtlich
lösen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich
auch vor Gericht.
- die Vereins- und Verbandsgründung,
- die umfassende Beratung von Fitnessstudios und Sportstudios,
- alle vereinsrechtlichen und verbandsrechtlichen Fragen,
- arbeitsrechtliche Fragen,
- der Schutz des Persönlichkeitsrechts von Sportlern
und sonstigen Persönlichkeiten im Verein,
- die gesellschaftsrechtliche Beratung,
- Profisportlerverträge,
- Vereinswechsel,
- Trainer- und Managerverträge,
- die Sport- und Kaderförderung,
- Haftungsfragen,
- Sponsorenverträge,
- steuerliche, versicherungsrechtliche und gemeinnützigkeitsrechtliche
Fragen,
- die strafrechtliche Interessenvertretung
- sowie alle sonstigen rechtlichen Fragen, die sich typischerweise
im Sport stellen.
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