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Winheller Rechtsanwälte beraten Vereine und Verbände
zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im
Zusammenhang mit der Gründung sowie der Organisation
und des Managements von Vereinen und Verbänden stellen
können.
Finden sich Menschen zu gemeinsamen und/oder gemeinnützigen
Aktivitäten zusammen, tun sie dies typischerweise in
der rechtlichen Form eines Vereins oder Verbands. Im täglichen
Vereins-/Verbandsleben sind allerdings zahlreiche Regelungen
zu beachten, die das Vereinsrecht und das Verbandsrecht vorgeben.
Streben Verein oder Verband den Status der Gemeinnützigkeit
an oder sind sie bereits als gemeinnützige Organisationen
anerkannt, unterliegen sie überdies, wie alle anderen
gemeinnützigen Organisationen auch, den komplizierten
Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts und Steuerrechts.
Dabei spielt es keine Rolle, dass viele Amtsinhaber nur ehrenamtlich
tätig sind - eine Situation, wie sie häufig bei
kleineren Vereinen und Verbänden anzutreffen ist.
Ehrenamtliches Arbeiten befreit auch nicht per se von Haftungsrisiken,
seien sie steuerlicher oder nichtsteuerlicher Art. Als Berater
für Vereinsrecht klären Winheller Rechtsanwälte
Sie gerne darüber auf, welche Gefahren bei der Übernahme
von Vereinsämtern für Sie und den Verein/Verband
lauern und wie Sie sich von vornherein wirksam absichern können.
Je größer der Verein oder Verband, desto stärker
wird das Ehrenamt durch die Tätigkeit bezahlter Kräfte
verdrängt, der Verein oder Verband zunehmend nach betriebswirtschaftlichen
Gesichtspunkten gelenkt. Große Vereine und Verbände,
wie beispielsweise Sportvereine mit Profiabteilungen, bedürfen
daher anderer und professionellerer Strukturen, um haftungsrechtliche,
steuerrechtliche sowie gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken
zu minimieren und erfolgreich wirtschaften zu können.
In bestimmten Fällen kann es auch angebracht sein, einen
Wechsel der Rechtsform in Betracht zu ziehen oder Kapitalgesellschaften
(bspw. GmbH, gGmbH) aus
dem Verein oder Verband auszugliedern. Winheller Rechtsanwälte
stehen Ihrem Verein oder Verband gerne als kompetente Berater
zu allen Fragen zur Seite, die sich im Vereinsrecht und Verbandsrecht
stellen. So abgesichert können Sie sich auf das Wesentliche
in Ihrer Vereins- und Verbandsarbeit konzentrieren.
Vereine oder Verbände, die über die Grenzen Deutschlands
hinaus, europaweit oder international tätig sind, unterliegen
selbstverständlich anderen rechtlichen Voraussetzungen
als lokal tätige Vereine und Verbände. Gerne beraten
wir Sie entsprechend und richten Ihren Verein oder Verband
international aus - ggf. unter Berücksichtigung des jeweiligen
Vereinsrechts oder Verbandsrechts vor Ort im Ausland. Sollte
es erforderlich sein, greifen wir hierzu auf unsere internationalen
Kooperationspartner zurück.
Unsere Steuerberater helfen
Ihnen gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich einwandfreien
Buchführung und der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse.
In finanzieller Hinsicht unterstützen wir Sie ebenfalls.
Gerne verweisen wir Sie hierzu an ausgewiesene Fundraisingexperten,
die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen werden - sowohl
für das konventionelle Fundraising in Deutschland als
auch das Einwerben von Fördermitteln
aus den USA. Auf letzteres hat sich
die Kanzlei Winheller Rechtsanwälte als einzige Kanzlei
in Deutschland spezialisiert.
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