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Nonprofitrecht: Vereinsrecht & Verbandsrecht
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Beratung für Vereine und Verbände im Vereinsrecht und Verbandsrecht
Winheller Rechtsanwälte beraten Vereine und Verbände zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung sowie der Organisation und des Managements von Vereinen und Verbänden stellen können.

Finden sich Menschen zu gemeinsamen und/oder gemeinnützigen Aktivitäten zusammen, tun sie dies typischerweise in der rechtlichen Form eines Vereins oder Verbands. Im täglichen Vereins-/Verbandsleben sind allerdings zahlreiche Regelungen zu beachten, die das Vereinsrecht und das Verbandsrecht vorgeben. Streben Verein oder Verband den Status der Gemeinnützigkeit an oder sind sie bereits als gemeinnützige Organisationen anerkannt, unterliegen sie überdies, wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen auch, den komplizierten Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts und Steuerrechts. Dabei spielt es keine Rolle, dass viele Amtsinhaber nur ehrenamtlich tätig sind - eine Situation, wie sie häufig bei kleineren Vereinen und Verbänden anzutreffen ist.

Ehrenamtliches Arbeiten befreit auch nicht per se von Haftungsrisiken, seien sie steuerlicher oder nichtsteuerlicher Art. Als Berater für Vereinsrecht klären Winheller Rechtsanwälte Sie gerne darüber auf, welche Gefahren bei der Übernahme von Vereinsämtern für Sie und den Verein/Verband lauern und wie Sie sich von vornherein wirksam absichern können.

Vereinsrecht und Verbandsrecht für Großvereine und Großverbände
Je größer der Verein oder Verband, desto stärker wird das Ehrenamt durch die Tätigkeit bezahlter Kräfte verdrängt, der Verein oder Verband zunehmend nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gelenkt. Große Vereine und Verbände, wie beispielsweise Sportvereine mit Profiabteilungen, bedürfen daher anderer und professionellerer Strukturen, um haftungsrechtliche, steuerrechtliche sowie gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken zu minimieren und erfolgreich wirtschaften zu können. In bestimmten Fällen kann es auch angebracht sein, einen Wechsel der Rechtsform in Betracht zu ziehen oder Kapitalgesellschaften (bspw. GmbH, gGmbH) aus dem Verein oder Verband auszugliedern. Winheller Rechtsanwälte stehen Ihrem Verein oder Verband gerne als kompetente Berater zu allen Fragen zur Seite, die sich im Vereinsrecht und Verbandsrecht stellen. So abgesichert können Sie sich auf das Wesentliche in Ihrer Vereins- und Verbandsarbeit konzentrieren.

Vereine und Verbände in und außerhalb Deutschlands

Vereine oder Verbände, die über die Grenzen Deutschlands hinaus, europaweit oder international tätig sind, unterliegen selbstverständlich anderen rechtlichen Voraussetzungen als lokal tätige Vereine und Verbände. Gerne beraten wir Sie entsprechend und richten Ihren Verein oder Verband international aus - ggf. unter Berücksichtigung des jeweiligen Vereinsrechts oder Verbandsrechts vor Ort im Ausland. Sollte es erforderlich sein, greifen wir hierzu auf unsere internationalen Kooperationspartner zurück.

Steuerberatung und Fundraising
Unsere Steuerberater helfen Ihnen gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich einwandfreien Buchführung und der Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse. In finanzieller Hinsicht unterstützen wir Sie ebenfalls. Gerne verweisen wir Sie hierzu an ausgewiesene Fundraisingexperten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen werden - sowohl für das konventionelle Fundraising in Deutschland als auch das Einwerben von Fördermitteln aus den USA. Auf letzteres hat sich die Kanzlei Winheller Rechtsanwälte als einzige Kanzlei in Deutschland spezialisiert.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.