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Der Stiftungsboom in Deutschland ist ungebrochen. Jedes Jahr
werden hierzulande mehrere hundert neue rechtsfähige Stiftungen
gegründet. Immer mehr Menschen beziehen eine Stiftungsgründung
in ihre Überlegungen ein, wenn es um die Frage geht, was mit
dem während des Berufs- oder Unternehmerlebens angesammelten
Vermögen letztendlich geschehen soll. Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts
und Stiftungsrechts im Jahr 2007 hat diesen positiven Trend
durch erhöhte steuerliche Anreize weiter verstärkt. Einher geht
der Stiftungsboom mit einer zunehmenden Nachfrage nach qualifizierter
Expertise im Stiftungsrecht.
Winheller Rechtsanwalte sind Ihre kompetenten, loyalen und unabhängigen
Berater im Stiftungsrecht und begleiten Sie gerne bei Ihrem
Stiftungsvorhaben. Wir sind allein Ihren Interessen verpflichtet.
Dies unterscheidet uns von sonstigen Stiftungsdienstleistern,
wie Banken oder Vermögensverwaltern, die an der gut dotierten
Verwaltung des Stiftungsvermögens verdienen und Ihnen daher
im Zweifel eher zur Gründung einer Stiftung raten werden als
hiervon abzuraten. Uns ist es gleich, ob Sie eine Stiftung gründen
oder nicht. Allein entscheidend ist, ob eine Stiftungsgründung
in Ihrer persönlichen Lebenssituation sinnvoll ist und Ihren
Zielen und Wünschen gerecht wird. Wir schauen über den Tellerrand
und "können mehr als Stiftungen". Gerne finden wir auch Alternativen
zur Stiftung und zeigen Ihnen Ihre rechtlichen und steuerlichen
Möglichkeiten auf.
Winheller Rechtsanwälte sind auf die Beratung im Stiftungsrecht
spezialisiert. Wir prüfen, ob eine Stiftungsgründung für Sie
sinnvollerweise in Betracht kommt und stimmen die zu gründende
Stiftung auf Ihre persönliche Lebenssituation und die Ihrer
Angehörigen ab. Im Fall der Gründung einer ausländischen Stiftung
arbeiten wir eng mit unseren ausländischen Kollegen zusammen.
Beratung im Stiftungsrecht ist so individuell wie Ihre persönliche
Lebenssituation. Winheller Rechtsanwälte unterstützen Sie kompetent
in allen Fragen, die im Zusammenhang mit dem Thema Stiftung
aufkommen.
Wir helfen Ihnen insbesondere bei:
- der Entscheidung, ob die Gründung einer Stiftung für Sie eine
sinnvolle Alternative zu anderen Gestaltungsüberlegungen darstellt,
- der Gründung Ihrer Stiftung (gemeinnützige Stiftung, Familienstiftung,
Unternehmensstiftung, Treuhandstiftung, Mischformen, etc.),
- der Wahl des geeigneten Sitzes (Bundesland, Deutschland oder
Ausland) Ihrer Stiftung,
- Fragen zum Stiftungsrecht und zur Stiftungsaufsicht der Bundesländer,
- der Nutzung aller steuerlichen Vorteile einer Stiftungsgründung
mit Blick auf Ertragssteuer, Schenkungssteuer und Erbschaftssteuer,
- allen sonstigen steuerlichen
Besonderheiten im Zusammenhang mit einer Stiftung (z.B.
Thema Erbersatzsteuer, Abgeltungssteuer, Steuerpflicht der Ausschüttungen,
Steuerpflicht wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, ermäßigter
Umsatzsteuersatz, etc.),
- der Wahl der richtigen Strategien zur Verringerung oder Vermeidung
der so genannten Erbersatzsteuer,
- der Frage, inwieweit sich eine Stiftung als Vehikel für eine
Unternehmensnachfolge eignet,
- Fragen zum Thema Fundraising und Zustiftungen,
- allen gemeinnützigkeitsrechtlichen und steuerlichen Fragen,
die sich im Zusammenhang mit der Geschäftsführung Ihrer Stiftung
stellen sowie
- der Wahl einer ertragbringenden und dennoch stiftungsrechtlich
zulässigen Vermögensanlage sowie der Verwaltung und dem
Schutz des Stiftungsvermögens.
Wir verstehen uns als Rundumberater für Stiftungen. Über die
rechtliche und steuerliche Beratung hinaus bieten wir Ihnen
direkt oder über mit uns kooperierende Experten weitere Dienstleistungen
an. Unsere Steuerberater helfen Ihnen bspw. gerne bei der gemeinnützigkeitsrechtlich
einwandfreien Buchführung, der Erstellung von Jahresabschlüssen
und Mittelverwendungsrechnungen. In finanzieller Hinsicht verweisen
wir Sie gerne an Fundraisingspezialisten, die Ihnen mit Rat
und Tat zur Seite stehen, wenn es um das Thema Einwerben von
Spenden und sonstigen Drittmitteln
für Ihre Stiftung geht. |