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Stiftungsrecht: Vermögensverwaltung /-schutz
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Rechtssichere Vermögensverwaltung für gemeinnützige Stiftungen
Die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Körperschaften ist einer der wichtigsten Aspekte erfolgreicher Stiftungsarbeit und gleichzeitig ein sensibles Thema. Sie
unterliegt sehr speziellen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen. Das Stiftungsvermögen soll - von Verbrauchsstiftungen abgesehen - dauerhaft erhalten werden und gleichzeitig möglichst hohe Erträge erwirtschaften, die zu bestimmten Zeitpunkten abrufbar sein müssen. Nur dann kann die Stiftung ihre Ziele langfristig finanzieren. Die moderne Porfoliotheorie verlangt eine vernünftige Diversifikation und Investments auch in alternative Anlageformen. Eine Anlage in "mündelsicheren" Produkten ist weder verlangt noch vernünftig. Im Gegenteil drohen die Gemeinnützigkeit gefährdende Mittelfehlverwendungen, wenn das Stiftungsvermögen schlecht verzinst auf dem Sparbuch liegt, statt sinnvoll angelegt zu werden.

Winheller Rechtsanwälte helfen Ihrer gemeinnützigen Stiftung dabei, eine rechtlich einwandfreie und gleichwohl wirtschaftlich ausgewogene sowie den Zielen der Organisation dienende Vermögensverwaltung zu installieren. Gerne arbeiten wir dabei mit Ihren Vermögensverwaltern zusammen. Alternativ benennen wir Ihnen gerne qualifizierte Vermögensverwalter, die Ihnen bei der praktischen Umsetzung unserer Beratung behilflich sind und die professionelle Verwaltung Ihres Vermögens übernehmen.

Schutz des Vermögens durch Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen
Stiftungen mit umfangreichem Wertpapierbesitz (Aktien, Rentenpapiere, Fonds etc.) können wir in Kooperation mit unserer auf den Schutz von Investorenrechten spezialisierten Partnerkanzlei Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP, Philadelphia (USA) ein lukratives und gleichzeitig kostenfreies Werkzeug zur Überwachung ihrer Vermögensverwaltung und zur Verhinderung von Mittelfehlverwendungen an die Hand geben. Wir raten insbesondere unseren gemeinnützigen Stiftungsmandanten dringend zur Nutzung dieses Service, um steuerschädliche Mittelfehlverwendungen und den möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit zu verhindern.

Zahlreiche börsennotierte Unternehmen auf der ganzen Welt sind immer wieder Gegenstand so genannter Wertpapier-Sammelklagen in den USA. Dabei handelt es sich um Sammelklagen, die gegen Unternehmen oder deren Management geführt werden, weil betrügerisches Verhalten im Unternehmen den Börsenkurs des Unternehmens zunächst künstlich in die Höhe getrieben hat, bevor der Kurs nach Aufdeckung der Missstände einbricht. Vor allem institutionelle Investoren erleiden hierdurch regelmäßig hohe Verluste. Wertpapier-Sammelklagen sind ein bewährtes Mittel für Investoren, erlittene Verluste rückgängig zu machen. Über unsere US-Kollegen bieten wir auch Stiftungen die Teilnahme an solchen Verfahren an. Die Teilnahme ist kostenfrei, da sich unsere Kollegen, wie in den USA üblich, auf Erfolgshonorarbasis bezahlen lassen. D.h. nur dann, wenn der Investor auch tatsächlich Ersatzzahlungen erhält, verdienen die Anwälte einen Teil dieser Auszahlungen.

Um das Portfolio Ihrer Stiftung wirksam zu schützen und keine möglichen Ausgleichszahlungen zu verpassen, werden die Wertpapierbestände Ihrer Stiftung von uns laufend auf anhängige Wertpapier-Sammelklagen in den USA überwacht. Sollte eine Klage in den USA anhängig sein, die ein Wertpapier betrifft, das Ihre Stiftung hält, beraten wir Sie, wie Sie sich kostenfrei an dem Verfahren beteiligen können, um sich die fällige Entschädigungssumme zu sichern. Die Nutzung dieser Dienstleistung ist gemeinnützigen Stiftungen dringend anzuraten, da die Gemeinnützigkeit gefährdet ist, wenn bereitstehende Entschädigungszahlungen von der Stiftung grundlos nicht in Anspruch genommen werden.


Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zur Portfolio-Überwachung finden Sie hier. Aktuelle Informationen über laufende Sammelklageverfahren, an denen Sie sich beteiligen können, enthält wöchentlich neu unser Newsletter.

Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.