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Die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Körperschaften ist
einer der wichtigsten Aspekte erfolgreicher Stiftungsarbeit
und gleichzeitig ein sensibles Thema. Sie unterliegt
sehr speziellen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen.
Das Stiftungsvermögen soll - von Verbrauchsstiftungen abgesehen
- dauerhaft erhalten werden und gleichzeitig möglichst hohe
Erträge erwirtschaften, die zu bestimmten Zeitpunkten abrufbar
sein müssen. Nur dann kann die Stiftung ihre Ziele langfristig
finanzieren. Die moderne Porfoliotheorie verlangt eine vernünftige
Diversifikation und Investments auch in alternative Anlageformen.
Eine Anlage in "mündelsicheren" Produkten ist weder verlangt
noch vernünftig. Im Gegenteil drohen die Gemeinnützigkeit
gefährdende Mittelfehlverwendungen, wenn das Stiftungsvermögen
schlecht verzinst auf dem Sparbuch liegt, statt sinnvoll angelegt
zu werden.
Winheller Rechtsanwälte helfen Ihrer gemeinnützigen Stiftung
dabei, eine rechtlich einwandfreie und gleichwohl wirtschaftlich
ausgewogene sowie den Zielen der Organisation dienende Vermögensverwaltung
zu installieren. Gerne arbeiten wir dabei mit Ihren Vermögensverwaltern
zusammen. Alternativ benennen wir Ihnen gerne qualifizierte
Vermögensverwalter, die Ihnen bei der praktischen Umsetzung
unserer Beratung behilflich sind und die professionelle Verwaltung
Ihres Vermögens übernehmen.
Stiftungen mit umfangreichem Wertpapierbesitz (Aktien, Rentenpapiere,
Fonds etc.) können wir in Kooperation mit unserer auf den
Schutz von Investorenrechten spezialisierten Partnerkanzlei
Schiffrin Barroway Topaz
& Kessler, LLP, Philadelphia (USA) ein lukratives und
gleichzeitig kostenfreies Werkzeug zur Überwachung ihrer Vermögensverwaltung
und zur Verhinderung von Mittelfehlverwendungen an die Hand
geben. Wir raten insbesondere unseren gemeinnützigen Stiftungsmandanten
dringend zur Nutzung dieses Service, um steuerschädliche Mittelfehlverwendungen
und den möglichen Entzug der Gemeinnützigkeit zu
verhindern.
Zahlreiche börsennotierte Unternehmen auf der ganzen Welt
sind immer wieder Gegenstand so genannter Wertpapier-Sammelklagen
in den USA. Dabei handelt es sich um Sammelklagen, die
gegen Unternehmen oder deren Management geführt werden, weil
betrügerisches Verhalten im Unternehmen den Börsenkurs des
Unternehmens zunächst künstlich in die Höhe getrieben
hat, bevor der Kurs nach Aufdeckung der Missstände einbricht.
Vor allem institutionelle Investoren erleiden hierdurch regelmäßig
hohe Verluste. Wertpapier-Sammelklagen sind ein bewährtes
Mittel für Investoren, erlittene Verluste rückgängig zu machen.
Über unsere US-Kollegen bieten wir auch Stiftungen die Teilnahme
an solchen Verfahren an. Die Teilnahme ist kostenfrei, da
sich unsere Kollegen, wie in den USA üblich, auf Erfolgshonorarbasis
bezahlen lassen. D.h. nur dann, wenn der Investor auch tatsächlich
Ersatzzahlungen erhält, verdienen die Anwälte einen Teil dieser
Auszahlungen.
Um das Portfolio Ihrer Stiftung wirksam zu schützen und keine
möglichen Ausgleichszahlungen zu verpassen, werden die Wertpapierbestände
Ihrer Stiftung von uns laufend auf anhängige Wertpapier-Sammelklagen
in den USA überwacht. Sollte eine Klage in den USA anhängig
sein, die ein Wertpapier betrifft, das Ihre Stiftung hält,
beraten wir Sie, wie Sie sich kostenfrei an dem Verfahren
beteiligen können, um sich die fällige Entschädigungssumme
zu sichern. Die Nutzung dieser Dienstleistung ist gemeinnützigen
Stiftungen dringend anzuraten, da die Gemeinnützigkeit
gefährdet ist, wenn bereitstehende Entschädigungszahlungen
von der Stiftung grundlos nicht in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen zur Portfolio-Überwachung
finden Sie hier.
Aktuelle Informationen über laufende Sammelklageverfahren,
an denen Sie sich beteiligen können, enthält wöchentlich
neu unser Newsletter.
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