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Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht
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Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht
Beinahe allgegenwärtig, gleichzeitig aber wandelbar und ständigen Reformen unterworfen ist das deutsche Arbeitsrecht. Winheller Rechtsanwälte bieten daher umfassende und kompetente Beratung im Arbeitsrecht - von der Erstellung erster Vertragsentwürfe über die stetige Anpassung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, stehen wir auf der Seite von Arbeitgebern. Für sie hält das deutsche Arbeitsrecht zahlreiche und flexible Gestaltungsmöglichkeiten bereit, die auch erfahrenen Arbeitgebern häufig nicht bekannt sind.

Wann und wie kann zum Beispiel das wirtschaftliche Risiko, das jeder Arbeitgeber mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer eingeht, so gering wie möglich gehalten werden? Wir zeigen Möglichkeiten der Bedingung und Befristung von Arbeitsverträgen auf, erörtern mit Ihnen die Möglichkeiten des Personalleasings und nutzen für Sie auf Wunsch konsequent die (finanziellen) Unterstützungsleistungen, die die Bundesagentur für Arbeit bei der Beschäftigung neuer Arbeitnehmer anbietet. Aber auch Tücken und Fallstricke sind zu beachten: Nach der Einführung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes können sich Arbeitgeber schon bei der Auswahl ihrer Bewerber schadensersatzpflichtig machen. Und in Folge der letzten Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs unterliegen nun auch allgemeine Arbeitsbedingungen der strengen Inhaltskontrolle der AGB-Vorschriften.

Individueller Beratungsansatz
Jede rechtliche Fragestellung ist individuell und bedarf entsprechender Sorgfalt. Im Arbeitsrecht gilt dies umso mehr, als arbeitsrechtliche Vorschriften ständigen Reformen durch Gesetzgebung und Rechtssprechung unterliegen. Auch das ursprünglich eingegangene Arbeitsverhältnis kann häufig von späteren Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder der Rechtsprechung betroffen sein.

Wir begleiten Ihre Arbeitsverhältnisse von ihrem Entstehen bis zu ihrer Beendigung. Durch eine flexible und individuelle Gestaltung bringen wir Ihre Arbeitsverträge erfolgreich auf den Weg. Steuer- und sozialrechtliche Problemstellungen beachten wir schon beim Entwurf Ihrer Verträge und bannen Gefahren, noch bevor sie entstehen. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern und machen Sie auf Chancen und Gefahren Ihrer Beschäftigungsverhältnisse aufmerksam.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei, Ihre arbeitsrechtlichen Beziehungen auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten. Winheller Rechtsanwälte sind
Spezialisten auf ihren Gebieten und als solche immer aktuell informiert. So gehen Sie sicher, über Änderungen der Rechts- und Gesetzeslage stets up-to-date zu sein. Anpassungen Ihrer Verträge erledigen wir zeitnah und in gewohnter Qualität.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Auch bei der Beendigung Ihrer Arbeitsverträge stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Risiken einer Kündigung und zeigen Alternativen, wie etwa Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, auf. Wir beraten Sie bei der Erstellung von Sozialplänen und bei der Durchführung der Sozialauswahl und übernehmen die Korrespondenz mit dem Integrationsamt und den Ausländerbehörden. Wir werden alles daransetzen, die zwischen Ihnen und der anderen Arbeitspartei aufkommenden Probleme im beiderseitigen Interesse frühzeitig zu lösen und Gerichtsprozesse zu verhindern.

Und sollte es trotzdem einmal zu einer streitigen Auseinandersetzung kommen: Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bundesweit vor den Arbeitsgerichten.

Kollektives Arbeitsrecht
Auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und des Betriebsverfassungsrechts stehen wir Ihnen mit unserer Expertise und Erfahrung zur Seite. Von der Gründung bis zur Auflösung des Betriebsrats und im Falle eines Streiks - unsere Beratung stellt die optimale Wahrung Ihrer Interessen sicher.

Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts reichen unsere Dienstleistungen:

...von der Gestaltung von Arbeitsverträgen bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Probleme des Betriebsverfassungsrechts, des Tarifvertrages oder des Sozialplanes oder im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz arbeiten wir gezielt heraus und führen sie einer sinnvollen Lösung zu.

Verlassen Sie sich auf unsere Beratung bei:
- Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz,
- Problemen, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben,
- Fragen zum Recht des Betriebsrats,
- dem Erstellen befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge,
- der Gestaltung rechtswirksamer Abmahnungen,
- der Durchführung und der Abwehr von Kündigungsschutzklagen,
- Fragen zur Bedeutung und Tragweite von Weiterbeschäftigungsansprüchen,
- der Vorbereitung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen,
- der Gestaltung von Arbeitszeugnissen,
- Verhandlungen über Abfindungen,
- Fragen zur Bedeutung des Arbeitslosengeldes,
- steuerrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen stellen, - Arbeitsunfähigkeit und Lohnfortzahlung,
- Fragen zur Altersteilzeit,
- Fragen zur Prokura,
- der Betreuung leitender Angestellter,
- Streitigkeiten über Wettbewerbverbote und Nebentätigkeiten,
- der Problematik der Lohnpfändung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite,
- grundlegenden Änderungen des Betriebszweckes ("Betriebsstilllegung"),
- Betriebsübergängen,
- Fragen zum Tarifrecht und
- dem Entwurf von Sozialplänen.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.