Beinahe allgegenwärtig, gleichzeitig aber wandelbar und ständigen
Reformen unterworfen ist das deutsche Arbeitsrecht. Winheller
Rechtsanwälte bieten daher umfassende und kompetente
Beratung im Arbeitsrecht - von der Erstellung erster Vertragsentwürfe
über die stetige Anpassung bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, stehen wir auf
der Seite von Arbeitgebern. Für sie hält das deutsche
Arbeitsrecht zahlreiche und flexible Gestaltungsmöglichkeiten
bereit, die auch erfahrenen Arbeitgebern häufig nicht bekannt
sind.
Wann und wie kann zum Beispiel das wirtschaftliche Risiko,
das jeder Arbeitgeber mit der Einstellung neuer Arbeitnehmer
eingeht, so gering wie möglich gehalten werden? Wir zeigen
Möglichkeiten der Bedingung und Befristung von Arbeitsverträgen
auf, erörtern mit Ihnen die Möglichkeiten des Personalleasings
und nutzen für Sie auf Wunsch konsequent die (finanziellen)
Unterstützungsleistungen, die die Bundesagentur für Arbeit
bei der Beschäftigung neuer Arbeitnehmer anbietet. Aber auch
Tücken und Fallstricke sind zu beachten: Nach der Einführung
des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes können sich Arbeitgeber
schon bei der Auswahl ihrer Bewerber schadensersatzpflichtig
machen. Und in Folge der letzten Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs
unterliegen nun auch allgemeine Arbeitsbedingungen der strengen
Inhaltskontrolle der AGB-Vorschriften.
Jede
rechtliche Fragestellung ist individuell und bedarf entsprechender
Sorgfalt. Im Arbeitsrecht gilt dies umso mehr, als arbeitsrechtliche
Vorschriften ständigen Reformen durch Gesetzgebung und Rechtssprechung
unterliegen. Auch das ursprünglich eingegangene Arbeitsverhältnis
kann häufig von späteren Veränderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
oder der Rechtsprechung betroffen sein.
Wir begleiten Ihre Arbeitsverhältnisse von ihrem Entstehen
bis zu ihrer Beendigung. Durch eine flexible und individuelle
Gestaltung bringen wir Ihre Arbeitsverträge erfolgreich auf
den Weg. Steuer- und sozialrechtliche Problemstellungen beachten
wir schon beim Entwurf Ihrer Verträge und bannen Gefahren,
noch bevor sie entstehen. Wir beraten Sie ausführlich über
Ihre Rechte und Pflichten gegenüber Ihren Mitarbeitern und
machen Sie auf Chancen und Gefahren Ihrer Beschäftigungsverhältnisse
aufmerksam.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie dabei, Ihre arbeitsrechtlichen
Beziehungen auf dem aktuellen Rechtsstand zu halten. Winheller
Rechtsanwälte sind Spezialisten auf ihren Gebieten
und als solche immer aktuell informiert. So gehen Sie sicher,
über Änderungen der Rechts- und Gesetzeslage stets
up-to-date zu sein. Anpassungen Ihrer Verträge erledigen wir
zeitnah und in gewohnter Qualität.
Auch bei der Beendigung
Ihrer Arbeitsverträge stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.
Wir besprechen mit Ihnen die Möglichkeiten und Risiken einer
Kündigung und zeigen Alternativen, wie etwa Abwicklungs- und
Aufhebungsverträge, auf. Wir beraten Sie bei der Erstellung
von Sozialplänen und bei der Durchführung der Sozialauswahl
und übernehmen die Korrespondenz mit dem Integrationsamt und
den Ausländerbehörden. Wir werden alles daransetzen, die
zwischen Ihnen und der anderen Arbeitspartei aufkommenden
Probleme im beiderseitigen Interesse frühzeitig zu lösen und
Gerichtsprozesse zu verhindern.
Und sollte es trotzdem einmal zu einer streitigen Auseinandersetzung
kommen: Selbstverständlich vertreten wir Sie auch bundesweit
vor den Arbeitsgerichten.
Auch in Fragen des kollektiven Arbeitsrechts
und des Betriebsverfassungsrechts stehen wir Ihnen mit unserer
Expertise und Erfahrung zur Seite. Von der Gründung bis zur
Auflösung des Betriebsrats und im Falle eines Streiks - unsere
Beratung stellt die optimale Wahrung Ihrer Interessen sicher.
...von der Gestaltung von Arbeitsverträgen
bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung,
Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag. Probleme des Betriebsverfassungsrechts,
des Tarifvertrages oder des Sozialplanes oder im Hinblick
auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz arbeiten wir gezielt
heraus und führen sie einer sinnvollen Lösung zu.
Verlassen Sie sich auf unsere Beratung bei:
- Fragen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz,
- Problemen, die sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben,
- Fragen zum Recht des Betriebsrats,
- dem Erstellen befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge,
- der Gestaltung rechtswirksamer Abmahnungen,
- der Durchführung und der Abwehr von Kündigungsschutzklagen,
- Fragen zur Bedeutung und Tragweite von Weiterbeschäftigungsansprüchen,
- der Vorbereitung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen,
- der Gestaltung von Arbeitszeugnissen,
- Verhandlungen über Abfindungen,
- Fragen zur Bedeutung des Arbeitslosengeldes,
- steuerrechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang
mit Arbeitsverhältnissen stellen, - Arbeitsunfähigkeit
und Lohnfortzahlung,
- Fragen zur Altersteilzeit,
- Fragen zur Prokura,
- der Betreuung leitender Angestellter,
- Streitigkeiten über Wettbewerbverbote und Nebentätigkeiten,
- der Problematik der Lohnpfändung auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite,
- grundlegenden Änderungen des Betriebszweckes ("Betriebsstilllegung"),
- Betriebsübergängen,
- Fragen zum Tarifrecht und
- dem Entwurf von Sozialplänen.