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Beratung und Vertretung im Steuerrecht
Winheller Rechtsanwälte bieten Ihnen rechtliche Beratung rund um das deutsche, internationale und US-amerikanische Steuerrecht. Wir beraten insbesondere deutsche und ausländische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Künstler und Sportler aus dem In- und Ausland über ihre Pflichten, die ihnen das deutsche Steuerrecht auferlegt - stets unter notwendiger Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts und aller außersteuerlichen Fragestellungen sowie
der wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten. Wir planen Strategien zur Senkung Ihrer steuerlichen Lasten und vertreten Sie vor den Finanzämtern und, sollte es einmal erforderlich sein, selbstverständlich auch vor den Finanzgerichten.

Der Schwerpunkt unserer steuerrechtlichen Beratung liegt im deutschen Steuerrecht sowie an der Schnittstelle zwischen dem deutschen Steuerecht und dem Steuerrecht ausländischer Staaten, insbesondere der USA. Sowohl in Fällen, die das deutsche Steuerrecht tangieren, als auch in Fällen, in denen die Steuerrechtsordnungen mehrerer Länder angesprochen sind, wie z.B. bei wirtschafltichen Betätigungen ausländischer Unternehmen in Deutschland oder umgekehrt eines deutschen Unternehmens im Ausland, stehen wir Ihnen daher gerne mit unserer Expertise zur Seite.

In ausgewählten Fällen treten wir auch als Verteidiger unserer Mandanten in steuerstrafrechtlichen Fällen auf.

Typische Beratungsleistungen im Steuerrecht
- die Betreuung von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen sowie Sportlern und Künstlern mit Blick auf einkommens-, körperschafts-, schenkungs-, erbschafts- und umsatzsteuerliche Fragestellungen,
-
die langfristige Planung optimaler steuerlicher Gestaltungen und Strukturen unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts und des US-Steuerrechts,
- die steuerliche Optimierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, vor allem unter Berücksichtigung einkommenssteuerlicher, schenkungssteuerlicher und erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte,
- die steuerliche Beratung
von Stiftern, Mäzenen und Sponsoren (Privatpersonen oder Unternehmen),
- die Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch in Deutschland steuerpflichtig sind und in den Anwendungsbereich des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens fallen,
- erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Fragestellungen, in denen im Ausland belegenes Vermögen betroffen ist,
- die steuerliche Beratung ausländischer Unternehmen bei Investments in Deutschland,
- die steuerliche Beratung von deutschen Unternehmen bei Investments im Ausland,
- rechtliche Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren.

Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland

Die Bearbeitung von Mandaten im Bereich des internationalen Steuerrechts verlangt nach einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Experten im In- und Ausland. Winheller Rechtsanwälte arbeiten seit langem eng mit deutschen und ausländischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zusammen. Während der Mandatsbearbeitung sprechen wir uns mit den Kollegen ab und empfehlen sie Ihnen für Zwecke der Buchführung, des Erstellens Ihrer Abschlüsse oder der Führung von Prozessen im Ausland gerne weiter.



Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.