Winheller Rechtsanwälte bieten Ihnen rechtliche Beratung
rund um das deutsche, internationale und US-amerikanische
Steuerrecht. Wir beraten insbesondere deutsche und ausländische
Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Künstler
und Sportler aus dem In- und Ausland über ihre Pflichten,
die ihnen das deutsche Steuerrecht auferlegt - stets unter
notwendiger Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts
und aller außersteuerlichen Fragestellungen sowie
der wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten.
Wir planen Strategien zur Senkung Ihrer steuerlichen Lasten
und vertreten Sie vor den Finanzämtern und, sollte es
einmal erforderlich sein, selbstverständlich auch vor
den Finanzgerichten.
Der Schwerpunkt unserer steuerrechtlichen Beratung liegt im
deutschen Steuerrecht sowie an der Schnittstelle zwischen
dem deutschen Steuerecht und dem Steuerrecht ausländischer
Staaten, insbesondere der USA. Sowohl in Fällen, die
das deutsche Steuerrecht tangieren, als auch in Fällen,
in denen die Steuerrechtsordnungen mehrerer Länder angesprochen
sind, wie z.B. bei wirtschafltichen Betätigungen ausländischer
Unternehmen in Deutschland oder umgekehrt eines deutschen
Unternehmens im Ausland, stehen wir Ihnen daher gerne mit
unserer Expertise zur Seite.
In ausgewählten Fällen treten wir auch als Verteidiger
unserer Mandanten in steuerstrafrechtlichen Fällen auf.
- die Betreuung von Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen
sowie Sportlern und Künstlern mit Blick auf einkommens-,
körperschafts-, schenkungs-, erbschafts- und umsatzsteuerliche
Fragestellungen,
- die langfristige Planung optimaler
steuerlicher Gestaltungen und Strukturen unter Berücksichtigung
des deutschen Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts
und des US-Steuerrechts,
- die steuerliche Optimierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen,
vor allem unter Berücksichtigung einkommenssteuerlicher,
schenkungssteuerlicher und erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte,
- die steuerliche Beratung von
Stiftern, Mäzenen und Sponsoren (Privatpersonen oder
Unternehmen),
- die Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch
in Deutschland steuerpflichtig sind und in den Anwendungsbereich
des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens fallen,
- erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Fragestellungen,
in denen im Ausland belegenes Vermögen betroffen ist,
- die steuerliche Beratung ausländischer Unternehmen
bei Investments in Deutschland,
- die steuerliche Beratung von deutschen Unternehmen bei Investments
im Ausland,
- rechtliche Vertretung und Verteidigung in Steuerstrafverfahren.
Die Bearbeitung von Mandaten im Bereich des internationalen
Steuerrechts verlangt nach einer vertrauensvollen Zusammenarbeit
mit Experten im In- und Ausland. Winheller Rechtsanwälte
arbeiten seit langem eng mit deutschen und ausländischen
Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten
zusammen. Während der Mandatsbearbeitung sprechen wir
uns mit den Kollegen ab und empfehlen sie Ihnen für Zwecke
der Buchführung, des Erstellens Ihrer Abschlüsse
oder der Führung von Prozessen im Ausland gerne weiter.