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Wirtschaftsrecht: Internationales Steuerrecht
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Beratung und Vertretung im Steuerrecht
Winheller Rechtsanwälte bieten Ihnen rechtliche Beratung rund um das deutsche, internationale und US-amerikanische Steuerrecht. Wir beraten insbesondere deutsche und ausländische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Künstler und Sportler aus dem In- und Ausland über ihre Pflichten, die ihnen das deutsche Steuerrecht auferlegt - stets unter notwendiger Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts und aller außersteuerlichen Fragestellungen sowie
der wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor den Finanzämtern und den Finanzgerichten, sollte dies zur Durchsetzung Ihrer Interessen nötig sein.

Der Schwerpunkt unserer steuerrechtlichen Beratung liegt an der Schnittstelle deutsches Steuerrecht - US-Steuerrecht. In Fällen, in denen die Steuerrechtsordnungen beider Länder angesprochen sind, wie z.B. bei wirtschafltichen Betätigungen von US-Unternehmen in Deutschland oder umgekehrt eines Deutschen in den USA, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite.

Zu unseren Beratungsleistungen im Steuerrecht zählen insbesondere:
- die Betreuung von Unternehmern, gemeinnützigen Organisationen sowie Sportlern und Künstlern mit Blick auf einkommens-, schenkungs-, erbschafts- und umsatzsteuerliche Fragestellungen,
-
die langfristige Planung optimaler steuerlicher Gestaltungen und Strukturen unter Berücksichtigung des deutschen Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts und des US-Steuerrechts,
- die steuerliche Optimierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen, vor allem unter Berücksichtigung einkommenssteuerlicher, schenkungssteuerlicher und erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte,
- die steuerliche Beratung
von Stiftern, Mäzenen und Sponsoren (Privatpersonen oder Unternehmen),
- die Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch in Deutschland steuerpflichtig sind und in den Anwendungsbereich des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens fallen,
- erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Fragestellungen, in denen im Ausland belegenes Vermögen betroffen ist,
- die steuerliche Beratung von US-Personen (Privatpersonen und Unternehmen), die für gemeinnützige Zwecke in Deutschland spenden und einen Spendenabzug nach US-Steuerrecht erhalten möchten (so genanntes "international grantmaking"),
- die steuerliche Beratung ausländischer Unternehmen, die in Deutschland zu investieren beabsichten oder Tochterunternehmungen gründen wollen und
- umgekehrt, die steuerliche Beratung von deutschen Unternehmen, die die Absicht haben, im Ausland, insbesondere in den USA, tätig zu werden.


Kooperation mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern im In- und Ausland

Die Bearbeitung von Mandaten aus den Bereichen internationales Steuerrecht und US-Steuerrecht verlangt nach einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Experten im In- und Ausland. Winheller Rechtsanwälte arbeiten seit langem eng mit deutschen und ausländischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten zusammen. Während der Mandatsbearbeitung sprechen wir uns mit den Kollegen ab und empfehlen sie Ihnen für Zwecke der Buchführung, des Erstellens Ihrer Abschlüsse oder der Führung von Prozessen im Ausland gerne weiter.


Honorare
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