Winheller Rechtsanwälte bieten Ihnen rechtliche Beratung
rund um das deutsche, internationale und US-amerikanische
Steuerrecht. Wir beraten insbesondere deutsche und ausländische
Unternehmen, gemeinnützige Organisationen sowie Künstler
und Sportler aus dem In- und Ausland über ihre Pflichten,
die ihnen das deutsche Steuerrecht auferlegt - stets unter
notwendiger Berücksichtigung des internationalen Steuerrechts
und aller außersteuerlichen Fragestellungen sowie
der wirtschaftlichen und persönlichen Ziele des Mandanten.
Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor den Finanzämtern
und den Finanzgerichten, sollte dies zur Durchsetzung Ihrer
Interessen nötig sein.
Der Schwerpunkt unserer steuerrechtlichen Beratung liegt an
der Schnittstelle deutsches Steuerrecht - US-Steuerrecht.
In Fällen, in denen die Steuerrechtsordnungen beider
Länder angesprochen sind, wie z.B. bei wirtschafltichen
Betätigungen von US-Unternehmen in Deutschland oder umgekehrt
eines Deutschen in den USA, stehen wir Ihnen gerne mit unserer
Expertise zur Seite.
- die Betreuung von Unternehmern, gemeinnützigen Organisationen
sowie Sportlern und Künstlern mit Blick auf einkommens-,
schenkungs-, erbschafts- und umsatzsteuerliche Fragestellungen,
- die langfristige Planung optimaler
steuerlicher Gestaltungen und Strukturen unter Berücksichtigung
des deutschen Steuerrechts, des internationalen Steuerrechts
und des US-Steuerrechts,
- die steuerliche Optimierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen,
vor allem unter Berücksichtigung einkommenssteuerlicher,
schenkungssteuerlicher und erbschaftssteuerlicher Gesichtspunkte,
- die steuerliche Beratung von
Stiftern, Mäzenen und Sponsoren (Privatpersonen oder
Unternehmen),
- die Beratung von Mandanten, die sowohl im Ausland als auch
in Deutschland steuerpflichtig sind und in den Anwendungsbereich
des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens fallen,
- erbschaftssteuerliche und schenkungssteuerliche Fragestellungen,
in denen im Ausland belegenes Vermögen betroffen ist,
- die steuerliche Beratung von US-Personen (Privatpersonen
und Unternehmen), die für gemeinnützige Zwecke in
Deutschland spenden und einen Spendenabzug nach US-Steuerrecht
erhalten möchten (so genanntes "international grantmaking"),
- die steuerliche Beratung ausländischer Unternehmen,
die in Deutschland zu investieren beabsichten oder Tochterunternehmungen
gründen wollen und
- umgekehrt, die steuerliche Beratung von deutschen Unternehmen,
die die Absicht haben, im Ausland, insbesondere in den USA,
tätig zu werden.
Die Bearbeitung von Mandaten aus den Bereichen internationales
Steuerrecht und US-Steuerrecht verlangt nach einer vertrauensvollen
Zusammenarbeit mit Experten im In- und Ausland. Winheller
Rechtsanwälte arbeiten seit langem eng mit deutschen
und ausländischen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern
und Rechtsanwälten zusammen. Während der Mandatsbearbeitung
sprechen wir uns mit den Kollegen ab und empfehlen sie Ihnen
für Zwecke der Buchführung, des Erstellens Ihrer
Abschlüsse oder der Führung von Prozessen im Ausland
gerne weiter.