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Wirtschaftsrecht: Wettbewerbsrecht
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Mail an Dr. Christian Seyfert
 

Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht und Kartellrecht
Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Wettbewerbshandlungen und Unternehmenszusammenschlüsse können überdies mit internationalen wettbewerbsrechtlichen Regelungen oder auch mit nationalen und internationalen Vorschriften des Kartellrechts in Widerspruch geraten.

Fügt Ihnen ein Konkurrent durch wettbewerbswidriges Verhalten Schaden zu, helfen wir Ihnen dabei, sich schnell und effektiv zur Wehr zu setzen. Wir mahnen den unlauter handelnden Konkurrenten ab und setzen Ihr Recht - wenn nötig auch vor Gericht - durch. Sollten Sie einmal Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch einen Mitbewerber sein, beraten wir Sie, wie Sie sich hiergegen am besten verteidigen können. Sinnvollerweise sollten Sie unsere Beratungsleistungen allerdings bereits im Vorfeld in Anspruch nehmen, so dass Sie von vornherein keine Befürchtungen haben müssen, kostenpflichtig abgemahnt zu werden.

Kartellrecht: risikolose Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Kartells, das Ihnen erhebliche Schäden zugefügt hat, stehen Ihnen voraussichtlich Schadensersatzansprüche zu. Winheller Rechtsanwälte unterstützen Sie - und regelmäßig weitere Geschädigte - bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir verhandeln mit den Kartelltätern außergerichtlich, um zügig zu Ergebnissen zu kommen. Selbstverständlich setzen wir Ihre Ansprüche aber auch vor Gericht durch. Stehen Sie mit dem Kartelltäter weiterhin in laufenden Geschäftsbeziehungen und möchten daher anonym bleiben, finden wir hierfür eine Lösung. Gleiches gilt für das in solchen Fällen üblicherweise recht hohe Prozesskostenrisko - je nach Einzelfall können wir Ihnen mit einem Prozessfinanzierer aushelfen.

In Fragen zum Wettbewerbsrecht und Kartellrecht unterstützen wir Sie z.B. bei:

- der Planung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zum Schutz vor zukünftigen Abmahnungen durch Konkurrenten,
- Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften (fehlende/falsche Widerrufsbelehrung etc.) durch Ihre Konkurrenten,
- Verletzungen von Impressumspflichten und Pflichten nach der Preisangabenverordnung auf der Websites Ihrer Konkurrenten,
- Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Ihre Mitbewerber,
- Verletzungen Ihrer Markenrechte, Geschmacksmusterrechte und/oder Urheberrechte oder Patente,
- irreführender und vergleichender Werbung,
- Mondpreiswerbung,
- Lockvogelwerbung,
- unerwünschter Telefon-, Telefax-, E-Mail- und SMS-Werbung (Spam),
- Werbung mit Bonusprogrammen oder Gewinnspielen,
- der Frage, wie Sie Ihren Anspruch auf Gewinnabschöpfung gegen Ihren Konkurrenten durchsetzen können, sowie
- der risikofreien (kein Prozesskostenrisiko!) Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber Kartelltätern.

Vertretung auf internationaler Ebene
Geschäftliches Handeln findet zunehmend auf internationaler Bühne statt; Wettbewerb kennt kaum mehr nationale Grenzen. Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in Deutschland als auch international. Verlässliche Kooperationspartner stehen uns zur Seite, wenn es Fragen zum ausländischen Wettbewerbsrecht und Kartellrecht zu klären gilt. In kartellrechtlichen Fällen mit erheblichem Prozesskostenrisiko arbeiten wir beispielsweise mit unserem US-Partner
Schiffrin Barroway Topaz & Kessler, LLP zusammen, mit dessen Hilfe wir im Einzelfall kostenträchtige Prozesse finanzieren.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.