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Wettbewerbshandlungen, die geeignet sind, den Wettbewerb zum
Nachteil der Mitbewerber, der Verbraucher oder der sonstigen
Marktteilnehmer nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen,
sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
unzulässig. Wettbewerbshandlungen und Unternehmenszusammenschlüsse
können überdies mit internationalen wettbewerbsrechtlichen
Regelungen oder auch mit nationalen und internationalen Vorschriften
des Kartellrechts in Widerspruch geraten.
Fügt Ihnen ein Konkurrent durch wettbewerbswidriges Verhalten
Schaden zu, helfen wir Ihnen dabei, sich schnell und effektiv
zur Wehr zu setzen. Wir mahnen den unlauter handelnden Konkurrenten
ab und setzen Ihr Recht - wenn nötig auch vor Gericht
- durch. Sollten Sie einmal Empfänger einer wettbewerbsrechtlichen
Abmahnung durch einen Mitbewerber sein, beraten wir Sie, wie
Sie sich hiergegen am besten verteidigen können. Sinnvollerweise
sollten Sie unsere Beratungsleistungen allerdings bereits
im Vorfeld in Anspruch nehmen, so dass Sie von vornherein
keine Befürchtungen haben müssen, kostenpflichtig
abgemahnt zu werden.
Ist Ihr Unternehmen Opfer eines Kartells, das Ihnen erhebliche
Schäden zugefügt hat, stehen Ihnen voraussichtlich
Schadensersatzansprüche zu. Winheller Rechtsanwälte
unterstützen Sie - und regelmäßig weitere
Geschädigte - bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Wir verhandeln mit den Kartelltätern außergerichtlich,
um zügig zu Ergebnissen zu kommen. Selbstverständlich
setzen wir Ihre Ansprüche aber auch vor Gericht durch.
Stehen Sie mit dem Kartelltäter weiterhin in laufenden
Geschäftsbeziehungen und möchten daher anonym bleiben,
finden wir hierfür eine Lösung. Gleiches gilt für
das in solchen Fällen üblicherweise recht hohe Prozesskostenrisko
- je nach Einzelfall können wir Ihnen mit einem Prozessfinanzierer
aushelfen.
- der Planung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten unter
Einhaltung aller wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zum Schutz
vor zukünftigen Abmahnungen durch Konkurrenten,
- Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften
(fehlende/falsche Widerrufsbelehrung etc.) durch Ihre Konkurrenten,
- Verletzungen von Impressumspflichten und Pflichten nach
der Preisangabenverordnung auf der Websites Ihrer Konkurrenten,
- Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften durch Ihre
Mitbewerber,
- Verletzungen Ihrer Markenrechte, Geschmacksmusterrechte
und/oder Urheberrechte oder Patente,
- irreführender und vergleichender Werbung,
- Mondpreiswerbung,
- Lockvogelwerbung,
- unerwünschter Telefon-, Telefax-, E-Mail- und SMS-Werbung
(Spam),
- Werbung mit Bonusprogrammen oder Gewinnspielen,
- der Frage, wie Sie Ihren Anspruch auf Gewinnabschöpfung
gegen Ihren Konkurrenten durchsetzen können, sowie
- der risikofreien (kein Prozesskostenrisiko!) Durchsetzung
Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber Kartelltätern.
Geschäftliches Handeln findet zunehmend auf internationaler
Bühne statt; Wettbewerb kennt kaum mehr nationale Grenzen.
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl in Deutschland als auch
international. Verlässliche Kooperationspartner stehen
uns zur Seite, wenn es Fragen zum ausländischen Wettbewerbsrecht
und Kartellrecht zu klären gilt. In kartellrechtlichen
Fällen mit erheblichem Prozesskostenrisiko arbeiten wir
beispielsweise mit unserem US-Partner Schiffrin
Barroway Topaz & Kessler, LLP
zusammen, mit dessen Hilfe wir im Einzelfall kostenträchtige
Prozesse finanzieren.
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