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Wirtschaftsrecht: Internationales Wirtschaftsrecht
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Mail an Michael Rinné
Mail an Stefan Winheller
 

Beratung in- und ausländischer Mandanten im Wirtschaftsrecht
Winheller Rechtsanwälte beraten inländische und ausländische mittelständische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, vermögende Privatpersonen, Künstler und Sportler zu allen Fragestellungen, die sich im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht stellen. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere in gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und allgemeinen zivilrechtlichen Fragen sowie im gewerblichen Rechtsschutz. Unsere Mandanten kommen überwiegend aus der Medien-, Internet-, Entertainment- und Sportbranche sowie aus dem gemeinnützigen Sektor. Viele unserer Mandanten sitzen im Ausland - schwerpunktmäßig, aber nicht ausschließlich, in den USA und Russland.

Eintritt in fremde Märkte: USA und Russland
Unseren ausländischen Mandanten sind wir dabei behilflich, in Europa und speziell in Deutschland Fuß zu fassen und ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten. Umgekehrt unterstützen wir unsere deutsche Mandantschaft bei ihrer internationalen Expansion. Die weltweite Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen über das Internet veranlasst mehr und mehr inländische Unternehmen, sich ausländischen Märkten zu öffnen. Vor allem der gesellschaftsrechtlich, haftungsrechtlich und steuerlich optimierte Eintritt in den US-Markt stößt bei vielen deutschen Mittelständlern auf großes Interesse. Wir unterstüten sie gerne dabei und übernehmen die Gründung Ihrer Unternehmungen in den USA. Mehr und mehr Unternehmen erschließen sich heutzutage auch den russischen Markt. Auch insoweit unterstützen wir Sie mit Hilfe unserer Kooperationspartner gerne.

Typische Beratungsfelder der Kanzlei im Wirtschaftrecht sind:
- die Gründung von Unternehmen, insbesondere in Deutschland, USA und Russland,
- die Wahl der richtigen Rechtsform (GmbH, AG, Ltd., OHG, KG, GbR, PartG, LLC, Corporation, LP, LLP, OOO, AO, OAO, etc.),
- die Wahl des richtigen Standorts (z.B. die Wahl des richtigen Einzelstaates in den USA unter steuerlichen Gesichtspunkten),
- die Klärung steuerlicher Fragen, die mit einer Unternehmensgründung und -führung im Zusammenhang stehen, sowie die Optimierung steuerlicher Sachverhalte,
- die Beantwortung von Fragen zu Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und ausländischen Staaten,
-
die Klärung internationaler erbschaftssteuerlicher und schenkungssteuerlicher Fragen,
- Fälle, in denen US-Privatpersonen oder US-Unternehmen für gemeinnützige Zwecke in Deutschland spenden und gleichzeitig den steuerlichen Spendenabzug nach US-Recht geltend machen möchten (so genanntes "international grantmaking"),
- arbeitsrechtliche Fragestellungen,

- der Kauf oder Verkauf von Unternehmen sowie der Erwerb von Unternehmensbeteiligungn in Deutschland,
- die Ausarbeitung allgemeiner Geschäftsbedingungen und individueller Verträge,
- die rechtliche Auseinandersetzung mit Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern und Konkurrenten,
- die rechtliche Überprüfung von Unternehmenswebseiten auf mögliche kostenträchtige Fehler,
- die rechtliche Gestaltung der Vermarktung Ihrer Produkte oder Ihrer künstlerischen oder sportlichen Leistungen,
- wettbewerbs-, urheber-, lizenz- und markenrechtliche Fragestellungen und
- alle sonstigen Rechtsprobleme, die sich im Wirtschaftsleben eines Unternehmens typischerweise stellen.


Internationale Kooperationen
Mit Hilfe unserer internationalen Kooperationspartner (Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, etc.) bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen im internationalen Wirtschaftsrecht auch in Fällen mit Auslandsbezug an. Die Schwerpunkte unserer internationalen Beratungsleistungen liegen an den Schnittstellen zwischen dem deutschem Recht und dem Recht der USA und Russlands.


Honorare
© RA Stefan Winheller. Alle Rechte vorbehalten.