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Rechtsgebiete

Wirtschaftsrecht

WINHELLER Rechtsanwälte beraten inländische und ausländische Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, vermögende Privatpersonen und Künstler zu allen Fragestellungen, die sich im deutschen und internationalen Wirtschaftsrecht stellen. Den Schwerpunkt bilden insbesondere die Rechtsbereiche des Arbeitsrechts, Steuerrechts, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Kapitalmarktrechts. Unsere Anwälte sind erfahrene Prozessanwälte und vertreten Sie, sofern es sinnvoll erscheint und außergerichtliche Lösungen nicht zu erzielen sind, vor allen deutschen Gerichten. Unsere internationalen Kooperationspartner stehen Ihnen kompetent mit Rat und Tat zur Seite, sofern Ihre Angelegenheit ausländische Rechtsfragen aufwirft.

Gewerblicher Rechtsschutz

Wir beraten Unternehmen und Private umfassend im gewerblichen Rechtsschutz, d.h. insbesondere in Fragen des Wettbewerbsrechts und des Kartellrechts sowie im Urheberrecht und Markenrecht.

Medienrecht

Die Kanzlei ist spezialisiert auf Fragen rund ums Medienrecht. Wir beraten Unternehmen der Unterhaltungsbranche sowie Künstler aller Art in Fragen des Filmrechts, Musikrechts, Theater- und Bühnenrechts, Verlagsrechts, Internetrechts, Softwarerechts, Model- und Fashionrechts sowie des Schutzes des Persönlichkeitsrechts – weltweit, mit einem regionalen Schwerpunkt auf Deutschland und die USA.

Kapitalanlagerecht

WINHELLER Rechtsanwälte beraten und vertreten Kapitalanleger, die mit ihren Investments Verluste erlitten haben. Wir vertreten sowohl private als auch institutionelle Investoren. In enger Zusammenarbeit mit Barroway Topaz Kessler Meltzer & Check, LLP, Philadelphia (USA), einer der führenden US-Kanzleien für Wertpapier-Sammelklagen, unterstützen wir institutionelle Investoren insbesondere im Hinblick auf die Möglichkeiten, die sich ihnen durch die Teilnahme an US-Wertpapier-Sammelklagen bieten.

Stiftungsrecht

Wir beraten Stiftungen aller Art, vermögende Privatpersonen, Stifter, Gönner und Mäzene zu allen steuerlichen und rechtlichen Fragen rund um das weite Thema Stiftungen. Als erfahrene Berater begleiten wir unsere Stiftungsmandantschaft ab den ersten Vorüberlegungen vor der Errichtung einer Stiftung über die Rechtsgestaltung im Gründungsprozess bis hin zur Überwachung der laufenden Stiftungsarbeit und zur Klärung von Detailfragen im Bereich der Vermögensverwaltung und der steuerlichen Behandlung der Stiftungsmittel. Bei Auseinandersetzungen mit den Stiftungsbehörden oder Finanzbehörden setzen wir uns energisch für die Interessen unserer Mandanten ein und führen die Auseinandersetzungen in aller Regel einer für alle Seiten sinnvollen Lösung zu.

Nonprofitrecht

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Kanzlei ist die Beratung gemeinnütziger Organisationen zu allen Fragen rund um das weite Thema Gemeinnützigkeitsrecht. Zu den typischerweise nachgefragten Rechtsgebieten zählen zum Beispiel das Steuer- und Gemeinnützigkeitsrecht im engeren Sinn, die Themen Sponsoring und Spenden sowie Fragen zum Arbeitsrecht, Sportrecht, Vereinsrecht, Verbandsrecht, Stiftungsrecht und zum Recht der gGmbHs, gemeinnütziger Genossenschaften, gemeinnütziger Aktiengesellschaften oder sonstiger Rechtsformen.