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Anspruch auf Schadensersatz in Sachen AktienPower

Update vom 15.05.2009

Schillernde Persönlichkeit: Alfredo Cuti

Alfredo Cuti, bis vor kurzem Verwaltungsratspräsident der mittlerweile liquidierten Schweizer AktienPower AG und Chef der AktienPower LifeSolutions AG hat sich in den vergangenen Jahren als gleichfalls erfolgreicher wie zwielichtiger Veranstalter zahlreicher Börsenseminare einen Namen gemacht. Mit seinen Seminaren strebte Cuti nicht mehr und nicht weniger an, als den Zuhörern den Weg in ihre “finanzielle Freiheit” zu weisen. Der Anleger sollte lernen, “an der Börse Gewinne [zu] machen (…). Ganz egal, ob die Kurse steigen oder fallen!” (Quelle: Startseite von www.aktienpower.com v. 13.5.2008).

Geplatzter Börsengang der AktienPower AG: Desaster für die Anleger

Die Grenzen des rechtlich zulässigen hatte Cuti bereits mit seinem vorbörslichen Verkauf von Aktien an der zwischenzeitig liquidierten AktienPower AG überschritten. Zum Preis von 125 Schweizer Franken pro Stück konnten Anleger die Aktien erwerben, während die AktienPower Marketing GmbH für die Zeichnung von 2.180.000 Aktien nur den Nennwert von 0,01 CHF pro Aktie entrichten musste. Seine so von ihm über den Tisch gezogenen “Aktionäre” sprach der Vorsitzende in seinen Schreiben gerne mit Vornamen an und appellierte dabei stets mit großem Pathos an ihre Loyalität. Schuld am gescheiterten Börsengang und anderen Miseren waren natürlich immer die anderen: das Establishment der Großbanken, staatliche Willkür sowie Verräter innerhalb der AktienPower-Familie, nicht aber Cuti selbst.

Mangels Börsengangs sitzen die Anleger nun auf ihren wertlosen Papieren. Die in Aussicht gestellte Wertsteigerung der Aktien entpuppte sich als Luftnummer. Es verwundert nicht, dass die Staatsanwaltschaft Mannheim seit langem die Ermittlungen gegen Cuti und andere Verantwortliche aufgenommen hat – unter anderem wegen Betrugs und Verstößen gegen das Kreditwesengesetz.

Die von Cuti “selbstlos” angebotene Entschädigung für die durch den Aktienverkauf getäuschten Anleger nahm sich angesichts der offenkundig unlauteren Geschäftsgebahrens wie ein böser Scherz aus. Sie sollte sich über geringe Ratenzahlungen über viele Jahre lang (unverzinslich) erstrecken. Obgleich von Anfang an völlig unklar war, ob Cuti jemals in der Lage sein würde, die versprochenen Raten überhaupt zu bedienen, erklärten sich viele Anleger mit dem Entschädigungsangebot einverstanden. Natürlich, möchte man sagen, hielt Cuti nicht Wort: Entschädigungen sind bei den uns bekannten Mandanten nie geflossen. Es dürfte wie immer in solchen Fällen enden: Die Anleger sollen vertröstet werden, bis die Ansprüche gegen Cuti verjährt sind.

Zwangsschließung der Unternehmen Cutis

Dass der “führende Experte in Europa für Börsenstrategien” seine eigene Unternehmensgruppe nicht unter Kontrolle hatte, wurde spätestens offenbar, als sein Firmengeflecht auseinanderfiel. Ein im Auftrag der Schweizerischen Finanzaufsichtsbehörde (Eidgenössische Bankenkommission) erstellter Untersuchungsbericht offenbarte gravierende Unregelmäßigkeiten, insbesondere was die Geschäftsbeziehungen der AktienPower AG zur AktienPower Marketing GmbH betrifft. Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wurden fehlerhaft bewertet und willkürlich zwischen den Gesellschaften hin- und hergeschoben. Der Bericht der EBK spricht zudem von Missmanagement und augenfälligem “cash-burn”. Dividendenausschüttungen der AktienPower AG wurden mit dem von neuen Anlegern eingebrachten Agio finanziert, Ähnlichkeiten zu einem Schneeballsystem lassen sich nicht von der Hand weisen. Mittlerweile wurde über drei Gesellschaften, die in Verbindung mit Cuti standen, das Insolvenzverfahren eröffnet; dabei handelt es sich um die AktienPower Marketing GmbH, die Cuti Management GmbH sowie die M. Ahl GmbH. In ihrer Verfügung vom 19.03.2008 hat die Kommission außerdem die Auflösung der AktienPower AG, der AktienPower Global AG sowie der Yourliberty AG i.Gr. bestimmt. Auf Rechtsmittel hat Cuti verzichtet – aus „“wirtschaftlichen Gründen”:http://www.prcenter.de/AktienPower-Neustart-mit-erfolgreichem-Geschaeftsbetrieb.22121.html“, wie er die Öffentlichkeit wissen lässt.

Auch die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist tätig geworden. Am 20.03.2008 untersagte sie der Vertriebsführung der AktienPower AG die Anlagevermittlung und ordnete die Abwicklung der Geschäfte an. Mittlerweile ist auch der Websiteauftritt www.aktienpower.com nicht mehr erreichbar [zuletzt geprüft am 15.05.2009].

Aus alt mach neu: von der AktienPower AG zur AktienPower LifeSolutions AG

Seine Börsenseminare ließ sich Cuti mit rund 990 EUR (netto) pro Teilnehmer gut vergüten. Das Geschäft lohnte sich so sehr, dass ihn die Zwangsschließung seines Flaggschiffes AktienPower AG offenbar nicht weiter kümmerte. Ganz im Gegenteil strebte er weiter nach neuen Ufern. Ausweislich einer Presseerklärung im Mai 2008 beabsichtigte er, europaweit zu expandieren. “[D]ie AktienPower LifeSolutions AG [sollte sich in Zukunft außerdem] auf das Kerngeschäft bestehend aus Börsenseminaren und der Vermarktung der selbst entwickelten Börsensoftware AP-Watcher konzentrieren”. Man trenne sich, so liest man erstaunt weiter, von den “Altlasten” – gemeint war offenbar das für viele Anleger ruinöse Geschäft mit dem Vertrieb wertloser Aktien an der aufgelösten AktienPower AG. Die verklausulierte Formulierung, man trenne sich von Altlasten, kam der Realität übrigens nicht sehr nahe. Schließlich war es nicht die freiwillige Entscheidung Cutis, die Unternehmen seines Firmengeflechts aufzulösen. Staatlicherseits hatte man wegen Verstößen gegen kapitalmarktrechtliche Vorschriften die Zwangsschließung verfügt.

AktienPower unverdrossen aktiv

Trotz aller behördlicher Maßnahmen und zahlreicher negativer Medienberichte (Börse Online v. 10.6.2008, Börse Online v. 16.4.2008, Ktipp 02/2008, Manager-Magazin v. 1.4.2008, etc.) war die AktienPower-Unternehmensgruppe lange Zeit weiterhin geschäftlich aktiv. Selbst nach der Verfügung der BaFin luden Vertriebsmitarbeiter der ehemaligen AktienPower AG Anleger noch zu Seminaren im April und Mai 2008 ein.

Geschlossener Fonds “Globalino” hochriskant

Auch für den geschlossenen “AktienPower CFD-Fonds ´globalino´" rührten die Vertriebsprofis weiterhin kräftig die Werbetrommel. Über den Fonds will das zur Firmengruppe gehörende Unternehmen AktienPower CFD Fonds GmbH & Co. KG “24 % im Jahr (…) ´machen´”. Aus 10.000 Euro des Anlegers sollen so nach 12 Jahren 60.000 Euro werden zzgl. einer “hohen Gewinnausschüttung” nach dem ersten Jahr. Diese Gewinnprognose wurde laut „globalino“-Informationsschreiben und “globalino”-Prospekten von der gescheiterten AktienPower AG “ohne rechnerische Grundlage” aufgestellt. Erzielt werden sollen die Renditen mit Hilfe der “bewährten” Börsenstrategien Cutis (mit so klangvollen Namen wie Platin I, II, III oder Diamant V), der im Anlageausschuss des Fonds sitzt.

Dass es sich nach dem Fiasko beim geplatzten Börsengang erneut um ein hochriskantes Investment handelt, dürfte klar sein. Zumindest die Haltedauer des Fonds bis Ende 2019 spricht Bände. Zwar sind lange Laufzeiten für geschlossene Fonds nichts Außergewöhnliches. Bei Cutis Vergangenheit und Geschäftsgebaren dürften aber ernsthafte Zweifel angebracht sein, ob Anleger ihm wirklich für die nächsten mehr als 10 Jahre ihr Geld anvertrauen sollten. Ein vorzeitiger Ausstieg des Anlegers ist jedenfalls nur schwer möglich, die Investments des Fonds in Risikopapiere (sog. CFDs) machen die Anlage zum Vabanquespiel, die Kosten für Vertrieb und Marketing sowie die laufenden Kosten für die Komplementärin, die das Magazin Börse Online mit 17,3 % und 4,25 % p.a. ausweist, sind enorm und beschwören geradezu die Frage herauf, ob das Konzept realistischerweise überhaupt aufgehen kann. Die Kosten müssen jedenfalls erst einmal wieder eingespielt werden, bevor der Anleger mit Gewinnen rechnen kann.

Ansprüche auf Schadensersatz gegen Cuti und den AktienPower-Vertrieb

Wer durch den Erwerb der Aktien der liquidierten AktienPower AG einen Schaden erlitten hat, hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz sowohl gegen die Verantwortlichen der AktienPower AG als auch gegen die im Vertrieb tätigen Vermittler in Deutschland. Ansprüche gegen die Vermittler und die Verantwortlichen der AktienPower AG können bereits aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) bestehen, ohne dass diesbezüglich ein betrügerischer Vorsatz nachgewiesen werden müsste. WINHELLER Rechtsanwälte verfügen über große Erfahrung mit Fällen des “Grauen Kapitalmarkts”, der mittlerweile – etwa durch das KWG – strengen Regeln unterliegt. Wir haben bereits eine Vielzahl geschädigter Anleger erfolgreich gegen unseriöse Anlagevermittler vertreten. Auch die Erfolgsaussichten eines Vorgehens in Sachen AktienPower beurteilen wir als sehr gut. Neben Ansprüchen gegen die AktienPower-Vermittler kommen Schadensersatzansprüche gegen Cuti und die ehemaligen Hauptverantwortlichen der AktienPower-Gruppe in Betracht – wegen Betrugs bzw. Kapitalanlagebetrugs. Sofern Anleger die angebotenen Rückkaufvereinbarungen unterzeichnet haben, bestehen schließlich auch vertragliche Ansprüche, die es durchzusetzen gilt.

Hinhaltetaktik Alfredo Cutis

Mit einem Schreiben vom 11.11.2008 wandte sich Cuti an die Aktionäre der AktienPower AG und bat diese um einen Zahlungsaufschub für die nächsten drei Jahre. Die Schuld an seinen Zahlungsschwierigkeiten schiebt er in seinem Schreiben – wie von ihm gewohnt – auf andere. Eine “von Anwälten wie auch von der Presse losgetretene Schlammschlacht” habe einen Erfolg der neugegründeten AktienPower Life Solutions AG bisher verhindert. Ebenso erschwere “jede Klage und jeder Angriff über Anwälte” es ihm, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Mit anderen Worten: Den Geschädigten, die sich wehren, wird die Schuld an ihrer eigenen Misere und der der anderen Geschädigten gegeben. Das Ziel Cutis: Die Betroffenen sollen eingeschüchtert und davon abgehalten werden, ihre Gelder von Cuti zurückzuverlangen. Zahlreiche Anleger haben sich freilich nicht mit einer solch einfachen Masche umgarnen und vertrösten lassen. WINHELLER Rechtsanwälte vertreten eine große Zahl von Geschädigten und beraten über die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen Cuti und die übrigen Beteiligten.

Erste Klagen gegen Cuti und Vermittler eingereicht

Mittlerweile haben wir auch die ersten Klagen gegen Cuti und diverse AktienPower-Vermittler beim LG Frankfurt und beim LG Berlin eingereicht, weitere Klagen sind in Vorbereitung. Gerne sind wir auch Ihnen dabei behilflich, Ihre Schadensersatzansprüche so zügig wie möglich geltend zu machen – bundesweit und mit Hilfe unserer Kooperationspartner auch grenzüberschreitend. Melden Sie sich hierzu bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Hr. RA Andreas Warkentin, 069 – 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Sie können uns die Arbeit übrigens erheblich erleichtern, wenn Sie uns außerdem den ausgefüllten Fragebogen (linke Spalte auf dieser Seite) zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und kommen unverzüglich auf Sie zurück!

Kontaktformular zum Fall AktienPower

Möchten Sie, dass wir Sie vertreten, Ihre möglichen Ansprüche prüfen und Ihre Rechte durchsetzen? Dann geben Sie hier bitte Ihre Daten ein. Das Mandatsverhältnis wird hierdurch noch nicht begründet. Dies geschieht erst durch Unterzeichnung unserer Mandatierungsunterlagen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne per E-Mail/Fax/Post zukommen lassen.

Allgemeine Angaben

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Angaben zur getätigten Anlage

Beträge, die Sie bei Cuti, Globalino oder einem sonstigen Unternehmen der AktienPower-Unternehmensgruppe investiert haben mit Datum des Investments. Bitte machen Sie außerdem Angaben zu Ihrem Vermittler (inkl. Wohnort/Land des Vermittlers), der Sie auf das Angebot der AktienPower-Gruppe hingewiesen hat. Sollten Sie rechtschutzversichert sein, teilen Sie uns bitte auch den Namen der Rechtschutzversicherung sowie die Versicherungsnummer mit.