DG-Fonds: Schadensersatz von Volksbanken?
Update vom 15.7.2008
Zahlreiche DG-Fonds in Schieflage
In den 90er Jahren wurden sie von vielen Volks- und Raiffeisenbanken als ideale Anlage für die Altersvorsorge angepriesen: geschlossene Immobilienfonds der DG Anlage, einer Tochter der heutigen DZ Bank (damals: DG Bank). Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass es mit der Eignung einiger dieser Fonds für die Altersvorsorge nicht weit her ist. Mindestens 10 der in den 90ern platzierten Fonds sind in Schwierigkeiten, Ausschüttungen bleiben bereits seit längerem aus. Insgesamt dürften über 20.000 Anleger und eine Investitionssumme von rd. 500 Mio. Euro betroffen sein. Zahlreiche Presseberichte haben sich mit dem Fall bereits beschäftigt.
Schutzgemeinschaften
Viele geschädigte Anleger haben sich mittlerweile in Schutz- und Interessensgemeinschaften zusammengeschlossen. Die größte Zusammenkunft geschädigter Anleger dürfte der Verein „“Geschädigte Genossenschaftlicher Immobilienfonds e.V.”:http://www.vertrauensschaden-bank.de/“ sein, der mit publikumswirksamen Aktionen erfolgreich auf sich und die (finanziellen) Probleme der Anleger aufmerksam macht.
Falscher Anspruchsgegner: die DZ Bank
Von Anwaltsseite wird gelegentlich propagiert, Anleger sollten die DZ Bank auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In zahlreichen Klagen, die Anleger mittlerweile gegen die DZ Bank geführt haben, hat sich dieser Weg allerdings nicht als sonderlich erfolgversprechend herausgestellt. Es dürfte in der Tat fraglich sein, ob ein Vorgehen gegen die DZ Bank überhaupt zum Erfolg führen kann. Zwar mag es attraktiv sein, mit der DZ Bank nur einen einzigen und überdies noch äußerst solventen Schuldner auf der Gegenseite zu haben. Dies darf freilich nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich eine Haftung der DZ Bank mangels vertraglicher Beziehung zum Anleger nur schwerlich begründen lässt.
Richtiger Anspruchsgegner: die jeweils beratende Volksbank/Raiffeisenbank
Die eigentliche Vertragsbeziehung, aus der der Anleger mögliche Ansprüche herleiten kann, existiert nicht zwischen Anleger und DZ Bank, sondern zwischen dem Anleger und seiner ihn beratenden Volksbank/Raiffeisenbank bzw. der Südwestbank. Hat die Bank dem Anleger die in Schieflage geratenen DG-Fonds vor der Zeichnung mit Flokeln wie “wertbeständig”, “risikolos”, “sicher” o.ä. schmackhaft gemacht, haftet sie dem Kunden grds. wegen Beratungsfehlern auf Schadensersatz. Einzelne Urteile in dieser Richtung wurden bereits gefällt. Auch gerichtliche Vergleiche wurden bereits geschlossen.
Individuelle Prüfung erforderlich
Zahlreiche Beratungsgespräche zwischen den Anlegern und den VR Banken dürften in der Tat Fehler aufweisen. Dennoch muss jeder einzelne Fall individuell begutachtet werden. Eine pauschale Verurteilung aller VR Banken verbietet sich. Für eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen ist stets der Einzelfall sorgfältig zu prüfen. Mögliche Beratungsfehler müssen herausgearbeitet werden. Sollten Sie sich falsch beraten fühlen, übernehmen wir gerne die Prüfung Ihrer Ansprüche und setzen sie ggf. auch mit gerichtlicher Hilfe durch.
Rückkaufsangebot der DZ Bank bis zur Klärung von Ansprüchen nicht annehmen
Das Ihnen vermutlich bereits seitens der DZ Bank oder der örtlichen VR Bank unterbreitete Rückkaufsangebot sollten Sie bis zu einer Überprüfung der Sach- und Rechtslage durch uns nicht annehmen – dies gilt jedenfalls dann, wenn Sie sich mit der Annahme des Angebots ausdrücklich dazu verpflichten sollen, auf weitergehende Schadensersatzansprüche zu verzichten.
Prüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz
Womöglich wurden Sie durch Ihre Bank falsch beraten und unter falschen Vorstellungen zum Investment in DG-Fonds veranlasst? Sollte dem so sein, sind wir Ihnen gerne behilflich, Ihre Schadensersatzansprüche zu prüfen und so zügig wie möglich geltend zu machen – bundesweit. Melden Sie sich hierzu bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Hr. RA Andreas Warkentin, 069 – 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich auf Sie zurück!
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