GAF-Active-Life-Fonds: Anleger machen Ansprüche geltend
Update vom 17.08.2010
GAF-Fonds in der Krise
Die GAF-Fonds „GAF Active Life 1 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG“ und „GAF Active Life 2 Renditebeteiligungs-GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Nidderau unweit von Frankfurt am Main befinden sich in der Krise. Beide Fonds investieren in US-amerikanische Lebensversicherungspolicen. Da hierbei offenbar veraltete Sterbetafeln aus dem Jahr 2001 zugrunde gelegt wurden und sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Versicherten verlängert hat, liegen die Rückflüsse deutlich niedriger als prognostiziert.
Um die Prämien für die noch laufenden Versicherungen leisten zu können, müssen die Fondsgesellschaften nun Kredite aufnehmen.
In Rahmen der Gesellschafterversammlungen am 8. Juni 2010 wurde den Anlegern mitgeteilt, dass nur noch eingeschränkt mit Ausschüttungen zu rechnen sei. Von der versprochenen sicheren Rendite ist somit für die betroffenen Anleger nichts übrig geblieben. Tatsächlich scheint sogar völlig offen, ob und in welcher Höhe es zum Ende der Fondslaufzeit (2014 bzw. 2016) zu Rückzahlungen kommen wird. Auf dem Zweitmarkt wurden Anteile beider Fonds zuletzt nur noch mit ca. 30 % des Nominalwertes gehandelt. Dass sich die wirtschaftliche Situation der Fonds nach Bekanntgabe der bislang noch nicht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bilanzen für das Geschäftsjahr 2009 weiter verschlechtern wird, ist zu befürchten.
Mögliche Schadensersatzansprüche sowohl gegen Unternehmen der GAF-Gruppe …
Bereits bei Emission der Fonds gab es sowohl Hinweise, dass die verwendeten Sterbetafeln überholt waren, als auch negative Presseberichte über das US-Unternehmen Coventry First, LL.C., dem eine Schlüsselrolle für den Erfolg beider Fonds zukommt. Aufgrund dieser und anderer Punkte kommen u.a. Ansprüche wegen möglicher Prospektfehler gegen die Geno Asset Finance GmbH als Initiator in Betracht.
… als auch gegen Vertriebsbanken und Vermittler
Viele Anleger wurden offenbar von ihren Banken, die ihnen eine Beteiligung an einem GAF-Fonds empfohlen und vermittelt haben, nicht über Rückvergütungen bzw. deren genaue Höhe informiert. Angesichts der jüngsten Rechtsprechung des BGH bestehen daher gute Chancen, die Vertriebsbanken wegen fehlerhafter Anlageberatung in Haftung zu nehmen.
Auch in den Fällen, in denen die Anleger nicht durch ihre Bank, sondern durch einen externen Vermittler zu einem Vertragsschluss veranlasst wurden und die beteiligte Bank lediglich die Finanzierung übernahm, sind unter Umständen Ansprüche gegen die Bank möglich, da sich ein Kreditinstitut im Rahmen eines so genannten „verbundenen Geschäfts“ die das Anlagegeschäft betreffende arglistige Täuschung eines Vermittlers zurechnen lassen muss. Darüber hinaus sind auch ohne arglistige Täuschung Schadensersatzansprüche gegen die Bank denkbar, wenn ein sog. institutionalisiertes Zusammenwirken zwischen Kreditinstitut und Fondsgesellschaft bewiesen werden kann.
Ob ein Vorgehen gegen die Banken und Vermittler angezeigt ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und bedarf einer näheren Untersuchung Ihres konkreten Falles.
Massenanschreiben diverser „Anlegerschutzvereine“ und Kanzleien
Zahlreiche Geschädigte erhielten in den letzten Tagen und Wochen ungefragt Anschreiben von Rechtsanwaltskanzleien – direkt oder indirekt über einen Anlegerschutzverein. Abgesehen davon, dass wir derartige Massen-Akquisemethoden ablehnen (so auch z.B. die Wirtschaftswoche v. 27.01.2009, GoMoPA v. 20.05.2009), entspricht eine häufig textbausteinartige Vertretung von Anlegerinteressen in Massenfällen jedenfalls nicht unserer Beratungspraxis. Jeder Einzelfall kann streitentscheidende individuelle Feinheiten aufweisen, die nur bei individueller Prüfung des Falles angemessen berücksichtigt und gewürdigt werden können. Soweit die Anlegerschreiben raten, mögliche Anspruchsgegner – wie z.B. die Banken – ohne Not von vornherein aus der Prüfung nach Schadensersatzansprüchen auszunehmen, entspricht auch dies nicht der von unserer Kanzlei empfohlenen Vorgehensweise – im Gegenteil birgt ein solches Vorgehen die Gefahr in sich, von vornherein die Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung der Anlegerinteressen zu schmälern. Ein Anleger, der seine Ansprüche auf Schadensersatz gegen alle in Betracht kommenden Anspruchsgegner geprüft wissen will, ist mit einer solchen Empfehlung jedenfalls falsch beraten.
WINHELLER Rechtsanwälte beraten seriös und unabhängig
Wir prüfen Ihre Ansprüche, beraten Sie über die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall und die richtige Strategie und vertreten Sie gegenüber allen in Betracht kommenden Beteiligten. Vertrauen Sie unserer Kompetenz und unserer Erfahrung im Kapitalanlagerecht. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme – entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Hr. RA Andreas Warkentin, 069 – 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Wir kommen unverzüglich auf Sie zurück!
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