Verluste mit Anlagen bei der Kira Kamena S.L.
Update vom 03.02.2010
4,5% Zinsen – im Monat!
Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mandanten, die mit Geldanlagen bei der Kira Kamena S.L. hohe Verluste erlitten haben. Über angebliche Unternehmensbeteiligungen konnten Anleger 4,5% Zinsen erwirtschaften – im Monat! So zumindest versprach es die Kira Kamena S.L., eine haftungsbeschränkte Gesellschaft mit Sitz in Marbella, Spanien, mit einem Stammkapital von gerade einmal ca. EUR 3.000. Die tatsächlichen Gewinne der Kira Kamena S.L. müssten sogar noch höher gelegen haben, da kein Unternehmen sämtliche Gewinne an seine Anleger auszahlt und nichts davon für sich behält.
Unschlüssiges Anlagekonzept
Wie die Kira Kamena S.L. solch astronomische Renditen erwirtschaften wollte, wird wohl ihr Geheimnis bleiben. Prospektmaterial existiert nicht. In dem Beteiligungsvertrag, den die Gesellschaft mit den Investoren schloss, findet sich lediglich die Behauptung, die Gesellschaft investiere “in verschiedenen Märkten (Forex, Future, Dow Jones, Dax, etc.)”. Die unbeholfene Aneinanderreihung dieser Begriffe im Vertrag deutet darauf hin, dass die Kira Kamena S.L. über überhaupt kein Anlagekonzept verfügt. Tatsache ist jedenfalls, dass selbst Profis solche Renditen auch mit Hebelprodukten nicht konstant erwirtschaften können. Hinzu kommt, dass Unternehmensbeteiligungen an einer haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaft nur über den Erwerb von Geschäftsanteilen möglich sind. Geschäftsanteile erhielten die Anleger aber nicht. Diese wären bei einem Stammkapital von ca. EUR 3.000 wohl auch wenig wert gewesen. Vielmehr handelt es sich bei den Investitionen um reine Kapitaleinlagen, die sich rechtlich als Darlehen gem. § 488 BGB darstellen.
Zahlungseinstellung im Januar 2009
Anfang Januar 2009 stellte die Kira Kamena S.L. alle Zahlungen ein. Auf eine Kapitalrückzahlung, geschweige denn auf Zinsen, bestehen kaum Aussichten. Offensichtlich ist kein Geld mehr vorhanden. Und die Anleger bleiben auf ihren Schäden sitzen.
Schadensersatzansprüche gegen Vermittler
Ob bei der Kira Kamena S.L. und ihren Initiatoren Rückzahlungsansprüche zu realisieren sind, ist zweifelhaft. Denn offenbar ist die Gesellschaft zahlungsunfähig. Zudem stellt sich die Anspruchsdurchsetzung im Ausland für deutsche Anleger als langwierig und schwierig dar. Schadensersatzansprüche bestehen aber gegen die Vermittler dieses Anlagemodells. Denn ein Anlagevermittler muss das Anlagemodell, das er empfiehlt, auf seine Schlüssigkeit und Seriosität hin prüfen. Auf Zweifel muss er seine Kunden ausdrücklich hinweisen. Unterlässt er dies, kann der geschädigte Anleger seine Verluste von ihm ersetzt verlangen. .
WINHELLER Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche und setzen sie entschlossen durch
Wir sind Experten in der Durchsetzung von Ansprüchen durch Kapitalanlagebetrug geschädigter Anleger. Gegen Anlagevermittler haben wir beispielsweise im Anlagebetrugsfall PCO / Ulrich Engler sehr erfolgreich die Ansprüche unserer Mandanten durchgesetzt. Unsere Anwälte haben zahlreiche rechtskräftige Urteile vor Gerichten in ganz Deutschland erstritten. Häufig wurden – zumeist aus wirtschaftlichen Gründen – Vergleiche geschlossen. Auf diese Weise haben wir zahlreichen Mandanten zum Ausgleich ihrer Verluste verholfen. Es wurde jeweils mindestens ein hoher Teilbetrag zurückgezahlt.
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