Ulrich Engler/PCO: 100%-Urteile gegen Vermittler!
Update vom 01.02.2010
Wundersame Geldvermehrung à la Ulrich Engler
Ulrich Engler, ein in den 90er Jahren wegen Kreditkartenmissbrauchs und Betrugs zu Freiheits- und Geldstrafen verurteilter Deutscher, ergaunerte im Laufe der letzten Jahre mit Hilfe zahlreicher, vornehmlich aus Deutschland stammender Vermittler hohe dreistellige Millionenbeträge. Seine beiden Anlageprodukte “Daytrading” und “US-Land-Banking” versprachen seinen überwiegend in deutschsprachigen Ländern wohnhaften Kunden üppige Renditen; in auffälligen Zeitungsanzeigen war von einer Verdopplung des Kapitals in vier Jahren die Rede, die der selbsternannte „Investmentbanker des Jahres“ zusicherte. Seit einigen Jahren entzieht sich der zur Festnahme ausgeschriebene Ulrich Engler erfolgreich den Strafverfolgungsbehörden. Zuletzt hielt sich Engler in Florida, USA auf. Sein derzeitiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt.
Ulrich Englers kriminelle Vergangenheit
Das Urteil des LG Hamburg vom 21.02.2007 schildert die kriminelle Vergangenheit Ulrich Englers ausführlich. Auch das markenrechtliche Verfahren, das die Investmentbank JP Morgan gegen Ulrich Engler angestrengt hatte und welches mit einer Niederlage Englers vor Gericht endete (siehe das „Anerkenntnisurteil“ vom 18.8.2007) ließ seit langem vermuten, dass die eingenommenen Gelder nicht in die versprochenen Produkte investiert wurden, sondern in einem Schneeballsystem versickerten. Allein die von Engler bezahlten Provisionen an seine Vermittler von 12 % bis 38,4 % mussten stutzig machen (siehe die Provisionsliste „Daytrading“ und die Provisionsliste „US-Land-Banking“). Negative Pressemeldungen häuften sich (siehe z.B. das Deutsche Ärzteblatt sowie zwei Artikel in der Süddeutsche Zeitung – Artikel 1 und Artikel 2). Auch Finanzmagazine wie Finanzwelt und Börse Online warnten vor den “Produkten” Ulrich Englers.
Die staatsanwaltschaftlichen Razzien und die Anordnung der BaFin, die unzulässigen Anlagegeschäfte rückabzuwickeln, setzten dem Treiben Englers Anfang August 2007 schließlich ein Ende.
Aktuelle Urteile sprechen Anlegern 100% Schadensersatz zu!
Seit August 2007 vertreten wir europaweit eine Vielzahl von Anlegern bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche. Die insgesamt geltend gemachten Ansprüche bewegen sich im Millionenbereich. Zahlreiche Schadensersatzurteile gegen Vermittler (Beispiel_1, Beispiel_2, Beispiel_3, Beispiel_4) konnten bereits erstritten werden; regelmäßig kommen neue hinzu. Die aktuellsten Urteile verpflichten die Engler-Vermittler übrigens zu einer kompletten Schadensabwicklung. Unsere Mandanten haben den Urteilen zufolge daher einen Anspruch auf einen 100%igen Schadensausgleich (Urteil LG Traunstein v. 22.10.2008, Az. 5 O 1303/08, bestätigt durch das OLG München, Beschluss v. 12.02.2009, Az. 3 U 5082/08, Urteil des LG Heidelberg v. 31.10.2008, Az. 2 O 86/08, siehe auch OLG Karlsruhe, Beschluss v. 20.02.2009, ferner Urteil des LG Baden-Baden v. 09.10.2009, Az. 3 O 98/09). Das LG Karlsruhe bestätigte vor kurzem auch die 100%-Haftung eines Hintermanns / Obervermittlers innerhalb des PCO-Vermittlersystems (siehe Urteil des LG Karlsruhe vom 15.01.2010, Az. 7 O 194/07).
Insolvenzverfahren in den USA
In den USA läuft immer noch das Insolvenzverfahren über das Vermögen der PCO, nachdem die Frist für die Anmeldung der Forderungen Anfang November 2008 abgelaufen war. Einige Vermögenswerte scheinen aufgefunden worden zu sein. Außerhalb des Insolvenzverfahrens scheinen insbesondere einige hochrangige Vermittler erfolgreich gewesen zu sein; ihnen gelang es offenbar, sich Vermögenswerte zu sichern. Anlegern, die über diese Vermittler an Engler-Produkte gerieten, bringt das neue Hoffnung, können sie doch nun davon ausgehen, dass bei ihren Vermittlern (wieder) genügend Masse vorhanden ist, um ihre Schadensersatzansprüche zu bedienen. Auch im Insolvenzverfahren selbst tut sich offenbar einiges: So macht der Insolvenzverwalter seit Ende 2009 auch in Deutschland Ansprüche zugunsten der Insolvenzmasse geltend. Diejenigen Anleger, denen von der PCO mehr Geld ausbezahlt wurde als sie angelegt hatten, werden zur Rückzahlung der Differenz aufgefordert; Vermittler zur Rückzahlung erhaltener Provisionen.
Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche nur noch dieses Jahr möglich!
Allein deshalb, weil kaum alle vom Insolvenzverwalter in Anspruch genommenen Personen widerspruchslos zahlen dürften, ist mit einem baldigen Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht zu rechnen. Geschädigte, die in der Hoffnung auf Zahlungen aus der Insolvenzmasse bisher davon abgesehen haben, ihre Vermittler in Anspruch zu nehmen, sollten daher beachten, dass spätestens zum 31.12.2010 Verjährung eintritt.
Gerne sind wir Ihnen behilflich, Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen – bundesweit.
Melden Sie sich bei Interesse bitte bei uns – entweder per E-Mail (info@winheller.com), telefonisch (Hr. RA Andreas Warkentin, 069 – 76 75 77 80) oder am einfachsten mit dem unten stehenden Formular. Sie können uns die Arbeit übrigens erheblich erleichtern, wenn Sie uns außerdem den ausgefüllten Fragebogen (linke Spalte auf dieser Seite) zukommen lassen. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und kommen unverzüglich auf Sie zurück!
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