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Deutsches Kapitalanlagerecht

Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Ersatzansprüche geschädigter deutscher und internationaler privater wie institutioneller Investoren setzen wir erfolgreich durch – gerichtlich und außergerichtlich. Wir vertreten bundesweit Anleger geschlossener Immobilien-, Schiffs-, Medien- und Filmfonds sowie deutsche und internationale Aktionäre und Inhaber von Anleihen, Zertifikaten und sonstigen Wertpapieren aller Art. Mit dem notwendigen Know How gehen wir gegen Falschberatung durch Banken, Anlageberater und Anlagevermittler vor. Anlageberatungsfehler und Kapitalanlagebetrug erkennen wir und helfen Ihnen im Folgenden bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Unsere Mandanten beraten wir ferner über ihre Rechte bei fehlerhaften Prospekt- und Ad-hoc-Informationen.

Aktuelle Fälle

Der linken Menüspalte können Sie einige aktuelle Fälle entnehmen, in denen wir derzeit für unsere Mandanten tätig sind. Selbstverständlich engagieren wir uns auch gerne in sonstigen Kapitalanlagerechtsfällen, in denen wir bisher noch nicht aktiv sind. Hierfür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen: kommen Sie daher bitte mit den Ihnen zum jeweiligen Fall vorliegenden Informationen auf uns zu! Wir klären dann gemeinsam ab, ob wir den Fall bearbeiten können.

Aktienrecht

Wir vertreten Aktionäre bei Hauptversammlungen und nehmen dort ihre Rechte umfassend wahr. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Vorbereitung und Information im Vorfeld einer Hauptversammlung gehört ebenso zu unserer Arbeit wie die Stellung der richtigen Anträge und die Geltendmachung gesellschaftsrechtlicher Ansprüche und Mitgliedschaftsrechte unserer Mandanten. Wir vertreten Sie in allen Verfahren über Beschlussanfechtung, Nichtigkeitsfeststellung, Squeeze Out und gesellschaftsrechtliche Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche.

Bankrecht und Versicherungsrecht

WINHELLER Rechtsanwälte beraten und vertreten Sie umfassend im Zusammenhang mit Bank- und Versicherungsgeschäften aller Art. Wir bieten Rat und Hilfe sowie Rechtsvertretung bei allen Kredit- und Kreditsicherungsgeschäften, bei Leasing- und Abzahlungsverträgen, bei der Kontoverwaltung und Abrechnung sowie bei allen Fragen zu Ihren Ansprüchen aus Ihren Lebensversicherungs-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungsverträgen.

Medienpräsenz – seriös und sachlich

Eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Medien ist uns wichtig. Kapitalanlagerechtliche Fälle bieten sich für Medienberichterstattungen häufig an. In der Vertretung unserer Mandanten nutzen wir unsere guten Medienkontakte daher gerne, um auf ein erfolgreiches Vorgehen hinzuweisen und rechtlich begründeten Ansprüchen Nachdruck zu verleihen.

Einzelverfahren und “Sammelklage” in Deutschland

In der Regel beraten, betreuen und vertreten wir unsere Mandanten individuell. Sofern es sich im Einzelfall anbietet, gehen wir für Sie aber selbstverständlich auch zusammen mit weiteren Geschädigten mittels einer nach deutschem Recht möglichen “Sammelklage” (das sog. Kapitalanlegermusterverfahren) gegen die Gegenseite vor. Ein solches Verfahren kann Kosten sparen, da die Gebühren auf mehrere Schultern verteilt werden.

Starke Partner in den USA

In Fällen mit internationalem Bezug kooperieren wir mit unserer Partnerkanzlei Barroway Topaz Kessler Meltzer & Check, LLP aus Philadelphia, USA. Die Zusammenarbeit ermöglicht es Investoren, in geeigneten Fällen mittels US-amerikanischen Sammelklagen Schadensersatzansprüche effizient, kostensparend und effektiv durchzusetzen.