Musikrecht
Beratung und Prozessführung im Musikrecht
WINHELLER Rechtsanwälte beraten alle Berufsgruppen der Musikszene umfassend zu allen Fragen, die sich in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht im Musikrecht stellen. Zu unseren Mandanten zählen in erster Linie ausübende Musiker und Musikbands aller Art sowie Komponisten, Texter, Dirigenten, Musikverlage, Tonträgerhersteller (Plattenfirmen), Musik- und Videoproduzenten und Sendeunternehmen. Wir unterstützen unsere Mandanten in musikrechtlichen Fragestellungen auf nationaler und internationaler Ebene. Spezialisiert haben wir uns dabei insbesondere auf Fragen des US-amerikanischen und deutschen Musikrechts.
Die ganzheitliche Lösung Ihrer Vorstellungen steht dabei im Vordergrund. Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg, wenn es um den Abschluss der notwendigen Verträge geht, prüfen Ihre Lizenz-, GEMA- und GVL-Abrechnungen und schützen Ihr geistiges Eigentum samt Ihrer Namen und Logos gerichtlich wie außergerichtlich.
Vertragsgestaltung
Sorgfältig gestaltete und ausgehandelte Verträge sind viel wert. Klarheit und Rechtssicherheit helfen, spätere (unnötige) gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und geben Ihren Planungen ein stabiles rechtliches Fundament.
Wir gestalten insbesondere:
- Künstlerexklusivverträge
- Bandübernahmeverträge
- Produzentenverträge
- Tonträgerauswertungsverträge (= Schallplattenverträge)
- Sonstige Individualverträge zur Erstverwertung
- Verlagsverträge
- Co-Publishing Verträge
- Agenturverträge
- Verträge zur Herstellung eines Musikvideos
- Managementverträge
- Promotion- und Werbeverträge
- Sponsorshipverträge
- Sampling-Lizenzverträge
- Engagementverträge
- Konzert- und Tourverträge
- Verträge zur Bandorganisation (GbR) und der Benutzung des Bandnamens
- Verträge zur Verwertung musikalischer Werke im Internet (Webcasting, Streaming etc.)
- Synchronization- und Master-Use-Lizenzverträge (Filmeinblendungsverträge)
- Sample-Clearance
- Subpublishing-Verträge
Beweis der Priorität (Hinterlegung)
Um sicher zu gehen und später den gerichtlichen Nachweis führen zu können, dass Sie der Urheber eines bestimmten musikalischen Werkes sind (Beweis der Priorität), können Sie bei uns ein Exemplar Ihres musikalischen Werkes in einem versiegelten Umschlag hinterlegen und sich von uns den Hinterlegungszeitpunkt bestätigen lassen. Im späteren Prozessfalle wird diese Vorgehensweise von den Gerichten regelmäßig als tatsächliche Beweisvermutung der Priorität bezogen auf den Hinterlegungszeitpunkt angesehen.
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