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Sportrecht

Sportrecht als Querschnittsmaterie

Das Sportrecht ist das Recht der Sportler und der mit ihnen in enger Verbindung stehenden Personen. Das Sportrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie und verlangt nach Kenntnissen in zahlreichen verschiedenen Rechtsgebieten, wie dem Vereins- und Verbandsrecht, dem Urheberrecht und Markenrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht, dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht, um nur einige zu nennen. Als Experten in all diesen für das Sportrecht relevanten Rechtsgebieten bieten Ihnen WINHELLER Rechtsanwälte die gewohnt sichere und umfassende Beratung, die Sie als Sportler, Funktionär, Trainer, Manager oder Berater benötigen.

Sportrecht im Profisport

WINHELLER Rechtsanwälte beraten aktive Profisportler, Trainer, Manager, Berater und Funktionäre in allen Fragen, die mit dem Profisport in Zusammenhang stehen. Den genannten Personengruppen stellen sich häufig komplexe rechtliche Fragen im Bereich des Vertragsrechts sowie des Vereins-, Verbands-, Arbeits- und Berufsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Schadensersatz- und Haftungsrechts (beispielsweise bei Verletzungen). Auch steuerlichen, gesellschaftsrechtlichen und wirtschaftsrechlichen Fragestellungen sieht sich der Profisport ausgesetzt. Bei Doping- oder ähnlichen Vergehen steht nicht zuletzt das Sportstrafrecht als Unterfall des Sportrechts im Mittelpunkt des Interesses.

Besonderes Augenmerk legen wir in unserer Beratung auf die sorgfältige Gestaltung von rechtssicheren Verträgen, um so eventuell aufkommende Streitigkeiten schon im Voraus zu verhindern. Sollte es dennoch einmal nötig sein, Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite – gleich ob vor den ordentlichen Gerichten oder – wie häufig – vor der besonderen Sportgerichtsbarkeit. Verlassen Sie sich auf uns, dass wir für Sie die richtigen rechtlichen Schritte einleiten.

Sportrecht im Breitensport

Unter den Begriff des Breitensports fällt vornehmlich die sportliche Betätigung von in Sportvereinen und Fitnesstudios organisierten Mitgliedern zum Zwecke der Freizeitgestaltung.

Oftmals sind die vertragsrechtlichen Strukturen im Breitensport weniger komplex als im Profisport. Gleichwohl besteht auch im Breitensport ein großer Bedarf nach rechtssicherer Vertragsgestaltung. Ohne eine sichere Vertragsgrundlage sind Streitigkeiten auch im Breitensport Tür und Tor geöffnet, auch wenn die auf dem Spiel stehenden Schadenssummen häufig geringer ausfallen als im Profibereich. Für Amateuersportler und ihre Berater setzen wir daher durch rechtssichere Vertragsgestaltungen frühzeitig Zeichen. Der Sportler und seine ihm nahestehenden Personen können sich so voll und ganz auf den Erfolg im Sport und ggf. den Aufstieg ins Profilager konzentrieren. Unsere Verträge geben wirtschaftliche Sicherheit.

Mit unserer Expertise im Sportrecht bieten wir neben der Beratung aktiver Sportler, Trainer, Manager und sonstiger Funktionäre vor allem auch Sportvereinen, —verbänden und Fitnessstudios die notwendige rechtliche Unterstützung. Bei der Geschäfts-, Vereins- oder Verbandsgründung bis hin zu allen sonstigen vereinsrechtlichen, verbandsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen, die die Führung eines Vereins, Verbands oder Fitnessstudios mit sich bringt, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Ein erhöhter Beratungsbedarf, den wir gerne bedienen, besteht erfahrungsgemäß auch zu arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Themen und zu den sich bietenden Möglichkeiten, Haftungsfallen – beispielsweise bei der Durchführung von Vereinsveranstaltungen oder sonstiger Events – zu umgehen.

Lassen sich Streitigkeiten im Sportrecht nicht außergerichtlich lösen, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.

Typische Beratungsschwerpunkte im Sportrecht