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Recht & Steuern im Fundraising

Professionelles Fundraising bedarf professioneller Rechtsberatung

Gemeinnützige Organisationen professionalisieren seit Jahren ihr Fundraising. Einhergehend mit immer ausgeklügelteren Herangehensweisen, die den Spender anregen sollen, Zuwendungen zu leisten, steigen die Risiken, rechtliche und/oder steuerliche Fallstricke zu übersehen: Bewegt sich die gemeinnützige Organisation noch im Rahmen ihrer ideellen steuerfreien Spähre oder handelt es sich bei den Werbeaktivitäten, die zu entsprechenden Sponsoringeinnahmen führen, um steuerpflichtige wirtschaftliche Tätigkeiten? Fallen 0, 7 oder 19% Umsatzsteuer an? Ist beim Umgang mit Spenderlisten mit datenschutzrechtlichen Probleme zu rechnen? Etc.

Sponsoringpartnerschaften rechtlich einwandrei regeln

Allen voran die unterschiedlichsten Unternehmenskooperationen, die gemeinnützige Körperschaften eingehen, bergen steuerliche und gemeinnützigkeitsrechtliche Gefahren. Vor Vertragsschluss ist daher die umfassende Prüfung der beabsichtigten Partnerschaft unerlässlich – dies gilt sowohl für die gesponserte Organisation als auch für den Sponsor. In beiden Lagern können sich durch unbedachte Vertragsgestaltungen steuerlich unerwünschte Folgen ergeben. Für den Unternehmer ist es beispielsweise von größtem Interesse, seine Zuwendungen an die gemeinnützige Körperschaft in vollem Umfang – und nicht nur betragsmäßig begrenzt – steuerlich geltend machen zu können. Für die Empfängerin ist es hingegen essentiell, dass sie die Zuwendungen weder der Körperschaftssteuer noch der Umsatzsteuer unterwerfen muss. Fehler in diesem Bereich kosten schnell eine Menge Geld. Die Ausarbeitung eines rechtlich und steuerlich abgesicherten Sponsoringkonzepts und Vertragswerkes sollte daher stets am Anfang einer erfolgreichen Sponsoringpartnerschaft stehen.

Alternative Finanzierungen auch für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Einrichtungen haben – ähnlich wie es im Mittelstand seit längerem beklagt wird – zunehmend Probleme, sich mit Hilfe der Banken zu finanzieren, die vor der Vergabe von Krediten strenge Ratings durchführen und die Darlehensvergabe dem Risiko des Darlehensnehmers anpassen. Eine empfindliche Erhöhung der Finanzierungskosten ist die Folge. Gelegentlich scheidet eine Bankenfinanzierung komplett aus. Der Mittelstand begegnet diesem Dilemma seit geraumer Zeit mit der Inanspruchnahme alternativer Finanzierungslösungen.

WINHELLER Rechtsanwälte sind seit jeher bestrebt, dem gemeinnützigen Sektor innovative Konzepte an die Hand zu geben. Im Bereich der Finanzierung gemeinnütziger Projekte gelingt dies durch zukunftsweisende rechtliche Gestaltungen (siehe z.B. die Bereiche Zuwendungen aus den USA, Vermögensverwaltung/-schutz). Über diese mehr und mehr an Bedeutung gewinnenden innovativen Lösungsansätze hinaus hat sich gezeigt, dass auch gemeinützige Organisationen von klassischen Finanzierungsalternativen profitieren können. Für gemeinnützige Organisationen in Frage kommen beispielsweise das Factoring und das Leasing. Finanzierungsvehikel, die im gemeinnützigen Sektor trotz ihrer bereits langjährigen Nutzung in anderen Wirtschaftsbereichen noch kaum zur Anwendung kommen, sind ebenfalls Teil eines möglichen Finanzierungsportfolios. Genussrechte sind, sofern sie inhaltlich korrekt ausgestaltet sind, hierfür ein gutes Beispiel.

Rechtssichere Gestaltungen gemeinsam mit Fundraisern

Ziel all unserer Bemühungen ist es stets, gemeinnützigen Einrichtungen speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene und ganzheitliche Lösungen aufzuzeigen, um sie in die Lage zu versetzen, ihre gemeinnützigen Zwecke langfristig erfolgreich zu verwirklichen. Wir prüfen die von Ihren Fundraisern ins Auge gefassten Projekte auf ihre Vereinbarkeit mit den einschlägigen rechtlichen und steuerlichen Vorgaben. Wir geben Ihrer Einrichtung damit die nötige Sicherheit, die sie braucht, um sich auf die Förderung ihrer eigentlichen Ziele zu konzentrieren.