Vereinsrecht & Verbandsrecht
Rundumberatung im Vereinsrecht und Verbandsrecht
WINHELLER Rechtsanwälte bieten Vereinen und Verbänden Rundumberatung und -betreung zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gründung sowie der Organisation und des Managements von Vereinen und Verbänden stellen – inkl. der laufenden Buchführung sowie der notwendigen Jahresabschlussarbeiten.
Haftungsrisiken in der Vereins- und Verbandsarbeit
Finden sich Menschen zu gemeinsamen Aktivitäten zusammen, tun sie dies typischerweise in der rechtlichen Form eines Vereins oder Verbands. Im täglichen Vereins-/Verbandsleben sind allerdings zahlreiche Regelungen zu beachten, die das Vereinsrecht und das Verbandsrecht vorgeben. Streben Vereine oder Verbände den Status der Gemeinnützigkeit an oder sind sie bereits als gemeinnützige Organisationen anerkannt, unterliegen sie überdies, wie alle anderen gemeinnützigen Organisationen auch, den komplizierten Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts und Steuerrechts. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, dass ggf. viele Amtsinhaber nur ehrenamtlich tätig sind – eine Situation, wie sie immer noch häufig, vor allem in kleineren Organisationen, anzutreffen ist.
Ehrenamtliches Arbeiten befreit auch nicht per se von Haftungsrisiken, seien sie steuerlicher oder nichtsteuerlicher Art. Als Berater für Vereine und Verbände klären wir sie gerne darüber auf, welche Gefahren bei der Übernahme von Vereinsämtern für Sie und den Verein/Verband lauern und wie Sie sich von vornherein wirksam absichern können.
Vereinsrecht und Verbandsrecht für Großvereine und Großverbände
Zu unseren Mandanten zählen insbesondere Großvereine und Großverbände. Je größer der Verein oder Verband, desto stärker wird das Ehrenamt durch die Tätigkeit bezahlter Kräfte verdrängt und die Organisation zunehmend nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gelenkt. Große Vereine und Verbände, wie beispielsweise Sportvereine oder —verbände mit Profiabteilungen, Berufsverbände oder gemeinnützige Bundes- oder Landesverbände, bedürfen daher anderer und professionellerer Strukturen, um haftungsrechtliche, steuerrechtliche sowie gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken zu minimieren und erfolgreich wirtschaften zu können. In bestimmten Fällen kann es bspw. angebracht sein, einen Wechsel der Rechtsform in Betracht zu ziehen oder Kapitalgesellschaften (bspw. GmbH, gGmbH) aus dem Verein oder Verband auszugliedern. Gerne stehen wir Ihrem Verein oder Verband als kompetente Berater zu allen Fragen zur Seite, die sich im Vereinsrecht und Verbandsrecht stellen. Gerne arbeiten wir auch mit Ihren Hausanwälten oder Steuerberatern zusammen. So abgesichert können Sie sich auf das Wesentliche in Ihrer Vereins- und Verbandsarbeit konzentrieren.
Steuerberatung und Fundraising
Steuerliche Fragen spielen in der laufenden Vereins- und Verbandsberatung eine zunehmend bedeutende Rolle. Sowohl ertragssteuerliche als auch, zum Teil äußerst komplexe, umsatzsteuerliche Probleme gilt es zu umschiffen und zu lösen. Als Experten für die rechtliche und steuerliche Beratung von Verbänden und Vereinen stehen wir Ihrer Organisation gerne zur Seite, wenn es z.B. um die rechtliche oder steuerliche Behandlung von Fundraisingaktivitäten oder sonstigen gewerblichen Tätigkeiten geht. Die laufende Buchführung übernehmen wir ebenso wie die Steuererklärungen sowie die Jahresabschlussarbeiten inklusive aller nötigen Verhandlungen mit den Finanzbehörden. Gerne planen wir Ihre Aktivitäten mit Ihnen gemeinsam im Voraus so, dass sie steuerlich auf der sicheren Seite stehen.
Als Mitglied des Fundraisingneztwerkes Syntrust unterstützen wir Sie in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht auch bei Ihren Fundraisingbemühungen. Für strategische Fragestellungen und Fragen der Umsetzung einzelner Fundraisingmaßnahmen verweisen wir Sie auf Wunsch an ausgewiesene Fundraisingexperten, die Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen werden. Dies gilt sowohl für das konventionelle Fundraising in Deutschland als auch das Einwerben von Zuwendungen aus den USA. Auf letzteres haben sich WINHELLER Rechtsanwälte als einzige Kanzlei in Deutschland spezialisiert.
Vereine und Verbände in und außerhalb Deutschlands
Vereine oder Verbände, die über die Grenzen Deutschlands hinaus, europaweit oder international tätig sind, unterliegen anderen rechtlichen Voraussetzungen als lokal tätige Vereine und Verbände. Gerne beraten wir Sie entsprechend und richten Ihren Verein oder Verband international aus – ggf. unter Berücksichtigung des jeweiligen Vereinsrechts oder Verbandsrechts vor Ort im Ausland. Sollte es erforderlich sein, greifen wir hierzu auf unsere internationalen Kooperationspartner zurück.
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