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Zuwendungen aus den USA

Milliarden-Zuwendungen (Spenden/Zustiftungen) aus den USA

Angesichts rückgängiger finanzieller Unterstützung durch den Staat und eines zusehends stärker umkämpften Fundraisingmarkts in Deutschland, öffnen sich deutsche gemeinnützige Organisationen vermehrt dem Nonprofit-Markt in den USA. Die US-Zivilgesellschaft stellt durch Stiftungen, Privatpersonen, Unternehmen und Trusts jährlich über 6,5 Milliarden US-Dollar an Spenden und Zustiftungen für gemeinnützige Projekte außerhalb der USA zur Verfügung.

US-Markt auch für deutsche Einrichtungen interessant

Auch deutsche Organisationen können von diesen Fördermitteln profitieren. Mit der richtigen rechtlichen Strategie eröffnet sich ihnen der Fundraisingmarkt in den USA. WINHELLER Rechtsanwälte haben sich als einzige deutsche Kanzlei darauf spezialisiert, deutschen gemeinnützigen Organisationen den Zugang zu einem erfolgreichen Fundraising in den USA bzw. den Weg zu größeren Einzelzuwendungen zu ebnen und die hierfür notwendigen rechtlichen Verfahren einzuleiten.

Rechtliche Begleitung und Verweis an US-Fundraiser

WINHELLER Rechtsanwälte sind Ihr rechtlicher Berater, wenn es darum geht, Zuwendungen aus den USA an Ihre deutsche gemeinnützige Organisation zu transferieren. Sofern Sie einen Gönner in den USA haben, der Ihrer Einrichtung Mittel zur Verfügung stellen will, sollten Sie auf uns zukommen. Wir beraten Sie und Ihren Gönner dabei, den Transfer rechtlich einwandfrei zu gestalten. Oberstes Ziel dabei: Ihre Organisation so aufzustellen, dass US-Spender und Förderer für ihre Zuwendungen aus den USA die vollen steuerlichen Vorteile nach US-Recht für ihre Spenden erhalten. Fehler in diesem Bereich kommen dem Spender in der Regel teuer zu stehen. Die gründliche Prüfung des Transfers ist daher dringend anzuraten. Nur dann wird Ihr Gönner bereit sein, sich auch in Zukunft finanziell in größerem Umfang für Sie einzusetzen.

Hat Ihre Einrichtung generell Kontakte nach USA zu potentiellen Förderern, Alumni, Freunden etc.? Dann dürfte es für Sie interessant sein, den US-Fundraisingmarkt strategisch zu betreten und auf breiterer Ebene statt nur im Einzelfall in den USA Fundraising für ihre deutsche Organisation zu betreiben. WINHELLER Rechtsanwälte sind auf das Thema Fundraising in den USA spezialisiert. Wir passen Ihre Gründungsdokumente an und führen die Verhandlungen mit den deutschen und den US-Finanzbehörden. Für die eigentlichen Fundraisingaktivitäten verweisen wir Sie gerne an Fundraisingexperten, die Ihnen in den USA mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Die rechtlichen Grundlagen, die es im Hinblick auf das US-Fundraising für deutsche Organisationen zu beachten gilt, werden in dem Artikel „Fördermittel aus den USA für deutsche Nonprofits – Erfolgreiches Fundraising in den USA mit der richtigen rechtlichen Strategie“ ausführlich erläutert. Eine Kurzübersicht in Form eines Flyers finden Sie hier.