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US-amerikanisches Recht

Beratung im US-amerikanischen Wirtschaftsrecht und Visumsrecht

Der US-Markt ist für viele Unternehmen einer der wichtigsten Absatzmärkte der Welt. WINHELLER Rechtsanwälte unterstützen die Expansionspläne europäischer Unternehmen und beraten in rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um das US-Wirtschaftsrecht und US-Visumsrecht. Sofern erforderlich, vertreten Kooperationskanzleien unsere Mandanten auch vor Gerichten in den USA. Umgekehrt sitzen zahlreiche unserer Mandanten in den Vereinigten Staaten und sind geschäftlich in Deutschland tätig. Wir beraten und betreuen diese Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit den amerikanischen Hausanwälten bei allen wirtschaftsrechtlichen Fragen, die sich in Deutschland stellen. Unseren amerikanischen Mandanten sind wir dabei behilflich, in Europa und speziell in Deutschland Fuß zu fassen und ihre Produkte und Dienstleistungen erfolgreich zu vermarkten.

Typische Beratungsfelder der Kanzlei im US-Recht

Speziell: Gesellschaftsgründungen in den USA

Unsere deutsche Mandantschaft betreuen wir bei ihrer internationalen Expansion. Die weltweite Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen – verstärkt auch über das Internet – veranlasst mehr und mehr inländische Unternehmen, sich ausländischen Märkten zu öffnen. Vor allem der gesellschaftsrechtlich, haftungsrechtlich und steuerlich optimierte Eintritt in den US-Markt stößt bei vielen deutschen Mittelständlern auf großes Interesse. Wir unterstützen sie gerne dabei und übernehmen sowohl die Gründung Ihrer Unternehmungen in den USA als auch die visarechtliche Abwicklung.

Speziell: Visumsrechtliche Beratung für Tätigkeiten in den USA

Die visumsrechtliche Beratung unserer Mandanten stellt neben der gesellschaftsrechtlichen Expertise einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit dar. Vielen deutschen Unternehmern ist zunächst nicht bewusst, wie komplex das US-amerikanische Visumsrecht ist. Viele Visumsanfragen scheitern daher mangels sorgfältiger Vorbereitung. Viele Probleme stecken außerdem im Detail des Antragsverfahrens, wenn es darum geht, die aufgeworfenen Fragen so zu beantworten, dass sich möglichst wenig Rückfragen stellen und den Anforderungen des US-Visumrechts dennoch Genüge getan wird. Touristische oder auch geschäftliche Reisen von nicht mehr als neunzig Tagen Dauer können zwar im Rahmen des visumsfreien Visa-Waiver-Program erfolgen. Doch auch hier sind gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, will man nicht von der Einwanderungsbehörde an der Grenze abgewiesen werden. So muss der Reisende seit Anfang 2009 vor Antritt seiner Reise eine elektronische Reisegenehmigung beantragen. Will man hingegen längere Zeit in den USA bleiben, ist die vorherige Beantragung eines Visums unabdingbar.

Mit der Einreichung von Antragsformularen ist es in der Regel nicht getan. In den meisten Fällen ist noch ein Interview-Termin in einem US-Konsulat zu absolvieren, bei welchem der zuständige Beamte sich nicht nur von der Richtigkeit und Stimmigkeit der gemachten Angaben überzeugen, sondern sich auch einen Gesamteindruck vom Antragsteller verschaffen möchte. So formalisiert das Antragsverfahren einerseits ist, so sehr steht andererseits die Erteilung eines Visums im Ermessen des Konsulatsbeamten. Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung gibt es nicht. Eine gründliche Vorbereitung ist daher umso wichtiger.

Wir zeigen Ihnen gerne auf, welche Visumskategorie für Sie am geeignetsten ist und vertreten Sie im gesamten Visum-Antragsverfahren. Neben unserer Erfahrung im US-Visumsrecht kommt uns zugute, dass das größte amerikanische Konsulat seinen Sitz in Frankfurt am Main unweit unseres Hauptsitzes hat. Für bestimmte Visumsarten ist das Frankfurter Generalkonsulat die erste und einzige Anlaufstelle in Deutschland.

Weitere Informationen zum Visumsrecht und den einzelnen Visaarten erhalten Sie auf unserer separaten Website www.visum-usa.com.

Kooperationskanzleien vor Ort in den USA

Das Recht in den USA ist nicht einheitlich. In vielen Fällen überlagert das einzelstaatliche Recht das Bundesrecht. Das Gesellschaftsrecht in Kalifornien ist nicht identisch mit dem in Florida. Dementsprechend bedarf es einer Vielzahl von Kooperationskanzleien in den verschiedenen Staaten der USA, damit wir unsere Mandanten in jedem Einzelfall kompetent beraten können. WINHELLER Rechtsanwälte kooperieren mit Kanzleien in nahezu jedem Einzelstaat der USA. Daneben sind wir Mitglied in wichtigen deutsch-amerikanischen Verbänden und Kammern, über die wir weitere nützliche Kontakte in den Vereinigten Staaten pflegen.