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Gerald Freund

Rechtsanwalt

Zur Person

Gerald Freund ist als Of Counsel für WINHELLER Rechtsanwälte am Standort Berlin tätig. Seit 2010 steht Gerald Freund unserer Kanzlei als externer Berater speziell für den Bereich Familienrecht zur Verfügung, in dem unsere Unternehmer-Mandanten nicht selten privaten Beratungsbedarf haben.

Gerald Freund studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Nach Tätigkeiten in der Immobilienwirtschaft, unter anderem mit dem Schwerpunkt Gewerbeimmobilien in Polen, Ungarn und Tschechien, für die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben im Bereich Sondervermögen sowie eine namhafte Privatbank ist er seit dem Jahr 1997 in Berlin mit eigener Kanzlei als Rechtsanwalt tätig.

Spezialgebiete

  1. Familien- und Erbrecht, insbesondere:
    • Vorsorgende Beratung und Gestaltung für Unternehmer und Selbständige sowie im Bereich größerer Vermögen,
    • Vermögenssicherung und -verlagerung,
    • Regelungen im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung,
    • Unterhaltsregelungen, Zugewinnausgleich,
    • Durchführung von Scheidungsverfahren.

Mitgliedschaften und Ehrenämter

Gerald Freund ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein DAV sowie dessen Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht. Er ist ferner Mitglied der Europäischen Anwaltsvereinigung DACH e. V. und des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg e. V..

Sprachen

Deutsch, Englisch

Haftungshinweis: Sämtliche Of Counsel von WINHELLER Rechtsanwälte sind rechtlich selbständig organisiert. Es besteht keinerlei Gesellschaftsverhältnis zwischen ihnen und WINHELLER Rechtsanwälte. Mandatsbeziehungen werden ausschließlich zwischen dem Mandanten und WINHELLER Rechtsanwälte und/oder zwischen dem Mandanten und dem jeweiligen Of Counsel begründet. WINHELLER Rechtsanwälte übernehmen für Tätigkeiten des Of Counsel daher keine Haftung.